Hallo,
wir haben eine Mieterhöhung von ca. 15% bekommen (Kappungsgrenze Dresden) mit dem Bezug auf den Mietspiegel.
Zugrunde liegen einige Ausstattungsmerkmale, welche eine solche Mieterhöhung zulassen. Ein Ausstattungsmerkmal ist bei uns jedoch nicht gegeben und dennoch als Begründung aufgeführt.
Speziell handelt es sich hier um (Auszug Mietspiegel Dresden 2017):
Zeitgemäße Küche (2/3Punkten müssen erfüllt sein):
- gefliester Arbeitsbereich (sogenannter Fliesenspiegel),
- gefliester Küchenfußboden (oder mit Naturstein o. ä. ausgelegt),
- Fenster bzw. Balkontür.
Wir haben in unserer Küche ein Fenster, einen PVC-Bodenbelag sowie einen PVC-Wandbelag als Spritzschutz.
Ich gehe davon aus das sowohl Fußboden als auch Fliesenspiegel nicht gegeben sind. Ist dies korrekt?
Welche POTENTIELLEN! Kosten würden auf mich zukommen wenn ich der Zustimmung zur Mieterhöhung widerspreche? (Ohne den Punkt der zeitgemäßen Küche würde die Vergleichsmiete exakt unserer jetzigen Kaltmiete betragen und eine Mieterhöhung wäre somit nicht möglich)
Kann ich meinen Vermieter xxxxxxx um eine Begründung der zeitgemäßen Küche bitten?
Nennt mich nen Angsthasen, aber ich würde alles so regeln - das potentiell keine Kosten durch hinzugezogene Anwälte seitens des Vermieters etc. entstehen können.
Danke schonmal im Vorraus ![]()
/edit: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Keine Vermieter-Namen nennen
Grace