Hallo Liebe Leute,
ich habe folgendes Problem : Ich habe am 01.08.2019 eine Anliegerwohnung gemietet , da ich ab Mitte September Meisterschule in einer Stadt begonnen habe dass zu meiner Wohnort 160 km ist. Alles gut und ok , bis ich Anfang September über OttoNow Waschtrockner bestellt habe. Das Problem lag dabei : Im Mietvertrag steht "Wäsche trocknen verboten" , da meine Wohnung Feuchtigkeitsprobleme hat. Da ich aber 160 km nicht jede Wochenende hin und her fahren kann , habe ich mir auch die Erlaubnis vom Vermieter geholt, dass auch über mir wohnt , dass ich im Notfall nur alle 2-3 Wochen nach Hause fahre (Mietvertrag steht auch dass es nur an Pendler vermietet wird). Dann habe ich mir gedacht , ok wenn ich schon Erlaubnis habe und Waschtrockner (Wäsche kommt trocken rein , kommt trocken wieder raus) mieten kann , dann miete ich es. Dann als es bei mir eintraf, hat die Vermieterin ganze Strasse zusammengeschrien und meine Wohnungstür blockiert , dass diese Waschmaschine nicht in seine Wohnung reinkommt. Also gut , Waschtrockner wieder weggeschickt. Nach 2 Wochen habe ich dann die Schule begonnen. Gleich am Sonntag vor der Schule kam dann der Vermieter , sagt "Wir machen es kurz und bündig , bis 01.11. bzw. hilfsweise bis 31.12. ziehst du aus. Und ging wieder.
01.10 = Di. , 02.10. = Mi. , 03.10. = Feiertag Do. , 04.10. = Fr. , sprich der Vermieter hätte mich kündigen sollen bis 04.10. dass ich 31.12. rausgeh oder ? Kam aber nichts.
01.11. = Fr. Feiertag , 02.11. = Sa. , 04.11. = Mo. , 05.11. = Di. , sprich der Vermieter wenn der die Kündigung bis Di. nicht abgibt kann ich gesetzlich bis 31.01. bleiben bei 3 Monaten Kündigungsfrist.
Der Vermieter hat aber schon Nachmieter gefunden , mit denen der Besichtigungstermin machen will , die schon ab 01.12. reinziehen wollen.
Also bis hier hin ist mal die 1. Situation , die ich mit dem Vermieter Problem habe.
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2. Situation :
Meine Gedanke ist , den Vermieter eins auszuwischen , in dem ich : Heute 03.11.2019 die Kündigung zu schreiben , nämlich zum 31.08.2020 bis ich mit meiner Schule fertig bin. Und morgen dann per Expressbrief mit Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter schicken. Meine Gedanke : Bevor der mir ein Kündigung gibt , gebe ich den einen. Gesetzliche Kündigungsfrist heisst ja : Nach Kündigung muss 3 Monate bezahlt werden. Nach oben gibt es keine Grenze , oder ? Muss man unbedingt 3 Monate vorher und kein Tag früher ?
PS : Ich habe einen schriftlichen Mietvertrag ohne Mietdauer.
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3. Situation :
Ich habe durch meinen Mitschüler erfahren , dass der Vermieter eine Möglichkeit Wäsche zu waschen bieten muss. Wenn es im Wohnung / Bad nicht geht , muss es eine seperate Raum sein (Waschküche etc. pp) die Waschmaschine / Trockner reinzustellen. Es ist im Bad eine Waschmaschinenanschluss da. Aber wie oben beschrieben , es ist verboten im Wohnung/Bad wegen Feuchtigkeit Wäsche zu waschen / trocknen. Kann ich da gegen mein Vermieter i.wie vorgehen ?
MfG Euer Mietproblemist