Befristeter Mietvertrag abgelaufen, Mietverhältnis läuft weiter

  • Ich habe 2010 einen 2-Wohnunghaus gekauft mit einer bis 06.2012 befristet vermieteten Wohnung.

    Zweite Wohnung wurde seitdem von uns als Ferienwohnung benutzt.

    Nach 06.2012 haben wir mündlich einen unbefristeten Vertrag mit 6-Monatigen Kündigungsfrist für den Vermieter vereinbart.

    Jetzt wollen wir auf Eigenbedarf zum 31.06.2020 kündigen.

    Oder ist die Kündigungsfrist 8-9 Monate ?

    In dem ursprunglichen Mietvertrag gibts es viele Regelungen, z.B. auch zu Schönheitsreparaturen beim Auszug.

    Gelten die immer noch ?

    Oder gilt noch alles aus dem von mir übernommenen befristeten Mietvertrag ?

  • Hallo Sirius,

    mit einer bis 06.2012 befristet vermieteten Wohnung

    Es kann sein, dass die Befristung unwirksam war, weil das Gesetz hierfür bestimmte Vorgaben macht. Aber da der Vertrag inzwischen so oder so unbefristet ist, ist das jetzt egal.

    Oder ist die Kündigungsfrist 8-9 Monate ?

    Die Kündigungsfrist ist für den Vermieter 9 Monate, wenn mindestens acht Jahre seit Überlassung des Wohnraums an den Mieter vergangen sind.

    Oder gilt noch alles aus dem von mir übernommenen befristeten Mietvertrag ?

    Generell muss der Käufer einer Immobilie einen Mietvertrag so übernehmen wie er ist, das ist im Gesetz so festgelegt. Ob jedoch alle Klauseln wirksam sind, so wie sie im Vertrag formuliert sind, muss man sich im Detail anschauen. Das kann man nicht allgemein sagen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, Fruggel ! :)

    Die längere Kündigungsfrist akzeptieren wir, das ist keine Katastrofe.

    Viel wichtiger ist uns der Zustand der Wohnung, in der seit 10 Jahren nichts gemacht wurde und in der jetz keine normale Schönheitsrenovierung ausreicht.

    "Ob jedoch alle Klauseln wirksam sind, so wie sie im Vertrag formuliert sind, muss man sich im Detail anschauen"

    Ich bin auch sicher, dass in dem damaligen Vordruck

    "Mietvertrag des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins e.V. Version 4/2006 (ohne Gewähr für künftige Rechtsentwicklung)"

    aus heutiger Sicht einiges nicht mehr gültig ist.

    Wir werden deshalb die Monate abwarten und hoffen, dass wir uns einvernehmlich trennen.

    Erst, wenn doch gestritten wird, werden wir die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

  • Viel wichtiger ist uns der Zustand der Wohnung, in der seit 10 Jahren nichts gemacht wurde und in der jetz keine normale Schönheitsrenovierung ausreicht.

    Leider lässt es sich nicht weg diskutieren, dass man als Vermieter für alle Verschlechterungen verantwortlich ist, die durch den ganz normalen üblichen Gebrauch der Wohnung entstehen. Das will das Gesetz so in §538 BGB. Nur darüber hinaus gehende Beschädigungen, die der Mieter fahrlässig oder schuldhaft verursacht hat, muss dieser tragen.

    Dieser Umstand ist aber kein Nachteil für dich als Vermieter. Denn du darfst nicht vergessen, dass du vom Mieter ja die Miete bekommst, die keineswegs zu 100% Gewinn sein soll, sondern von der man Rücklagen bilden muss, um später anfallende Reparaturen bezahlen zu können.

    Letztendlich muss man sich nach der Bestandsaufnahme jede einzelne Beschädigung für sich genommen anschauen, ob diese durch üblichen Gebrauch der Wohnung entstanden ist, oder der Mieter es zu verantworten hat. Dazu lässt sich nichts Allgemeines sagen.

  • Die Kündigungsfrist ist für den Vermieter 9 Monate, wenn mindestens acht Jahre seit Überlassung des Wohnraums an den Mieter vergangen sind

    Puh, also niemals einen Mietmangel anzeigen, da man sonst innerhalb von 9 Monaten aus der Wohnung geschmissen wird, da man unangenehm für den Vermieter ist? Mieter stehen ja überall Schlange. Also grundlose Kündigung immer nach 9 Monaten Frist möglich?

  • Puh, also niemals einen Mietmangel anzeigen, da man sonst innerhalb von 9 Monaten aus der Wohnung geschmissen wird

    So kann man das keineswegs sagen, Mietmängel sind ein ganz anderes Thema. Hier in dieser Frage geht es ja um eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Und dieser Eigenbedarf sollte auch wirklich bestehen und nicht vorgetäuscht sein, sonst wird man als Vermieter später vielleicht schadenersazupflichtig wenn das raus kommt.

  • Achso, nur bie Eigenbedarf besteht 9 Monate kündigungsfrist(wenn man länger als 8 Jahre zur Miete gewohnt hat). Wenn man 5 Jahre zur Miete gewohnt hat, wie lange ist dann die Kündigungsfrist, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet?

  • Die Kündigungsfrist ist nicht davon abhängig, aus welchem Grund der Vermieter ordentlich kündigigt. Ich wollte damit nur sagen, dass er einen Grund braucht, und weil man Mietmängel anzeigt ist das kein Grund. Darum ging es hier ja.

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