Hallo!
Titel optimiert, zu lang. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo!
Welche laufende Kosten kann denn der Vermieter haben, dass er die als Nebenkosten umlegen darf?
Was an Betriebskosten umgelegt werden darf, findet sich in der
Interessant ist auch, was bei euch im Mietvertrag vereinbart wurde.
nur will der Vermieter das wir ihm für die 140m2, neben den Stromkosten die wir sowieso zahlen, noch 120€ für die Erdwärme bezahlen. Kann das sein?
Da Erdwärme eher noch seltener ist, hier vielleicht Informationen
zum Nachlesen: Fünf Kosten der Wärmepumpe
Ergänzend dazu auch noch Folgendes:
Alles anzeigenLaut Heizkostenverordnung (§ 11) müssen Gebäude, die „überwiegend“
von Wärmepumpen beheizt werden, nicht zwingend nach der
Heizkostenverordnung und somit nicht verbrauchsabhängig abgerechnet
werden. In Mehrfamilienhäusern kommen oft bivalente Systeme zum
Einsatz, das heißt bei Spitzenlast unterstützt ein zusätzlicher Heizkessel die
Wärmepumpe – ob in solchen Fällen das Gebäude „überwiegend“, also zu
mehr als 50 % durch die Wärmepumpe versorgt wird, hängt vom
Anlagenkonzept ab. Doch ob mono- oder bivalent, eine verbrauchsbasierte
Abrechnung der Betriebskosten von Wärmepumpen ist in jedem Fall zu
empfehlen. Selbst besonders effiziente Geräte benötigen rund 25 % Antriebsenergie
(in der Regel Strom oder Gas), um 100 % Heizwärme zu erzeugen. Dazu
kommen die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage. Werden diese
Kosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet, motiviert das die Nutzer zum
sparsamen Umgang mit Energie.
Falls es dazu nähere Informationen im Mietvertrag geben würde?
Diesen danach durchforsten, vielleicht werdet ihr dort fündig.
Sollte sich das nicht klären, wendet euch an den ortsansässigen
Mieterverein und lasst das bitte prüfen.
Gruß
Hallo!
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Hallo!
Titel optimiert! Ergänzend zu Köbes Folgendes, denn es sind Fehler
unterlaufen.
Wohnungsmängel - So machen Sie Ihrem Vermieter Beine
Hier ist auch ein Musterschreiben und am Besten sofort Morgen
erledigen: Mängelanzeige an Vermieter
Grundsätzlich gilt, jeder Mangel muss umgehend und sofort dem
Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.
Gruß
Hallo!
sowas stimmt doch einfach nicht!
Das ist etwas wenig und du solltest das näher erläutern.
Was meinst du, was nicht stimmt? Denn es sind hier
keine Fehleinschätzungen zu sehen in deinem Thema.
Gruß
Hallo!
Entschuldige bitte, es ist Urlaubszeit und in zwei Tagen Heiligabend.
Bitte noch etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo!
Willkommen im Forum! PS hinzugefügt und einen Satz gelöscht.
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Hallo!
Man muss die Vorwürfe gegen dich auch belegen. Die Tatsache das man Hundekot auf allgemein zugängliches Gelände findet belegt rein gar nichts.
Man müsste schon dokumentieren, das der Hund ein Häufchen macht und ihr es nicht beseitigt.
Ja, leider, denn das Problem kenne ich auch. Rechtlich sieht das so aus,
dass ein Protokoll angefertigt werden müsste. Man braucht für jeden
Vorfall nach Möglichkeit Zeugen. Denn
Bilder dürfen aus Datenschutzgründen nicht angefertigt
werden. Die reine Behauptung reicht nicht aus. Eine Abmahnung wird
es von der Wohnungsgesellschaft deshalb wahrscheinlich nur unter
den aufwändigen Bedingungen geben können.
Um Stress, Streit oder Eskalationen jeglicher Art zu vermeiden, wurde uns von Bekannten geraten, wir sollen einfach die Häufchen aufsammeln und entsorgen - auch wenn es nicht die Häufchen unserer Hunde sind.
Wäre in dem Fall die beste Lösung, um den Nachbarschafts-Frieden
zu erhalten.
Gruß
Hallo!
Link Korrektur und wie Leipziger82 schon schrieb:
Das sehe ich persönlich anders. Die Verkalkung kann ja durch regelmäßige Reinigung verhindert werden. Unabhängig davon sollte man den Mietvertrag prüfen, ob dort eine Kleinstreparaturklausel vereinbart ist.
Wenn ja, müsstet Ihr diese Kosten vermutlich auch tragen.
Sehe ich ebenfalls so, wenn Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag.
Bitte im Mietvertrag nachschauen!
Gruß
Hallo!
Hinweis an Themenersteller! Im weiteren Verlauf bitte auf eine
sachliche Gesprächsbasis zurückkehren und bitte auf die
Ausdrucksweise achten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte wende dich dringend an den ortsansässigen
Mieterverein. Mein Rat, dein Thema wegen dem Leistungsbezug auch in
diesem Forum einstellen: HartzIV.org
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Eigenes Thema erstellt, bitte nicht in alte
Themen schreiben. Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum!
Kann ich meinen Vermieter xxxxxxx um eine Begründung der zeitgemäßen Küche bitten?
Mir ist dein Vermieter nur zu gut bekannt!
Nennt mich nen Angsthasen, aber ich würde alles so regeln - das potentiell keine Kosten durch hinzugezogene Anwälte seitens des Vermieters etc. entstehen können.
Diese Angst ist bei diesem Vermieter durchaus berechtigt.
/edit: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Wende dich bitte umgehend an den Mieterverein bei dir vor Ort.
Lasse diese Mieterhöhung überprüfen. Vermieter ist bekannt
für derartige Probleme.
Gruß
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