Mieterhöhung mit Mietspiegel - falsche Berechnung

  • Hallo,

    wir haben eine Mieterhöhung von ca. 15% bekommen (Kappungsgrenze Dresden) mit dem Bezug auf den Mietspiegel.

    Zugrunde liegen einige Ausstattungsmerkmale, welche eine solche Mieterhöhung zulassen. Ein Ausstattungsmerkmal ist bei uns jedoch nicht gegeben und dennoch als Begründung aufgeführt.

    Speziell handelt es sich hier um (Auszug Mietspiegel Dresden 2017):

    Zeitgemäße Küche (2/3Punkten müssen erfüllt sein):

    • gefliester Arbeitsbereich (sogenannter Fliesenspiegel),
    • gefliester Küchenfußboden (oder mit Naturstein o. ä. ausgelegt),
    • Fenster bzw. Balkontür.

    Wir haben in unserer Küche ein Fenster, einen PVC-Bodenbelag sowie einen PVC-Wandbelag als Spritzschutz.

    Ich gehe davon aus das sowohl Fußboden als auch Fliesenspiegel nicht gegeben sind. Ist dies korrekt?

    Welche POTENTIELLEN! Kosten würden auf mich zukommen wenn ich der Zustimmung zur Mieterhöhung widerspreche? (Ohne den Punkt der zeitgemäßen Küche würde die Vergleichsmiete exakt unserer jetzigen Kaltmiete betragen und eine Mieterhöhung wäre somit nicht möglich)

    Kann ich meinen Vermieter xxxxxxx um eine Begründung der zeitgemäßen Küche bitten?

    Nennt mich nen Angsthasen, aber ich würde alles so regeln - das potentiell keine Kosten durch hinzugezogene Anwälte seitens des Vermieters etc. entstehen können.

    Danke schonmal im Vorraus :)

    /edit: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

    Keine Vermieter-Namen nennen

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von Einrastor (3. November 2018 um 10:41)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Kann ich meinen Vermieter xxxxxxx um eine Begründung der zeitgemäßen Küche bitten?

    Mir ist dein Vermieter nur zu gut bekannt!

    Nennt mich nen Angsthasen, aber ich würde alles so regeln - das potentiell keine Kosten durch hinzugezogene Anwälte seitens des Vermieters etc. entstehen können.

    Diese Angst ist bei diesem Vermieter durchaus berechtigt.

    /edit: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

    Wende dich bitte umgehend an den Mieterverein bei dir vor Ort.

    Lasse diese Mieterhöhung überprüfen. Vermieter ist bekannt

    für derartige Probleme.

    Gruß



  • Ohne das Schreiben zu kennen, ist hier eine zielführende Antwort schwer möglich.

    Der Dresdner Mietspiegel (den kenne ich mittlerweile auswendig) bezieht sich auf sogenannte Ausstattungsklassen. In welcher befindet sich Eure Wohnung?

    Angenommen, ihr liegt in Klasse 3-4, dann müssen nicht alle aufgezählten Ausstattungsmerkmale (insgesamt 10)zutreffen, sondern (je nach Klasse) nur 3-6 davon.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!