Hallo,
ich bin am 1.11.22 in eine Wohnung gezogen.
Muss der Vermieter bis 31.12.23 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.11.22 – 31.12.22 machen
oder kann er auch -ohne das es vereinbart wurde- den Zeitraum 1.11.22 – 30.10.23 abrechnen? Dann nehme ich
an, bekomme ich die Abrechnung bis spätestens 01.11.24, richtig?
Ich rechne auch mit einer hohen Rückzahlung![]()
Vielen Dank.