Beiträge von Fruggel

    Bei allen anderen Positionen bei Verbräuchen wird ein "Ihr Anteil" von 64,08 angenommen. Hier plötzlich 124,29

    Die 64,08 ist die Wohnfläche, und die 124,29 ist der Verbrauch in Kubikmeter. Das steht auch in der jeweiligen Zeile weiter vorne dabei.

    Welcher Verbrauch ist das überhaupt? Wir haben oben eine Position für den individuellen Kalt/ Warmwasserverbrauch der abgelesen wurde

    Die 26,11m³ mit Kosten von 407,52€ ist nur für die Erwärmung des Wasser. Die Kosten des Wassers selbst sind da noch nicht mit drin, sondern die sind zusammen mit dem Kaltwasserverbrauch weiter unten die 599,84€.

    Habe ich irgendeine Möglichkeit, die erfolgte Schätzung der Wärmemenge nicht zu zahlen?

    Falls in der Wohnung schon elektronische Zähler verbaut sind, speichern diese immer den letzten Stichtagswert, in dem Fall also vom 31.12.2023. Wenn sich dieser ablesen lässt, kann man die Berechnung mit den tatsächlichen Werten machen.

    Zugang war gegeben, der Zähler scheint aber technisch defekt zu sein

    Beides zusammen widerspricht sich. Entweder war gar keiner da zum Ablesen oder der Ableser hat einen Defekt erkannt.

    und verweist auf die Hausverwaltung, die mich wiederum auf den Vermieter zurückverweist.

    In dem Fall müsste die Hausverwaltung beim Abrechnungsdienstleister nachfragen, wie genau die Schätzung erfolgt ist. So etwas kann der Vermieter selbstverständlich nicht wissen. 24,8% der Gesamtwassermenge bei 10,4% der Wohnfläche des Hauses erscheint tatsächlich so, also ist da etwas schief gelaufen.

    Es gibt im Gesetz eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit, wenn der Hauptmieter auch mit in der Wohnung wohnt. Aber auch das muss in der Kündigung angegeben sein, wenn sich der Vermieter auf diese Ausnahmeregelung bezieht. Also ganz ohne Angabe eines Grundes geht es nicht bei der Kündigung des Vermieters, wenn diese wirksam sein soll.

    wie ich damit gerechnet, dass die Genehmigung von Jobcenter schneller da ist

    Da geht man persönlich hin zum Jobcenter. Die wissen, dass Vermieter nicht lange warten. Daher prüfen die das sofort bei persönlichem Erscheinen und geben die Antwort.

    Auf keinen Fall vorher den Vertrag unterschreiben. Ansonsten wird das Jobcenter mit Sicherheit gar keine Miete zahlen. Dazu braucht man kein Bauchgefühl, das ist eine eindeutige Sache.

    was bisher ein hin- und hergebuche von Geldern gibt

    Das Chaos wird sich nicht bessern, wenn Wasseer und Müll getrennt von der Gesamtabrechnung berechnet werden. Das ist sehr fehleranfällig. In jedem Fall aber entspricht es nicht den gesetzlichen Vorschriften. Denn gemäß §28 WEG sind erst mal die Eigentümer untereinander verpflichtet, eine Jahresabrechnung zu erstellen und darüber einen Beschluss zu fassen. Erst dann kommt die Abrechnung für die Mieter. Ich kann daher nicht empfehlen, dass das so gemacht wird.
    Besser wäre, die Eigentümer beauftragen jemand mit der Abrechnung. Dazu einfach die Daten und Belege an service@nebenkosten-berechnen.de schicken, und dann wird das passend erledigt.

    aber was soll ich machen?

    Strikt nach Vorschrift vorgehen. Also erstens dem Mietvertrag vom Jobcenter genehmigen lassen, anschließens den Mietvertrag unterschreiben, und schließlich die Übergabe mit dem bisherigen Mieter durchführen.

    Die Übergabe soll mit der Vormieterin von mir und ihr durchgeführt werden

    Das klingt so, also hätte sich der Vermieter schon entschieden, dass Sie die Wohnung bekommen. Im Zweifel einfach nochmal fragen.

    Was ist der Anlass oder Hintergrund für diesen Wunsch? Ich frage, weil das deshalb ungewöhnlich ist, da der Vermieter in der Regel die Kosten zu tragen hat, die er über die Nebenkostenabrechnung zurück bekommen will. Daher bedarf es mehr Informationen zu der Frage.

    Und was heißt "anderer" Eigentümer? Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft? Seid ihr Mieter oder selber Eigentümer?

    dass ich einen Anspruch auf die Wohnungs(übergabe) bis zum letzten Tag habe.

    Das ist grundsätzlich auch so. Doch es ist im Gesetz dennoch leider nicht klar definiert, wann die Übergabe stattzufinden hat, ob am letzten Tag oder doch erst am Tag danach. Man muss sich daher auf einen Termin einigen, den der Vermieter nicht einseitig festlegen kann, der Mieter aber auch nicht.

    und den Rest beim Nachbarn dann abgeben

    Das kann erneuten Streit geben. Es braucht nur der Nachbar hinein gehen, und dann streitet man sich, ob einen Schaden vielleicht der Nachbar angerichtet haben könnte.

    Beim Postversand der Schlüssel sollte man vorher mit einem neutralen Zeugen die Wohnung anschauen und den Zustand protokollieren, nicht dass der Vermieter einem nachher Schäden unterschiebt.

    Die Eigentümerin bleibt in der Verpflichtung, wie schon geschrieben wurde. Aber da es sich um die Großmutter handelt, kann man es etwas pragmatischer betrachten und man muss es nicht so sehr rechtlich angehen. Denn nur weil die Großmutter Pflichten hat, bedeutet das ja nicht, dass man diese einfordern muss. Kümmern sie sich einfach selbst um die Dinge, quasi als interne Vereinbarung, und alle sind zufrieden. Gegenüber dem Untermieter sind ohnehin Sie als dessen Vermieter in der Pflicht.

    Und wie soll ich weiter vorgehen, wenn es zu keiner persönlichen Übergabe kommt?

    Setzen Sie Ihre Versuche fort, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. Eine Zurückweisung muss man nicht gleich überbewerten. Vielleicht hatte er nur gerade eine schlechte Stimmung. Bleiben Sie höflich und formulieren sie Ihr Anliegen jedes mal etwas anders. Er will ja auch die Schlüssel zurück, und so wird das mit etwas Beständigkeit Erfolg haben. Die Schlüssel als Paket schicken dürfte aber für beide die einfachste Lösung sein.

    Darf ich die Kosten über 70€ / Nacht (solange nicht übertrieben, keine 5 Sterne Hotel...) von der Miete abziehen?

    Das kann man machen, der Vermieter bekommt das Geld ja von der Versicherung. Man sollte es aber mit dem Vermieter absprechen.

    Kann ich trotzdem die Schaden an meine Hausrat bei der Verursacher einreichen

    Nein, die Hausratversicherung zahlt nur den eigenen Schaden. Eventuell könnte die Haftpflichtversicherung des Nachbarn mit einspringen.


    Für die restlichen Punkte können wir hier keine Auskunft geben, weil das in den individuellen Einzelfall geht, hier aber keine Rechtsberatung erlaubt ist. Man kann die Sachen aber einfach mal dem Vermieter auflisten mitsamt dem konkreten Betrag. Und dann wird sich zeigen, was die Gebäudeversicherung davon als zusätzlichen Schadenersatz anerkennt oder ablehnt.

    Wenn ich in eine Hotel übernachte, von der Versicherung bezahlt, habe ich Anspruch auf eine Mietminderung

    Beides nicht. Entweder ist die Miete um 100% gemindert und davon bezahlt man dann selbst eine andere Unterkunft. Oder der Vermieter stellt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung in welcher Form auch immer. Das kann auch eine freie Wohnung im Bestand des Vermieters sein.

    Wer übernimmt die weitere Kosten für Aufwendungen

    Fahrtkosten nicht. Wenn man eine Unterkunft weit weg nimmt ist das Privatvergnügen. Einlagerung der Möbel könnte vielleicht in Betracht kommen als weiterere Schadenersatz.

    würde mich jetzt zunächst einmal für die rechtliche Zulässigkeit des Auftrags zur Übergabe interessieren.

    Zulässig ist das. Ein Vermieter muss nicht persönlich zur Übergabe kommen, sondern kann jemand beauftragen. Und dieser jemand kann auch der Mieter sein.

    Was der Vermieter aufgrund des Protokolls dann meint, an Schadenersatz geltend machen zu wollen, muss man abwarten. Das kann man erst dann bewerten, wenn der Vermieter sich äußert. Vielleicht ist ihm der abgewohnte Zustand ja bewusst und er verlangt gar nichts.

    aus irgendeinem Grund steht dies allerdings nicht im damaligen Übergabeprotokoll

    Das ist schlecht. Dann hat man es schwerer nachzuweisen, dass ein Schaden schon bei Einzug bestand.

    Das ist schon etwas komisch, woher der Vermieter Rechnungen hat, wenn es keine Leistungen eines Gärtners gibt. Diese Rechnungen sollte man erstmal genauer prüfen.

    Komisch auch, weil es gar nicht nötig ist, sich solche fiktiven Rechnungen geben zu lassen. Denn der Vermieter darf ganz offiziell seine eigene Arbeitsleistung in der Nebenkostenabrechnung ansetzen. Das ist gesetzlich sogar vorgesehen.

    Um zu prüfen und belegen zu können, ob der Vermieter vielleicht das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet hat, könnte man man bei einer Firma, die solche Leistungen anbietet, ein Angebot einholen.

    Ich habe erklärt, dass das ein Verschleiß ist. Aber sie wollen es nicht akzeptieren.

    Dass eine Vermieter eine Erklärung gelegentlich mal nicht anerkennt, ist normal. Aber die Frage ist, ob eine neutrale Person, wie z.b. einen Richter, mit der Erklärung überzeugt werden kann.

    Denn es verhält sich so, dass der Vermieter zunächst mal sagen kann, dass er für den Schaden nichts kann, da er in der Wohnung ist und er keinen Einfluss darauf hat. Sodann kommt es zur Beweislastumkehr. Das bedeutet, man hat dann als Mieter die Möglichkeit zu erklären, dass man eben nicht in irgend einer Weise fahrlässig oder pflichtverletzend gehandelt hat, sondern dass es normale Abnutzung ist.

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