Hallo Ricardo,
bevor die Fragen geklärt werden können, brauchst du zuerst weitere Informationen zu den Kostenpositionen. Zu diesem Zweck hat man das Recht, beim Vermieter persönlich die Belege einzusehen, die er für die Berechnung als Grundlage genommen hat. Du darfst also beim Vermieter anrufen, und einen Termin hierfür vereinbaren.
Lass dir alle Belege oder Verträge zu den klärungsbedürftigen Positionen zeigen. Lass dir auch den Tätigkeitsbericht des Hausmeisters zeigen, sodass du erkennen kannst, was genau er gemacht hat. Wenn du sagst, es gab nie eine Treppenhausreinigung, dann frag nach einem Nachweis der Durchführung.
Falls dir irgend ein Beleg unklar ist, dann fotografiere ihn, um diesen dann einer fachkundigen Person zu zeigen.
Zum Teil wird dann wahrscheinlich klar, dass nicht umlagefähige Kosten oder nicht umlagefähige Tätigkeiten des Hausmeisters abgerechnet wurden. Und bei anderen Positionen kann man sich dann überlegen, ob der Vermieter vielleicht das gesetzlich vorgeschriebene Gebot der Wirtschaftlichkeit mißachtet hat. Mit diesen Informationen kannst du dann deine Einwendungen an den Vermieter schriftlich formulieren.