Nehmen wir an einem Mieter werden 329€ der Kaution einbehalten für die
Betriebskostenabrechnung 1 1/2 jahre Später
Dieser Mieter hat das Mietverhältnis zum 31.07.2017 gekündigt und ist auch rechtzeitig dort ausgezogen und bekam am 31.08.2017 eine Email von der Hausverwaltung das ein Betrag von 329€ einbehalten wird für die nächste Betriebskostenabrechnung und das war zunächst das letzte was der Mieter von der Hausverwaltung gehört hat bis er am
27.10.2018 eine email schrieb mit der Bitte, da nichts weiter von der Hausverwaltung gehört wurde, den Betrag von 329€ innerhalb von 2 Wochen auf sein Konto zu überweisen.
Darauf würde ich mir jetzt ausdenken wurde gar nicht geantwortet und bei einem Telefonat eine Woche später wurde dem Mieter gesagt es wird sich darum gekümmert, was nicht geschah bis der Mieter 3 Wochen später nochmal anrief und fragte was denn da los sei.
Nun habe ich mir dir Mühe gemacht mir eine fiktive Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 auszudenken die theoretisch heute beim Mieter nach einem Jahr und 5 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses und fast genau ein Jahr nach ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten hätte liegen können. Zu sehen ist meine Kreation hier: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ich habe hier ziemlich viele Dinge aufgelistet die auf den Mieter fallen ich weiß gar nicht ob die alle rechtens sind. Habe ich da vielleicht einen Fehler gemacht und etwas davon darf nicht auf den Mieter umgewälzt werden?
Jetzt hab ich mir noch vorgestellt: was ist wenn im Mietvertrag über die Betriebskosten etwas leicht anderes stand. auch hier habe ich mir die Mühe gemacht und mal einen Auszug aus einem möglichen Mietvertrag nachgestellt:
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es ist ein bisschen unscharf aber ich hoffe man kann alles erkennen.
Bei diesem Mietvertrag steht drinne das 13.71m² zur Berechnung des Anteils herangezogen werden, aber die Abrechnung berechnet den Anteil des Mieters mit 30.68m².
Wäre das ein Fehler auf Seiten des Vermieters und dem Mieter wurde fälschlicherweise zuviel Anteil zulasten gelegt?
Außerdem steht in dem von mir kreirten Mietvertrag dass das Wasser auf die einzelnen Wohnungen verteilt abgerechnet werden. In meiner fiktiven Betriebskostenabrechnung wird das Wasser aber insgesammt aufs ganze haus verteilt abgerechnet.
Wäre auch hier dem Vermieter ein fehler unterlaufen?
Hat der Vermieter überhaupt noch nach einem Jahr und fünf Monaten einen Anspruch auf Geld, wenn er sich über den gesammten Zeitraum über nicht gemeldet hat, oder sind für ihn gewisse Fristen verstrichen?
Da hat mein Gehirn sich ganz schön was zusammengesponnen aber der Fall würde mich schon sehr interessieren und einen großen Dank an alle die etwas dazu zu sagen hätten
Mit besten Grüßen
JV
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Grace