Mietkaution nicht ausgezahlt und keine Nebenkostenabrechnung erhalten

  • Hallo zusammen, dass wird etwas länger.

    Ich hätte 2 fragen:

    1. ich bin im Juli aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten das der Laminat in der Küche an einer kleinen Stelle leicht geqollen ist. Nach langer Diskussion ist der Makler mit der Vermieterin zur Einsicht gekommen, daß das ja vorher schon war. Mein Schwager ist Zeuge. Wurde aber im Übergabeprotokoll festgehalten.

    Da ich etwas Probleme mit der Kommunikation des Maklers habe, siehe Frage unten, was die Kaution betrifft. Sprich kleiner Streit. Sollte das aufkommen und er mich beschuldigt dafür verantwortlich zu sein, bin ich dann raus? Oder müsste ich dann die Haftpflicht einschalten? Bzw. am Montag mal den Mieterschutzbund fragen?

    2.

    Die Wohnzeit war von 15. August 2023 bis 07.07.2024 eine Kellerwohnung bewohnt. Ca. 54 Quadratmeter. Nebenkosten waren bei 120 Euro. 480 Euro Kaltmiete.

    Kaution 960 Euro.

    Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht erhalten. Der Vermieter hat ja bis zum Ende des Jahres 2024 Zeit für die Abrechnung 2023. Und für die Abrechnung 24 bis Ende 25. So weit so gut.

    Was mir seltsam vorkommt, ist das der Vormieter noch nicht seine Nebenkostenabrechnung 2022 bekommen hat. Deswegen geht er jetzt auch gerichtlich dagegen vor.

    Der Mieterbund meinte zu mir das ich ab Oktober anteilig die Kaution geltend machen kann.

    Habe gestern auch nochmals der Vermieterin geschrieben. Diese meinte das der Makler im Recht wäre ( Hausverwalter,) da es keine Verbrauchsdaten von mir gäbe. Weil ich ja so kurz drin gewohnt habe.

    Mir geht nicht runter warum der Hausverwalter ( angesehener Makler hier in der Gegend wohlgemerkt), so darauf behaart im Recht zu sein? Das war das was die Vermieterin mir gestern geschickt hat:

    Im Mietvertrag steht:

    Über die Kaution ist 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Steht eine voraussichtliche Forderung noch nicht fest, so ist der Vermietert/Hausverwaltung berechtigt einen voraussichtllich der Forderung entsprechenden Betrag, auch darüber hinaus zurückzubehalten: Da Herr ... für die kurze Mietdauer keinen Verbrauchsvergleich hat und man nicht weiß, ob Sie in Ihrer Mietzeit einen hohen oder niederen Verbrauch 2023 /2024 hatten und ob die geleisteten Nebenkostenzahlungen ausreichen, ist das auch im Mietvertrag so festgehalten. Denn nach Auszahlung von Kaution möchte der Vermieter nicht noch seine Nebenkostennachzahlung einfordern müssen.

    Der Makler meinte im Recht zu sein. Ich schrieb der Vermieterin, dass wir ja dann sehen ob er Recht hat. Und desweiteren, muss ich den Schriftverkehr vom Mieterbund ja bezahlen. Nicht das ich mir ein Eigentor schieße 😅

    Grüße und ein schönes Wochenende:)

  • Sollte das aufkommen und er mich beschuldigt dafür verantwortlich zu sein, bin ich dann raus?

    Da es im Übergabeprotokoll vermerkt ist, dass der Schaden schon vorher bestand, sollte das normalerweise keine Probelem geben.

    Der Makler meinte im Recht zu sein.

    Es tut nichts zur Sache, was der Makler sagt. Die Vermieterin ist die Vertragspartnerin.

    Der Mieterbund meinte zu mir das ich ab Oktober anteilig die Kaution geltend machen kann.

    Nach dem Gesetz darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung. Das ist soweit schon mal richtig. Komplett aber nicht. Für 2023 kommt man etwa auf 4€ pro Qm für Nebenkosten. So kann man in etwa abschätzen, wie hoch die Nachzahlung vermutlich sein könnte.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Es wurde nur festgehalten, dass ein kleines bisschen Laminat feucht gewesen ist, aber nicht, dass das schon vorher war. Mein Schwager ist aber Zeuge, dass das so gesagt wurde. Ist das schlimm?

    Soll ich dann mit dem Mieterbund dagegen vorgehen und auf eine Teilauszahlung bestehen?

  • Mein Schwager ist aber Zeuge, dass das so gesagt wurde.

    Da muss man erst mal abwarten, ob dazu eine Forderung der Vermieterin kommt. Vermutlich hat sich das eher erledigt und man macht sich umsonst Gedanken.

    und auf eine Teilauszahlung bestehen?

    Wahrscheinlich wird es besser sein, das Jahr noch abzuwarten auf die Abrechnung 2023. Das lohnt sich jetzt nicht, für die kurze Zeit gerichtlich etwas anzufangen und Geld dafür auszugeben. Nächstes Jahr sieht es anderes aus, denn dann kann man eventuell sogar die Vorauszahlungen zurück fordern, wenn keine Abrechnung kommen sollte. Unabhängig davon kann man ja trotzdem ohne Mieterverein die Vermieterin auffordern, einen Teil zurück zu geben.

  • Vielen Dank. Dann mache ich das so. Was soll ich eigentlich der Vermieterin dann schreiben, weil ich ja schon indirekt damit gedroht habe? Mit> dann werden wir ja sehen ob Herr. Recht hat. Oder mit> ich werde das dann dem Mieterbund überlassen. Weil wenn ich jetzt zurück rudere, zeigt das ja jetzt auch Schwäche ...

  • Bitte keine Vollzitate machen. Den vorigen Beitrag kann man ja oben drüber lesen.

    Das müssen Sie selbst entscheiden, wie Sie jetzt schreiben wollen. Da geben wir hier keine konkrete Empfehlung, es sind nur Überlegungen. Aber ein zurück rudern wäre es doch nur, wenn man schreibt, dass man eben länger wartet. Das muss man ja nicht, sondern man stellt die Forderung einfach nochmal mit Nachdruck und unternimmt dann vorerst nichts.

  • Also die Anwältin des Mieterbundes hat eine Frist bis zum 2. Dezember gesetzt und es wurde natürlich nicht darauf reagiert.

    Die Anwältin schrieb dann.

    die Betriebskostenabrechnung 2023 ist erst zum 31.12.2024 fällig. Wir sollten daher den Jahreswechsel noch abwarten. Sofern im neuen Jahr keine Abrechnung vorliegt und über die Kaution ebenfalls nicht abgerechnet wurde, können Sie gerichtliche Schritte einleiten.


    Der Vormieter wird im Januar klagen. Bzw. Klage ist eingereicht.


    Ich frag mich gerade, warum die Vermieterin und der Hausverwalter sich wenigstens melden, daß man eine Lösung findet?

    Wenn die Nebenkostenabrechnung erst nach dem 31.12.2024 für 2023 kommt und es zu einer Nachzahlung kommen sollte muss ich sie nicht bezahlen?

  • Kaution habe ich heute überwiesen bekommen. 925 statt 920.

    Waren das Zinsen die 5 Euro? Kann ja keine 5 Euro Zinsen sein, bei 2 Jahren...

    Egal. Dann lasse ich es gut sein, wegen der Nebenkostenabrechnung oder? Bis zum 31.12 hat sie ja noch Zeit.

    Wundert mich einfach, warum sie es jetzt bezahlt hat.

    Grüße und schöne Weihnachten :)

  • Hallo zusammen,


    ich habe für meine Nebenkostenabrechnung 2023 ja ein Guthaben von 74 Euro. Die Hausverwaltung schickte mir die Abrechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen am 27. Dezember. Nun wurde nach Nachfrage meinerseits, meine Email ignoriert und die E-Mail der Vermieter wurde damit beantwortet, dass ich sie anrufen solle, da sie Rücksprache geführt hat mir der Hausverwaltung. Möchte allerdings nicht telefonieren, da ich so keine schriftlichen Beweise habe.


    Ich habe schon fast wegen der Kaution geklagt über den Mieterschutzbund. Diese Kaution wurde mir vor ein paar Tagen bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung 2024 fehlt mir noch. 2024 war ich bis August dort wohnhaft.


    Frage mich was der Zirkus jetzt soll? Der Vormieter hat bereits alles bezahlt bekommen. Dieser hatte auch eine Gutschrift 2023.


    Wie soll ich weiter verfahren?

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