Durchlauferhitzer defekt - Vermieter keine Reaktion und Fragen

  • Hallo erstmal und frohe Weihnachten. :)

    Ich bin am 17.12. in eine Hausgemeinschaft gezogen. Das mein Vermieter nicht ganz koscher ist wusste ich da schon. Nun hab ich seit dem 18.12. allerdings das Problem, dass der Durchlauferhitzer streikt. Habe meinen Vermieter direkt drauf angesprochen, was mit einem "Dann muss da Mal einer kommen..." beantwortet wurde. Seitdem parkt er um die Ecke und passt schön auf, dass man ihn nicht hört, wenn er im Haus ist... Am 24.12. würde er nochmals (dieses Mal von meinem Mitbewohner) auf die Thematik angesprochen, mit dem selben Ergebnis...


    Kann ich jetzt einen Installateur rufen, der den Mangel beseitigt und ihm in Rechnung stellt? (Dass ihm der Schaden mehrmals mitgeteilt wurde wird uns im Fall, dass er rechtlich dagegen vorgehen sollte, mit absoluter Sicherheit geglaubt)

    Frohes Fest euch :)

    Paddy

  • (Dass ihm der Schaden mehrmals mitgeteilt wurde wird uns im Fall, dass er rechtlich dagegen vorgehen sollte, mit absoluter Sicherheit geglaubt)

    Solche Dinge muss man beweisbar melden. Und zwar so, wie man es in der Schule gelernt hat. Per Einwurfeinschreiben auf Nummer Sicher gehen und im Schreiben mitteilen, dass man eine sofortige Reparatur verlangt, andernfalls bestellt man einen Elektriker und verrechnet die Rechnung mit der Miete.

  • Kann ich jetzt einen Installateur rufen, der den Mangel beseitigt und ihm in Rechnung stellt?

    Nein, so schnell gehts nicht. Der Vermieter muss sich erst im Verzug befinden mit seiner Pflicht. Und das ist noch nicht der Fall, wenn man ihn mehrfach an das Problem erinnert, sondern man muss ihm eine konkrete und angemessene Frist gesetzt haben. Das macht man am besten schriftlich. Ferner muss man in dem Brief bereits ankündigien, dass man nach der Frist sein Recht auf Ersatzvornahme wahrnimmt und vom Vermieter dann die Kosten zurück fordert oder mit der Miete verrechnet.

  • Erst einmal danke für die Antworten.

    Ich hab da nur das "kleine" Problem, dass ich nichts vorschießen kann...

    Und von den kaputten Alois über mir, die sich die ganze Nacht den Kopp einklappen brauche ich dahingehend auch nichts erwarten...

    Mit der Miete verrechnen wird also nichts...

    Das würde bei dem Vermieter bedeuten, dass der Mangel nie behoben wird...

  • Das würde bei dem Vermieter bedeuten, dass der Mangel nie behoben wird...

    Man sollte trotzdem erst mal einen Brief schreiben und eine Frist setzen, nachdem durch mündliche Hinweise nichs voran gegangen ist. Vielleicht sieht es der Vermieter dann ein, dass er tätig werden muss.

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