Letztendlich ist deine Aufgabe des Schlüssel, am besten rechtssicher, zuzustellen
Zur Information hierzu. Der §856 BGB, in dem es um die Rückgabe eines Besitzrechts geht, meint (auch wenn es nicht so direkt drin steht), dass dies üblicherweise in der Wohnung geschieht. Denn der Besitz ist ja die Wohnung, und nicht die Schlüssel. Die Schlüssel sind nur Zweck um in die Wohnung zu kommen. Deshalb ist der Einwurf im Briefkasten nur eine Alternativlösung, wenn nichts anderes möglich ist, und das dann auch nur in Absprache. Darüber kann man nun diskutieren, aber ist nun mal im Gesetz so vorgesehen. Wirft man die Schlüssel einfach nur ein, kann der Vermieter zurecht sagen, es hätte noch kein Besitzübergang stattgefunden und er könnte Nutzungsentschädigung verlangen. Deshalb ist das nicht zu empfehlen.