Vermietern verlangt hohe Summe an Stromnachzahlung und eine Mieterhöhung

  • Hallo,

    vorweg möchte ich erstmal um Entschuldigung bitten, falls ich im falschen Themengebiet bin, noch finde ich mich hier nicht zurecht.

    Ich wohne in einer WG, wo jeder der Mitbewohner eine feste Warmmiete zählt in der alle Nebenkosten inklusive sind.

    Heute kam sie vorbei und erzählte, dass sich unser Stromverbrauch zu letzen Jahr fast verdoppelt hätte und sie die Summe von etwas über 900 Euro nachzahlen müsste. Wir sollen das unter uns besprechen, wie wir ihr das zurückzahlen wollen, hauptsache wir erstatten dies. Wir sehen dies nicht ganz ein, da sie ganz ohne Vorwarnung mit dieser Rechnung kam und da zumal alle Mitbewohner zu unterschiedlichen Zeiten der letzten Jahre eingezogen sind. (Ich z.B erst im Mai und kann daher auch garnicht für das ganze Jahr Stromverbrauch verurteilt werden.)

    Wir gehen jetzt davon aus, dass wir diese Summe nicht zahlen müssen, da wir nunmal unsere geregelte Warmmiete pro Zimmer haben, wo alles innenbegriffen ist.

    Dazu kommt noch, dass sie die Miete pro Person aufgrund der steigenden Stromkosten auf 15 Euro erhöhen möchte.

    Das sind 15 Euro mal 5 Personen, im Monat also 900 Euro Strom im Jahr. Scheinbar will sie direkt diese Kosten für nächstes Jahr decken, was ich irgendwo verstehen kann.

    Nun ist meine Frage, darf sie das überhaupt? Wir Studenten fühlen uns ziemlich ausgenommen, da wir ohnehin schon viel Miete zahlen und sie insgesamt ein enormes Einkommen mit diesem Haus macht.

  • Nun ist meine Frage, darf sie das überhaupt?

    Das darf und kann sie nur machen, wenn im Mietvertrag eine Öffnungsklausel vereinbart ist, die das möglich macht. Wenn nicht, dann solltet ihr ganz freundlich auf den Mietvertrag verweisen, in dem ja eine Inclusivmiete abgeschlossen ist.

  • Wenn nicht, dann solltet ihr ganz freundlich auf den Mietvertrag verweisen, in dem ja eine Inclusivmiete abgeschlossen ist.

    Aber Köbes, gerade von dir hätte ich den Hinweis auf die Heizkostenverordnung erwartet. (Grace, bitte verlinken :D)

    Danach müssen die Heizkosten individuell abgerechnet werden und eine Pauschalmiete ist unzulässig. Davon gibt es aber Ausnahmen in §11 Heizkostenverodnung.

    Bitte schaue mal nach, ob du davon eine erfüllst, das ist wichtig für eine weitere Beantwortung

  • Zunächst mal müsste man in den Mietvertrag schauen, ob etwas speziell über den Wohnungsstrom geregelt ist. Erst dann ergibt sich das weitere Vorgehen. Daher kann die Frage bis jetzt noch nicht abschließend beantwortet werden.

    Das Problem aus Sicht des Vermieters ist nämlich, dass der Wohnungsstrom in den sämtlichen Standardmietverträgen nicht berücksichtigt ist, und zwar aus dem Grund, dass es allgemein üblich ist, dass sich der Mieter selber bei einem Stromversorger anmeldet und von diesem Strom bezieht. An diesen bezahlt er dann und die Sache ist erledigt.

    In den üblichen Mietverträgen sind nur Betriebskosten genannt, die sich auf die Betriebskostenverordnung beziehen. Der Wohnungsstrom ist dort aber nicht mit aufgeführt. Somit hat der Vermieter mangels Vereinbarung das Nachsehen und kann den Wohnungsstrom nicht abrechnen. Es müßte eine separate Klausel im Vertrag aufgenommen werden dafür.

    So ist es auch hier, dass rechtlich gesehen die Stromkosten nicht fordern kann, da diese pauschal in der Miete abgegolten sind.

    Moralisch gesehen kann und sollte man aber zu einer anderen Überlegung kommen. Es sollte normal sein, dass man dafür bezahlt, was man auch verbraucht. Hätte sich die WG selber beim Stromanbieter angemeldet, müßte auch bezahlt werden. Es gibt Diskussionen, ob der Mieter die Grundsteuer zahlen muss. Ja, darüber kann man geteilter Meinung sein. Aber was man verbraucht sollte bezahlt werden, das ist nur fair.

    Es wäre nur zu überlegen, wie man die Kosten unter den WG Bewohnern gerecht aufteilt. Und das ist gar nichts so schwer, denn man kann rechnerisch problemlos Bewohner, die kürzer da wohnen, auch geringer belasten nach dem Zeitanteil.

    Und auch für die Zukunft kann man sich innerhalb der WG unterhalten, wie man es regeln will. Denn wie oben erläutert gehört der Wohnungsstrom nicht zu den Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung. Somit könnte die Vermieterin jederzeit sagen, ihr sollt euch selber beim Versorger anmelden, ohne dabei vertragsbrüchig zu werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!