Ich wohne zur Miete in einem Zweifamilienhaus, allerdings ist die zweite Wohnung im Obergeschoss seit meinem Einzug im Jahr 2011 nicht vermietet und das wird auch so bleiben.
Für Heizung und Warmwasser bin ich selbst verantwortlich. Also für Betriebsstoffe und Wartung.
Für die Warmwasserversorgung gibt es einen 200-Liter-WW-Speicher und die Versorgung läuft über eine Zirkulationsleitung, die eine permanente Bereitstellung von heißem Wasser an allen Verbrauchsstellen zur Verfügung stellt.
Nun ist es aber so, dass diese WW-Zirkulation unnötigerweise auch permanent die obere leer stehende Wohnung versorgt und für mich somit Kosten verursacht, die eigentlich unnötig sind.
Sperrventile, die eine Stilllegung der WW-Stränge in die obere Wohnung ermöglichen würde, sind leider nicht vorhanden.
Meine Frage ist nun, ob ich von meinem Vermieter den nachträglichen Einbau solcher Sperrventile und somit eine Stilllegung der unbenutzten Leitungsstränge verlangen kann.
Immerhin besteht ja durch das Stagnationswasser in den quasi "toten" Leitungen auch die Gefahr der Bildung und Ausschwemmung von Mikroorganismen, wie beispielsweise Legionellen.