Übergabe nur zwischen Vormieter und Nachmieter?

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    nach gut 12 Jahren bin ich gerade umgezogen und die Übergabe der alten Wohnung (Altbau) steht an.

    Der Hausverwalter, welcher im Namen der Vermieterin agiert - Letztere ist während der ganzen Mietzeit selbst kaum in Erscheinung getreten - hat nun die Nachmieter sowie meinen Mann und mich dazu aufgefordert, die Übergabe der Wohnung miteinander durchzuführen.

    Der Verwalter selbst wohnt nebst Vermieterin weit weg und ich vermute, dass er dies so für praktikabler hält.

    Meine Frage wäre: Ist dies rechtlich so zulässig?

    Die Nachmieter kennen schließlich den Zustand der Wohnung bei unserem Einzug nicht. Unter anderem.

    Weiterhin wäre die Frage, was nun bei festgestellten Mängeln passiert.

    Die Oberlichter zu Straße haben beispielsweise Risse. Das hatten sie schon bei unserem Einzug, denn die letztendlich aus der Gründerzeit stammende Wohnung wurde vor unserem Einzug nur teilrenoviert (aus irgendeinem Grund steht dies allerdings nicht im damaligen Übergabeprotokoll).

    Einige Fußleisten sind lose und waren es schon von Anfang an. Für die damalige Teilrenovierung und alle weiteren Maßnahmen wurden Leute mit fraglicher Expertise engagiert, was u.a. dazu führte, dass wir bei Einzug von mit Abwasser gefluteten sanitären Anlagen empfangen wurden. Weiterhin ist die Verkabelung der Deckenlichter teilweise fehlerhaft, sodass nach Ende der Lebensdauer der urspünglichen Lichter keine funktionierenden neuen Deckenlichter eingebaut werden konnten. Einige Fenster lassen nun sich nicht mehr öffnen, weil diese beim Neuanstrich von außen "festgestrichen" wurden. Das sind nur einige der Problemstellen, und grundsäzlich wurde der Verwalter über das meiste davon informiert, ohne dass Maßnahmen zur Behebung erfolgten.

    Der einzige von uns verursachte Schaden besteht in deutlichen Verschleißstellen im (qualitativ minderwertigen) Laminat durch einen Bürostuhl. Auch hier wäre für mich jedoch die Frage, inwiefern wir nach 12 Jahren Mietdauer noch dafür belangt werden können.

    In jedem Fall ist zu erwarten, dass Mängel durch die Nachmieter notiert werden. Diese werden dann ja dem Vermieter gemeldet. Wie soll jedoch auf diese Weise entschieden werden, wer für welchen Mangel in die Pflicht genommen werden kann? Ich lege keinen Wert auf eine Auseinandersetzung wegen teils derart problematischer Zustände und würde mich jetzt zunächst einmal für die rechtliche Zulässigkeit des Auftrags zur Übergabe interessieren.

    Vielen Dank!

  • würde mich jetzt zunächst einmal für die rechtliche Zulässigkeit des Auftrags zur Übergabe interessieren.

    Zulässig ist das. Ein Vermieter muss nicht persönlich zur Übergabe kommen, sondern kann jemand beauftragen. Und dieser jemand kann auch der Mieter sein.

    Was der Vermieter aufgrund des Protokolls dann meint, an Schadenersatz geltend machen zu wollen, muss man abwarten. Das kann man erst dann bewerten, wenn der Vermieter sich äußert. Vielleicht ist ihm der abgewohnte Zustand ja bewusst und er verlangt gar nichts.

    aus irgendeinem Grund steht dies allerdings nicht im damaligen Übergabeprotokoll

    Das ist schlecht. Dann hat man es schwerer nachzuweisen, dass ein Schaden schon bei Einzug bestand.

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