Beiträge von Schweinchenfan

    Das kommt sehr auf die individuelle Vertragsgestaltung an. Üblicherweise muss ein Mieter die Wohnung nicht besser zurückgeben, als er sie bekommen hat. Unrenovierte Wohnungen werden unrenoviert zurückgegeben, auf mehr hat der Vermieter normalerweise keinen Anspruch.

    Allerdings scheint ihr hier ja eine andere Vereinbarung treffen zu wollen - nämlich die Renovierung durch den Mieter gegen eine finanzielle Entschädigung. Wenn diese angemessen hoch ist, dann kann es durchaus so gelten, dass du die Wohnung renoviert bekommen hast und auch so zurückgeben musst. Dazu müsste man nun den Wert der Möbel (kann ja von Sperrmüll bis mehrere tausend Euro alles bedeuten) und die Dauer der mietfreien Zeit kennen, um das besser einschätzen zu können.

    Kannst du den Vermieter fragen, ob er dir vorher den Vertrag zur Durchsicht zukommen lassen kann? Dann muss man zwar vor Ort noch mal lesen, dass nichts verändert wurde, aber man kann sich bzgl mancher Klauseln schon informieren oder beraten lassen. Vor Ort das erste Mal sehen und direkt unterschreiben, womöglich unter Zeitdruck, finde ich sehr ungünstig und würde das auf jeden Fall vermeiden wollen.

    die Montage darf nur von einem, durch den Vermieter ausgesuchten Monteur erfolgen usw.

    Wo willst du das Balkonkraftwerk denn installieren? Auf deinem Balkon kann dir der Vermieter nichts vorschreiben. Willst du es dagegen außen an die Brüstung hängen, sieht die Sache schon anders aus.

    Zur Installation benötigst du nach aktueller Norm eine Elektrofachkraft, die eine Einspeisesteckdose setzt oder einen festen Anschluss herstellt. Bei vielen Netzbetreibern kann man auch ein BKW auch nur mit der Unterschrift eines Elektrikers, dass diese Steckdose gesetzt wurde, anmelden. Schuko-Stecker ist nicht erlaubt und wenn man sich den letzten Link von Grace anschaut, sollte man sich daran auch halten. Schon aus eigenen Interesse heraus solltest du prüfen, ob ein zweiadriges mit klassischer Nullung vorliegt, weil dann das ganze entsprechend angeschlossen werden muss, um es sicher betreiben zu können. Ggf. muss man einen neuen Stromkreis vom Zählerschrank ziehen, damit man das ganze sicher anschließen kann. Das ist keinesfalls etwas für Laien. Was auch geklärt werden sollte, ob im Zählerschank ein moderner bzw. rücklaufgesperrter Zähler vorhanden ist oder installiert werden kann bzw. was passieren soll, wenn dies nicht möglich ist. Unser alter Zählerschrank aus den 70igern hätte es nicht ermöglicht, dort eine moderne Messeinrichtung zu installieren.

    Die Regelungen sollen nicht "Mietern erschweren, solche Kraftwerke zu bauen", sondern dienen dem Schutz aller Bewohner. Ein BKW zu betreiben an einer veralteten elektrischen Anlage ohne entsprechende Absicherungen bzw. fehlerhafter Installation kann Brände oder Stromschläge verursachen, ggf. auch über die eigene Wohnung hinaus. Und das für ein paar Euro Ersparnis im Jahr. Als Vermieter würde ich da auch auf Nummer sicher gehen, denn am Ende lässt sich das vermutlich nicht zweifelsfrei nachweisen und als Vermieter ist man der Dumme, der dann haftet.

    Darf der Vermieter eine Schönheitsreparatur durchführen

    Eine Dachsanierung hat mit einer Schönheitsreparatur (=Malern, Streichen) nichts zu tun. Dabei dürfte die Dämmung und vermutlich auch Luftdichtigkeit erheblich verbessert werden. Eine gute Dachdämmung bringt in der Regel eine vergleichsweise große Energieeinsparung und auch wesentlich mehr Wohnkomfort im Dachgeschoss.

    Die Mieterhöhung darf sich allerdings nur auf den Modernisierungsanteil beschränken, nicht auf den Instandhaltungsanteil. Bei der Summe kommt auch das vereinfachte Verfahren nicht in Frage. Wie groß ist denn das Haus, dass das Dach so teuer ist? Oder müssen da auch Dachfenster erneuert werden? Hier würde ich hier auf eine formale Modernisierungsmieterhöhung bestehen (was man dem Vermieter nicht sagen muss, sondern eben genau darauf einfach warten) und nicht einfach irgendeiner Erhöhung zustimmen. Da muss der wie der Vermieter errechnen, wie er auf die Mieterhöhung kommt bzw. warum das Dach so teuer ist. Wenn ich unsere Kosten aus dem letzten Jahr annehme, dann wären das gut 200-250 m² Dach und das ist dann kein

    kleinen Fertigteilhaus

    sondern wie bei uns das Dach eines größeren Hauses.

    Ich werde vielleicht 150 € im Jahr sparen aber sicher keine 1800,00€.

    An der Stelle möchte ich noch anmerken, dass es darum nicht geht. Eine Modernisierung muss sich für den Mieter nicht rechnen. Zum einen weil der Wohnkomfort steigt, zum anderen weil man die Energieeinsparung und den Klimaschutz als Gemeinschaftswohl über die Interessen der einzelnen gestellt hat. Es gibt allerdings §559 BGB, nach dem Mieter gegen Modernisierungen vorgehen kann, wenn sie eine unzumutbare Härte für ihn darstellen. Zum anderen sind die Mieterhöhungen ja auch begrenzt, auf 2 bzw. 3 €/m² und dürfen nur 8 % des Modernisierungsanteils betragen.

    Ich sehe das wie Fruggel. Das sieht nach Feuchtigkeitsschäden aus, ob noch aktuell oder früher lässt sich von den Fotos nicht sagen. An den Wänden scheint es ja auch einige Schimmelstellen zu geben, dass hier vermutlich einiges an Feuchtigkeit im Spiel ist.

    In welchem Stockwerk liegt die Wohnung? Erdgeschoss?

    Nachweise anfordern ist sicherlich nicht verkehrt. Allerdings kann ich dir sagen, dass ich die Steigerungen durchaus für realistisch halte. Bei uns wurde jetzt auch die Grundsteuer zum 01.01. um fast 30% angepasst, die Wohngebäudeversicherung ebenfalls im letzten Jahr um 30%. Ggf wurde noch ein Zusatzbaustein neu reingenommen, der Wert angepasst o.ä., dann sind auch 50% nicht unrealistisch. Das lässt sich auch in verschiedenen Medien nachlesen. Grund sind die massiv gestiegenen Baukosten, die die Versicherungen im Leistungsfall bezahlen müssen.

    . Bedeutet ordentliche Kündigung "zum Ablauf des o.g. Zeitraums" nun, ...kann ich bereits Ende August kündigen und dann Ende November ausziehen?

    Zum Ablauf bedeutet, dass du zu Ende November kündigen kannst (kannst du auch jetzt schon, nur spätestens bis zum 3. Werktag im September).Die andere Formulierung wäre "nach Ablauf des Zeitraums", dann könntest du erst im November zu Ende Februar kündigen.

    Ich kenne kein Haus in D, das standardmäßig Trinkwasser chloriert, das ist absolut unüblich. Im Prinzip kann man das aber mit einfachen Pool-Wassertestern aus dem Baumarkt auch prüfen. Für Pools gibt es auch sehr gute digitale Chlortester, die "nur" 100€ kosten und gute Werte geben. Wir nutzen die auch für den Pool, spaßeshalber habe ich auch schon ubs und Leitungswasser getestet, das, wenig überraschend, kein (bzw. nur Spuren) Chlor enthält. Wenn du dem nicht vertraust, kannst du das Wasser auf deine Kosten professionell überprüfen lassen.

    Bzgl des Gartens: was ist denn im Mietvertrag dazu vereinbart? Vielleicht reicht das ja bereits als Auskunft?

    Habt ihr einen Lichtschalter für den Flur, von dem man aus die Tür sieht? Wir hatten in der alten Wohnung auch das Problem, dass direkt an der Tür kein Lichtschalter war. Wir haben dann den entfernten Schalter als Bewegungsmelder umgerüstet. Im Nachhinein wesentlich praktischer als ein Schalter an der Tür.

    Ich sehe das nicht so. Gerade bei einem eher kleinen Neubau macht ein eigener Zähler für die WP oft finanziell keinen Sinn, v.a. nicht mit einer PV-Anlage, wenn man diese nutzen will. Die Verschaltung in einer Zählerkaskade wird von Netzbetreibern teilweise nicht akzeptiert bzw. kostet natürlich Aufpreis bei der Installation, dazu kostet der Zähler eine Grundgebühr und seit einiger Zeit liegen nur noch wenige Cent zwischen normalem Haushaltsstrom und dem Wärmepumpentarif. Wir heizen auch mit dem normalen Stromtarif.

    Wenn die Schwiegermutter nur Mieterin war, betrifft sie die Förderung der KfW gar nicht. Die hat ja sicherlich der Bauherr beantragt und wenn er am Ende unwahre Angaben gemacht hat, ist das sein Problem mit der KfW. Mit dem Mietvertrag hat das nichts zu tun.

    Was heißt, die PV war nicht beim Versorger gemeldet? Du meinst beim Netzbetreiber und lief deshalb gar nicht? Wer war überhaupt der Betreiber der PV Anlage? Deine Schwiegermutter oder der Vermieter/Eigentümer? War vertraglich vereinbart, dass die PV-Anlage mit vermietet wird und deine Schwiegermutter den Strom (kostenlos) nutzen darf und die Einspeisevergütung erhält?

    Warum sollte der Energieausweis ungültig sein? Der basiert auf theoretische Werten, die nur bedingt etwas mit der Realität zu tun haben. Wenn mehr als auf 20 Grad geheizt wird, passen die Werte schon nicht.

    Eine Nachzahlung heißt ja nicht so viel, wie viel wurde vorausbezahlt? Einfach der Strom für einen 1-Personenhaushalt? Gerade das erste Jahr im Neubau verursacht meist wesentlich höhere Heizkosten, weil die Restfeuchtigkeit vom Bau erst einmal raus muss. Wenn die Wärmepumpe bei den Vorauszahlungen gar nicht berücksichtigt wurde, dann ist eine hohe Nachzahlung nicht überraschend.

    Wohnungen müssen nicht bezugsfertig übergeben werden. Man kann alles mögliche vereinbaren, auch, dass die Wohnung wie gesehen übergeben wird und der Mieter für die Gestaltung zuständig ist.

    Eine Formulierung können wir die hier nicht geliefern. Ich rate nur allgemein dazu, die Wünsche/Vorstellungen sehr genau festzuhalten. Denn überlicherweise gilt das oben - gemietet wie gesehen. Es sollte dann also enthalten sein, dass der Vermieter noch neue Böden legt, neue Türen eingebaut werden usw. Grundsätzlich sind natürlich mündliche Absprachen möglich, aber im Nachhinein schwer zu beweisen und Standard -Mietverträge haben nicht selten eine Klausel, dass es keine zusätzlichen mündlichen Absprachen gibt.

    Der Härtefall ist per se ohnehin nicht die Schwangerschaft. Die ist ja demnächst vorbei und behindert einen Umzug in 3 Monaten nicht.

    Ein Härtefall kann hier sein, wenn es keine vergleichbaren Ersatzwohnungen gibt. Hierzu sollte man sich aber gut informieren, welche Anforderungen an die Ersatzwohnungen gestellt werden und v.a. seine Bemühungen, eine Wohnung zu finden, sehr gut dokumentieren. Jede Kontaktaufnahme zu Wohnungen dokumentieren, jede Besichtigung usw. Trotzdem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Verzögerung bedeutet und man einen Auszug i.d.R. nicht verhindern kann. Ein Kita-Wechsel und auch ein Schulwechsel sind durchaus zumutbar, genauso wie der Umstand, dass die neue Wohnung möglicherweise deutlich teurer ist, solange sie in Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt.

    Du hast nur mit dem günstigen Arbeitspreis gerechnet, der ist aber gestiegen in Laufe des Jahres. Außerdem wurden dem Lieferanten keine Ablesewerte bei Preisänderung mitgeteilt, sodass dieser den Verbrauch nach üblichem Standard über das Jahr verteilt hat. Dementsprechend wird viel mehr Verbrauch zu höherem Arbeitspreis abgerechnet als du hochgerechnet hast.

    Der Vermieter schreibt euch die Soforthilfe nicht gut, das muss korrigiert werden. Er hat die 1169 € ja gar nicht gezahlt. Ansonsten bin ich aber der Meinung, dass es korrekt ist, ist Kosten so zu verteilen, da die Heizkostenverordnung eine Abrechnung über den gesamten Abrechnungszeitraum vorsieht, die dann nach Verbrauch verteilt werden.

    weil das ja dann vor dem Richter geklärt würde, und noch etwas Zeit rausholen?

    Wie Fruggel schreibt. ist das unter Umständen aber sehr teure Zeit. Wenn die Räumungsklage unmittelbar nach Fristablauf eingereicht wird und die Kündigung wirksam ist, trägt der Mieter die gesamten Kosten des Verfahrens, egal wie lange er dann dort noch wohnt und vielleicht sogar während dem Prozess auszieht.

    Da wäre es wesentlich besser, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und z.B. eine 6 monatige -Ziehfrist,ggf. mit Zuschuss zu Umzugskosten, Übernahme der Küche zu akzeptablem Preis o.ä. zu vereinbaren und so eine Räumungsklage abzuwenden. Für den Vermieter hätte das den Vorteil, dass er das Risiko der Räumungsklage nicht eingehen muss, sodass manche hier durchaus zu Zugeständnissen bereit sind.

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