Mietvertrag kündigen

  • Hallo Liebe Leute,

    ich habe folgendes Problem : Ich habe am 01.08.2019 eine Anliegerwohnung gemietet , da ich ab Mitte September Meisterschule in einer Stadt begonnen habe dass zu meiner Wohnort 160 km ist. Alles gut und ok , bis ich Anfang September über OttoNow Waschtrockner bestellt habe. Das Problem lag dabei : Im Mietvertrag steht "Wäsche trocknen verboten" , da meine Wohnung Feuchtigkeitsprobleme hat. Da ich aber 160 km nicht jede Wochenende hin und her fahren kann , habe ich mir auch die Erlaubnis vom Vermieter geholt, dass auch über mir wohnt , dass ich im Notfall nur alle 2-3 Wochen nach Hause fahre (Mietvertrag steht auch dass es nur an Pendler vermietet wird). Dann habe ich mir gedacht , ok wenn ich schon Erlaubnis habe und Waschtrockner (Wäsche kommt trocken rein , kommt trocken wieder raus) mieten kann , dann miete ich es. Dann als es bei mir eintraf, hat die Vermieterin ganze Strasse zusammengeschrien und meine Wohnungstür blockiert , dass diese Waschmaschine nicht in seine Wohnung reinkommt. Also gut , Waschtrockner wieder weggeschickt. Nach 2 Wochen habe ich dann die Schule begonnen. Gleich am Sonntag vor der Schule kam dann der Vermieter , sagt "Wir machen es kurz und bündig , bis 01.11. bzw. hilfsweise bis 31.12. ziehst du aus. Und ging wieder.

    01.10 = Di. , 02.10. = Mi. , 03.10. = Feiertag Do. , 04.10. = Fr. , sprich der Vermieter hätte mich kündigen sollen bis 04.10. dass ich 31.12. rausgeh oder ? Kam aber nichts.

    01.11. = Fr. Feiertag , 02.11. = Sa. , 04.11. = Mo. , 05.11. = Di. , sprich der Vermieter wenn der die Kündigung bis Di. nicht abgibt kann ich gesetzlich bis 31.01. bleiben bei 3 Monaten Kündigungsfrist.

    Der Vermieter hat aber schon Nachmieter gefunden , mit denen der Besichtigungstermin machen will , die schon ab 01.12. reinziehen wollen.

    Also bis hier hin ist mal die 1. Situation , die ich mit dem Vermieter Problem habe.
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    2. Situation :

    Meine Gedanke ist , den Vermieter eins auszuwischen , in dem ich : Heute 03.11.2019 die Kündigung zu schreiben , nämlich zum 31.08.2020 bis ich mit meiner Schule fertig bin. Und morgen dann per Expressbrief mit Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter schicken. Meine Gedanke : Bevor der mir ein Kündigung gibt , gebe ich den einen. Gesetzliche Kündigungsfrist heisst ja : Nach Kündigung muss 3 Monate bezahlt werden. Nach oben gibt es keine Grenze , oder ? Muss man unbedingt 3 Monate vorher und kein Tag früher ?

    PS : Ich habe einen schriftlichen Mietvertrag ohne Mietdauer.

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    3. Situation :

    Ich habe durch meinen Mitschüler erfahren , dass der Vermieter eine Möglichkeit Wäsche zu waschen bieten muss. Wenn es im Wohnung / Bad nicht geht , muss es eine seperate Raum sein (Waschküche etc. pp) die Waschmaschine / Trockner reinzustellen. Es ist im Bad eine Waschmaschinenanschluss da. Aber wie oben beschrieben , es ist verboten im Wohnung/Bad wegen Feuchtigkeit Wäsche zu waschen / trocknen. Kann ich da gegen mein Vermieter i.wie vorgehen ?


    MfG Euer Mietproblemist

  • Hallo,

    der Vermieter kann dich grundsätzlich nicht ohne Grund kündigen. Bisher erkenne ich keinen Kündigungsgrund. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, dann kann er ohne Grund kündigen, aber dann verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate, das steht in § 573a BGB.

    Muss man unbedingt 3 Monate vorher und kein Tag früher ?

    Du kannst auch früher kündigen, also eine Kündigung zu 2021 wäre jetzt schon möglich. Jedoch kann dich der Vermieter trotzdem früher kündigen, soweit es ihm gesetzlich möglich ist. Sogar fristlos, wenn du Beispiel in Zahlungsverzug kommst.

    Kann ich da gegen mein Vermieter i.wie vorgehen ?

    Grundsätzlich ist es nicht möglich eine Waschmaschine zu verbieten. Teilweise wird eine Ausnahme bei einem wichtigen Grund gemacht, aber auch das ist umstritten. Daher lässt sich nicht allgemein sagen, ob dieses Verbot wirksam ist oder nicht, das müsste man im Einzelfall entscheiden.

    Gruß

  • Hallo,

    Der Vermieter hat aber schon Nachmieter gefunden , mit denen der Besichtigungstermin machen will

    Solange du keine schriftliche (!) Kündigung bekommen hast, gibt es keinen Grund, dass du Besichtigungen dulden musst. Diese kann man in dem Fall verweigern. Das Mietverhältnis besteht ja weiter, also musst du auch nicht ausziehen.

    Du darfst übrigens das schloss der Wohnungstür austauschen sofern der Vermieter einen Zweitschlüssel haben könnte.

    den Vermieter eins auszuwischen , in dem ich : Heute 03.11.2019 die Kündigung zu schreiben, nämlich zum 31.08.2020

    Das kann man machen. Aber auswischen tust du damit dem Vermieter nichts. Das halte ich für zwecklos.

    es ist verboten im Wohnung/Bad wegen Feuchtigkeit Wäsche zu waschen / trocknen

    In der Wohnung eine Waschmaschine zu benutzen fördert ein möglicherweise vorhandenes Feuchtigkeitsproblem ist. Es gibt daher sachlich keinen Grund, die Waschmaschine zu verbieten.

    Es kann lediglich ein Problem sein, wenn man nasse Wäsche in der Wohnung auf einen Wäscheständer aufhängt. Denn die Luftfeuchtigkeit steigt dadurch stark an, was ein Problem sein kann. Durch die Waschmaschine passiert das aber nicht. Wenn der Vermieter dir nicht einen alternativen Platz für die Waschmaschine zur Verfügung stellt, habe ich keinen Zweifel, dass dir jedes Gericht zugestehen würde, eine Waschmaschine anzuschaffen zu dürfen.

  • Also danke erstmal für eure Antworten. Ja der Mieter hat eine Zweitschlüssel , steht auch im Mietvertrag drin , für den Fall dass i.wie Feueralarm gäbe oder Wasserbruch etc. , er hat auch 2 mal bisher mit der Ausrede "Badfenster ist offen geblieben" , in mein Wohnung reingekommen um es zuzumachen. Ich weiss nicht ob ich da ohne weiteres Schloss austauschen darf. Bisher war ich nie im Zahlungsverzug , also muss er die Kündigungsfristen einhalten , stimmts ? Und wie ist es , wenn er Heute eine Kündigung schreibt zum 31.12.2019 mit der Datum 01.10.2019 ? Hat er dann fristgerecht mich gekündigt oder gilt die Eingangsdatum zu mir ? Also wenn ich Glück habe und er es bis morgen Abend nicht bringt , habe ich nochmal 1 Monat Recht hier zu bleiben , stimmts ?

  • Ich weiss nicht ob ich da ohne weiteres Schloss austauschen darf.

    Das habe ich oben schon beantwortet. Aufgrund des Mietvertrags hat der Vermieter Dir das alleinige Hausrecht für die Wohnung übertragen, nur du allein bestimmst, wer rein darf und wer nicht. Natürlich gibt es bestimmte Situationen, wo man den Vermieter herein lassen muss, weil er ein berechtigtes Interesse dafür hat. Aber das ist an sachliche Gründe gebunden und (außer bei Notfällen) nur in terminlicher Abstimmung mit dir.

    Es spricht natürlich nichts dagegen, wenn man dem Vermieter einen Schlüssel überlassen möchte für Notfälle (Wasserrohrbruch o.ä.) Aber wenn der Vermieter dieses Vertrauen ausnutzt und mit solchen Ausreden kommt, dass das Fenster offen war, dann hat er das Vertrauen verspielt.

    also muss er die Kündigungsfristen einhalten , stimmts ?

    Richtig. Und wenn der Vermieter ohne Grund kündigen möchte, also nach §573a BGB, dann ist die Kündigungsfrist 3 Monate länger als normal, also dann 6 Monate.

    Und wie ist es , wenn er Heute eine Kündigung schreibt zum 31.12.2019 mit der Datum 01.10.2019 ?

    Na das wäre dann doch etwas zu einfach, wenn man die Kündigungsfrist verkürzen könnte, inden man ein zurück liegendes Datum einträgt, nicht wahr? Es zählt natürlich der Eingang der Kündigung. Gleiches gilt auch, wenn du kündigen wolltest.

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