Wasserschaden - Hotelkosten und Mietminderung

  • Guten Tag,

    In meiner Wohnung ist ein Wasserschaden aufgetreten, der auf einen Defekt im Boiler der Wohnung über mir zurückzuführen ist.
    Das Badezimmer, der Flur und ein Schlafzimmer müssen komplett rückgebaut werden, bevor eine Trocknungsfirma eingreifen kann. Die Wohnung ist deshalb nicht mehr bewohnbar.


    Ich muss daher provisoriche im Hotel oder möblierte Wohnung.

    Nach Rücksprache mit der Verwaltung, wurde ich informiert, dass die Gebaudeversicherung Übernachtungskosten bis 70€ übernimmt. Wir finden jedoch kurzfristig für 2 Personen keine Hotel oder möblierte Wohnung unter 70€. Wer trägt die Mehrkosten? Soll ich aus meine Tasche zahlen? Oder trägt diese Kosten der Verursacher (bzw seine Haftpflichtversicherung?

    Wer ist in dem Fall der Verursacher (Schadensursache: Boiler ausgelaufen), der Eigentümer über uns? Der Mieter über uns?

    Wenn ich in eine Hotel übernachte, von der Versicherung bezahlt, habe ich Anspruch auf eine Mietminderung (dann zahle ich weder Hotel noch Miete?) ?

    Wer übernimmt die weitere Kosten für Aufwendungen (Fahrtkosten wenn ich weiter weg wohne usw), alles der Verursacher?

    Ich habe keine Hausratversicherung.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

  • Wenn ich in eine Hotel übernachte, von der Versicherung bezahlt, habe ich Anspruch auf eine Mietminderung

    Beides nicht. Entweder ist die Miete um 100% gemindert und davon bezahlt man dann selbst eine andere Unterkunft. Oder der Vermieter stellt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung in welcher Form auch immer. Das kann auch eine freie Wohnung im Bestand des Vermieters sein.

    Wer übernimmt die weitere Kosten für Aufwendungen

    Fahrtkosten nicht. Wenn man eine Unterkunft weit weg nimmt ist das Privatvergnügen. Einlagerung der Möbel könnte vielleicht in Betracht kommen als weiterere Schadenersatz.

  • Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Die Verwaltung hat mir gleich am Anfang bestätigt, dass die Versicherung meine Übernachtungskosten bis 70€ erstatten würde, daher habe ich mich selbst um die prov. Unterkunft gekümmert.

    Ich hoffe ich habe nichts falsches gemacht... Darf ich die Kosten über 70€ / Nacht (solange nicht übertrieben, keine 5 Sterne Hotel...) von der Miete abziehen?


    Ich habe ausserdem an folgende Mehraufwendungen meinerseits gedacht:

    Lüftung: Fahrtkosten und Aufwand, bis die Trocknungsarbeiten anfangen, um Schimmelbefall zu minimieren.

    Einkommensausfall: als Werkstudent werde ich nur nach effektive Arbeit bezahlt. In der Woche wo der Schaden entstanden ist konnte ich viel weniger arbeiten.

    Aufräumarbeiten: Zeitaufwand und Kosten für Fahrzeug (Möbeltransport aufgrund Schimmel usw)

    Ich habe (leider) keine Hausratsversicherung. Kann ich trotzdem die Schaden an meine Hausrat bei der Verursacher einreichen (Eigentümer Wohnung über meine), und er klärt das mit seine Haftpflichtversicherung? Oder Ist es eher Sache meine Vermieter, und er klärt das dann mit der andere Eigentümer?


    Da weder ich noch meiner Vermieter schuld sind, bin ich der Meinung dass für uns keine Nachteil entstehen sollte, aber irgendwie sind wir trotzdem betroffen (ich wegen Mehraufwendungen, oder der Vermieter wegen Kürzung Miete usw)


    Danke vorab!

  • Darf ich die Kosten über 70€ / Nacht (solange nicht übertrieben, keine 5 Sterne Hotel...) von der Miete abziehen?

    Das kann man machen, der Vermieter bekommt das Geld ja von der Versicherung. Man sollte es aber mit dem Vermieter absprechen.

    Kann ich trotzdem die Schaden an meine Hausrat bei der Verursacher einreichen

    Nein, die Hausratversicherung zahlt nur den eigenen Schaden. Eventuell könnte die Haftpflichtversicherung des Nachbarn mit einspringen.


    Für die restlichen Punkte können wir hier keine Auskunft geben, weil das in den individuellen Einzelfall geht, hier aber keine Rechtsberatung erlaubt ist. Man kann die Sachen aber einfach mal dem Vermieter auflisten mitsamt dem konkreten Betrag. Und dann wird sich zeigen, was die Gebäudeversicherung davon als zusätzlichen Schadenersatz anerkennt oder ablehnt.

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