Guten Tag,
In meiner Wohnung ist ein Wasserschaden aufgetreten, der auf einen Defekt im Boiler der Wohnung über mir zurückzuführen ist.
Das Badezimmer, der Flur und ein Schlafzimmer müssen komplett rückgebaut werden, bevor eine Trocknungsfirma eingreifen kann. Die Wohnung ist deshalb nicht mehr bewohnbar.
Ich muss daher provisoriche im Hotel oder möblierte Wohnung.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung, wurde ich informiert, dass die Gebaudeversicherung Übernachtungskosten bis 70€ übernimmt. Wir finden jedoch kurzfristig für 2 Personen keine Hotel oder möblierte Wohnung unter 70€. Wer trägt die Mehrkosten? Soll ich aus meine Tasche zahlen? Oder trägt diese Kosten der Verursacher (bzw seine Haftpflichtversicherung?
Wer ist in dem Fall der Verursacher (Schadensursache: Boiler ausgelaufen), der Eigentümer über uns? Der Mieter über uns?
Wenn ich in eine Hotel übernachte, von der Versicherung bezahlt, habe ich Anspruch auf eine Mietminderung (dann zahle ich weder Hotel noch Miete?) ?
Wer übernimmt die weitere Kosten für Aufwendungen (Fahrtkosten wenn ich weiter weg wohne usw), alles der Verursacher?
Ich habe keine Hausratversicherung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.