Wg Untermietvertrag kündigen (möbliert) gesetzlich vs. Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    bei einem vollmöbilierten Wg Zimmer das mit einem Untermietvertrag vermietet wird. Gelten hier für den Untermieter die 3 Monate Kündigungsfrist (zum 3. Des Monats) aus dem Mietvertrag oder die zwei Wochen (zum 15.) gesetzliche Kündigungsfrist?

    Danke!

    Gruß wwwcom

  • Sinnvoller Zusatz:

    Genauer Wortlaut im Mietvertrag;

    Kündigung

    1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der

    Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte

    Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

    2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten

    Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung,

    sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

  • Hallo,

    573c IV ist für deine Frage nicht relevant, sondern §549 II (2) BGB. Und nach dieser Norm ist es nicht wichtig, ob das Zimmer möbliert ist, sondern ob sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, das Zimmer überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten. Nur dann gilt die verkürzte Kündigungsfrist.

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