Kündigung Mietvertrag - Vermieter erfährt negatives aus der Vergangenheit

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich miete seit 01.12.2018 eine Gewerbehalle und ab 15.01.2019 die Wohnung über der Halle, also ein Mischgewerbe. Es gibt nur einen Mietvertrag.

    Die Vermieter teilten mir erst am 06.12.2018 Ihre neue die Bankverbindung mit, die Miete habe ich darauf hin die darauffolgende Woche überwiesen. Die Kaution wurde vereinbart zum 15.01.2019 wenn wir komplett einziehen da sich die Wohnung noch im Rohbau befindet, Einzug war geplant zusammen mit meiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern. Nun ist das auf einmal ein riesen Problem und ich habe die fristlose Kündigung erhalten, der Vermieter lies gar nicht mehr mit sich sprechen und ging zum Anwalt, von diesem habe ich nun ein Schreiben erhalten das ich bis 31.12.2018 die Halle räumen soll und es nie zu einer Schlüsselübergabe der Wohnung kommen wird.

    Nun sammeln die Vermieter "beweise" gegen mich, ich habe bei meiner aktuellen Vermieterin noch Mietschulden die mit der Kaution bei Auszug abgerechnet werden. Ich muss noch dazu sagen das ich aktuell massive Probleme mit negativen Bewertungen im Internet habe und ganz üble Nachrede betrieben wird, hierfür ist wohl meine Exfreundin verantwortlich. Meines wissens nach sollte das aber doch keine Auswirkung auf das Mietverhältnis haben, denn Sie hätten sich ja vorab informieren können bzw. mich fragen, dafür zeigten Sie aber keinerlei Interesse.

    Selbstverständlich ist es nicht möglich in der kurzen Zeit eine neue Halle geschweige denn Wohnung zu finden.

    Haben die Vermieter eine Chance mit Ihrem vorhaben durchzukommen?

    Zu guter letzt redet die Vermieterin sogar noch auf meine Freundin ein, dass Sie mich doch am besten verlassen sollte und Sie hätte evtl. eine Wohnung für Sie. Kann ich gegen so ein Verhalten vorgehen?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

  • Zu guter letzt redet die Vermieterin sogar noch auf meine Freundin ein, dass Sie mich doch am besten verlassen sollte und Sie hätte evtl. eine Wohnung für Sie. Kann ich gegen so ein Verhalten vorgehen?

    Dagegen kannst du nichts machen. Solange sie keine Unwahrheit verbreiten, ist das nicht viel zu tun.

    Nun ist das auf einmal ein riesen Problem und ich habe die fristlose Kündigung erhalten

    Eine fristlose Kündigung bedarf einen wichtigen Grund. Dabei unterscheiden sich Gewerbe- und Wohnraum nicht, beides richtet sich nach § 543 BGB. Alte Mietschulden können grundsätzlich sowas rechtfertigen, wenn über die Solvenz getäuscht worden ist, aber diese wurde bei dir ja nicht verlangt. Ob die anderen Sachen die im Internet stehen ausreichend sind, kann man nicht beurteilen.

    Haben die Vermieter eine Chance mit Ihrem vorhaben durchzukommen?

    Rechtlich gesehen schwierig zu beurteilen, da man die Einzelheiten nicht kennt. Aber wenn er dir kein Wohnungsschlüssel gibt, kommst du nicht in die Wohnung. Da müsste man im Zweifel erst auf Wohnungsübergabe klagen. Einfach in die Wohnung einbrechen kannst du nicht, damit würdest du dich strafbar machen.

    Du solltest dich also um Ersatzraum kümmern und einen Anwalt einschalten, der die Kündigung prüft und eventuell Druck aufbauen kann, damit du doch einziehen kannst oder dann ggfs Schadensersatz geltend machen kann, weil dir die Wohnung nicht übergeben worden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!