Androhung der Kündigung

  • @Community

    Moin,

    eine Angestellte meiner Vermietergesellschaft droht mir mit Kündigung, unterlegt mit skurilen, unbelegten Vorwürfen.

    Offensichtlich bin ich in Ungnade gefallen, weil ich wg. mehrerer Mängelmeldungen plötzlich unbequem, und daher Persona non grata geworden bin. Die hier oftmals empfohlene Gesprächssuche zur Güte kommt hier nicht in Betracht, weil ich mich nicht auf das bisher in 18 Monaten erfahrene Niveau begeben möchte. Abmahnungen liegen keine vor, und auch sonst kann mir Nichts vorgehalten werden. Das Verhältnis ist zerrüttet, aber die fühlen sich stark, wohl wg. der Größe der Gesellschaft. Inakzeptabel ist der unverschämte, autoritäre Stil, der gefahren wird.

    Jetzt sind langjährige Erfahrungswerte gefragt -

  • Nein, Erfahrungswerte helfen da nicht weiter, sondern es geht einzig und allein darum festzustellen, ob die Gründe einer Kündigung gerechtfertigt sind, das Mietverhältnis aufzulösen. Da aber keine Kündigung vorliegt, gibt es nichts zu prüfen. Eine Androhung derselben sagt überhaupt nichts aus, das ist nur heiße Luft und wohl irgend eine verzweifelte Reaktion, weil man nicht weiß, wie man mit den Problemen umgehen soll.

    Als Mieter sollte man mal hinterfragen, ob alle Mängel wirklich als Mangel im Sinne des Gesetzes gelten. Optische Einschränkungen oder weil etwas nicht mehr gut aussieht zählt nicht dazu. Es muss schon um funktionale Dinge gehen, die einen in der Benutzung der Wohnung einschränken.

  • Es muss schon um funktionale Dinge gehen, die einen in der Benutzung der Wohnung einschränken.

    Moin auch hier,

    geht darum, es würde aber den Rahmen sprengen, all Das aufzuzählen.

    "Heiße Luft" ist gut, denn Gehaltvolleres kam bisher wirklich nicht.

  • Abgesehen von mietrechtlichen Aspekten: Es ist für den eigenen Seelenfrieden förderlich, ein möglichst gutes Verhältnis zum Vermieter zu haben. Dazu muss man auch manchmal reden oder Kompromisse eingehen. Wenn es nur der "autoritäre Stil" des anderen ist was stört, dann lohnt sich eine Konfrontation wahrscheinlich nicht!

  • Moin, da hast du natürlich recht, sofern das auch die Vermieterseite betrifft. Wenn der Kuchen aber eigentlich ok ist, die Mäuse aber das Regime haben, muss man auch manchmal die Komfortzone verlassen.

  • Moin,

    zum Feierabend gleich noch eine Frage:

    Entfaltet die Abmahnung, verfasst durch die kaufmännische Abteilung meiner Vermietergesellschaft, mit hahnebüchenen und unbewiesenen Vorwürfen, irgendwelche gerichtsfesten Konsequenzen?

    Guten Abend, Peeches

  • Welche Abmahnungen? Oben wurde geschrieben, es liegen keine vor.

    Eine Abmahnung allein für sich genommen hat überhaupt keine rechtliche Wirkung. Diese kommt dann erst im Zusammenhang mit einer Kündigung ins Spiel, da man bei vielen Gründen einer Kündigung vorher abgemahnt haben muss. Sollten die Vorwürfe nicht stimmen, kann man sich als Mieter wehren. Das Gericht bewertet dann den Sachverhalt.

  • Jo, Danke dafür, dass du den Überblick behälst. Diese Entwicklung ist jetzt auch ganz neu seit heute und ich werte die auch als Retoure auf meine Beschwerden. Denn das da ganz viel Vitamin B im Spiel ist, belegt die Art und Weise des Umgangs dort in meine Richtung.

    Dieser Abmahnung ist auch eine Kündigungsandrohung anhängig. Irgendwelche Vermerke zu rechtfertigenden Quellen fehlen. Das Ganze ist einfach eine langweilige Nerverei.

    Der Günstling, mein Kontrahent, macht derweil weiter wie bisher, sogar Party bis vier Uhr unten im Garten. Füge ich meiner Mängelliste hinzu. Auch, dass diese Lügentruppe auf der Gehaltsliste dieser Gesellschaft ihre Arbeit nicht ernst nimmt und ihre Fürsorgepflicht den Mietern nicht genügend wahrt.

    Ich bin zu 80% schwerbehindert, Nierentransplantation, Grüner Star im letzten Auge und schon allein deswegen ruhebedürftig, weil Stress den Augendruck ansteigen lässt. Beeindruckt die aber weniger bis gar nicht.

    Noch ein Puzzlestückchen.

    Also Danke nochmal!

    Bitte keine Vollzitate! Eigenen Beitrag nicht in ein Zitat schreiben.

    Beitrag dementsprechend korrigiert

  • Ich würde in diesem Fall dann doch empfehlen, mal darüber nachzudenken, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Man hat als Mieter Rechte und man muss sich nicht alles gefallen lassen. Doch man muss auf die Dinge auch angemessen reagieren. Andernfalls hat man in einem Rechtsstreit kaum eine Chance. Das wird alleine nichts, sondern eher entweder eine unendliche Geschichte oder eine Kündigung.

  • Fruggel

    Die endlose Geschichte ist es ja schon jetzt, nach fast zwei Jahren.

    Und für eine Kündigung müssen die Vorwürfe gg. mich bewiesen, und hinreichend sein, ne? Das Geschwurbel bisher beweist ebenso wenig wie die Existenz Gottes!

    Schönen Abend

  • Moin mal wieder! Hier das Neueste: Wiederholt wird behauptet, man hätte mir eine Nachricht geschickt, die ich in der App einsehen könnte. Da ist aber nichts. Die offizielle Website zur Kontrolle kann ich erst nutzen, wenn ich der Nutzung von Cookies zustimme, ich kann keine Auswahl treffen, und eine Belehrung findet auch nicht statt. Somit habe ich keine Möglichkeit, Nachrichten überhaupt zu lesen. Mögliche rechtliche Konsequenzen inbegriffen.

    Ist das rechtlich so möglich?

  • Moin, und danke für die Einlassung!

    Möglich wäre eine verstrichene Frist für irgendwelche Aufforderungen, Widersprüche, etc. ?

    Ob da jetzt eine vertragliche Verpflichtung draus entstand, sich mal schriftlich zu der Nutzung der App statt Schriftverkehr zu bekennen, ich bekam dann auch Zugangsdaten zugesandt, weiß ich ehrlich gesagt, nicht. Ich leite es aber daraus ab. Ich hatte schon mal über diese App die vollständige Wiederaufnahme der Schriftform gefordert, was unbeantwortet blieb.

  • Diese Antwort sagt jetzt eher nichts aus.

    Nur wenn man sich schriftlich zur Nutzung der App als Kommunikationsweg verpflichtet hat, können Konsequenzen folgen. Denn dann ist man als Mieter auch verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst zu schaffen, die App nutzen zu können. Wenn es so eine Verpflichtung nicht gibt, dann müsste der Vermieter vor irgend welchen Konsequenzen klassisch mit Brief schreiben oder zumindesst normale E-Mail.

  • Zu Prüfen ist also der Umstand, ob es eine fundierte Verpflichtung gibt als

    völligen Ersatz der Papierform. Muss ich sehen, ob das noch rekonstruierbar

    ist. Was gibt es denn zu den Cookies zu sagen? Ohne deren Zustimmung

    keine Nutzung der Website, des Kundenportals. Eine s. g. Cookiewall.


    Ich habe grade die Verpflichtung zur Nachrichtenübermittlung in die App bestätigend überprüft. Jedoch wird eine Antwortfunktion seitens des Mieters i. S. einer Kommunikation ausgeschlossen. Wie soll da der Mieter seine Ansichten vertreten?

    Bleibt ja nur die Papierform.

  • Was gibt es denn zu den Cookies zu sagen?

    Nichts. Aus der Ferne kann niemand sagen, wo genau das technische Problem liegt. Es sieht vielleicht nur so aus, als dass es mit Cookies zu tun hat, kann aber auch was anderes sein. Wenn man sich nicht gut genug auskennt, dann muss man einen Freund fragen, der sich besser auskennt. Und das ist ja auch nicht der Zweck des Forums hier, technische Probleme zu besprechen.

    Bleibt ja nur die Papierform.

    Ja was sonst... oder normale E-Mail.

  • Guten Morgen,

    da mir nun wiederholt mit Kündigung gedroht wird, haltlos als Antwort zu meinen an diese Verwaltung aufgezählten Mängeln, frage ich mich, ob kaufmännische Angestellte in der Verwaltung einer Vermietergesellschaft einfach so mal mit Abmahnungen und Kündigungen drohen, und aussprechen können. Durch was, oder Wen werden die dazu ermächtigt? Muss nicht gem. § 573 BGB ein Volljurist*in min. voraussetzend genannt werden? Oder reicht die lapidare Floskel i. V., oder im Auftrag?

    Bietet die einseitige Einschätzung eines "zerrütteten Mietverhältnisses " genügend Spielraum?

    Es handelt sich doch um juristisch Miet- Vertrags-, also Zivilrecht!

    Grüße, Peeches

    • Offizieller Beitrag

    Die neue Frage wurde verschoben. Dieses Thema hatten wir schon.

    Und dieses Problem mit der Verwaltung besteht nun schon so lange. Wir können hier aber nicht helfen, da man sich dazu ein Gesamtbild der Lage machen muss, also inklusive der bestehenden Mängel. Dann erst lässt sich ein Plan erarbeiten, wie man am Besten vorgehen kann. Die Mitarbeiter der Verwaltung verhalten sich nicht grundlos so, wie sie es tun. Ich will damit sagen, dass einiges nicht so optimal angegangen wurde.

    Deshalb erneut der Rat, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und sich professionell helfen zu lassen. Wenn man nicht genug Geld für eine Beratung hat, dann zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen.

  • ob kaufmännische Angestellte in der Verwaltung einer Vermietergesellschaft einfach so mal mit Abmahnungen und Kündigungen drohen, und aussprechen können

    Ja. Ein Mitarbeiter des Vermieters ist dazu berechtigt. Er handelt im Sinne des Vermieters. Dazu muss man kein Jurist sein. Ob eine Kündigung rechtens ist, hängt davon nicht ab.

  • Moin@All,

    ich habe jetzt endlich die Reißleine gezogen, und werde umziehen.

    Ist es vom Vermieter genehmigungspflichtig, auf einem entsprechenden Portal einen Nachmieter zu suchen?

    Oder muss ich die fragen?

    Tschüss

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