Beiträge von Schweinchenfan

    Vermutlich ist die Energiepauschale in der Endabrechnung für den Brennstoff verrechnet, die wurde dann ja einfach als Gutschrift abgezogen. Dazu solltet ihr die Brennstoffrechnung prüfen.

    Eine Wartung für knapp über 600€ für die Heizung finde ich nicht so ungewöhnlich. Hoch, aber nicht utopisch, je nach Heizung. Selbst unsere im EFH liegt mittlerweile bei 200€, die Ölheizung lag bei knapp 300€ vor 2 Jahren. Handwerkermarkt kosten viel Geld. Ihr solltet prüfen, ob hier ein Notdienst im Wartungsvertrag eingeschlossen ist, denn der wäre nicht umlagefähig.

    Die Stromkosten wären auch zu prüfen bzw. die Beleuchtung mal unter die Lupe zu nehmen. Auch hier, es ist viel, aber nicht unrealistisch. In älteren Treppenhäusern hängen gerne mal alte Lampen, selbst die guten alten Glühbirnen findet man noch. Wenn die Zeiten dann großzügig eingestellt sind, kommen da übers Jahr einige Stunden zusammen. Ältere Außenleuchten brauchen schnell 500 W, wenn du ggf. sogar auf Tiere reagieren, dann schalten die nachts oft und brennen übers Jahr damit viele Stunden.

    Ihr solltet Einsicht in die Belege fordern und das kann man weitersehen.

    Wie kalt wird die Wohnung überhaupt nachts? Selbst unser weitgehend ungedämmter Vorkriegsaltbau verliert nachts nicht so viel Wärme, dass es von 22 unter 16 Grad geht, solange es nicht deutliche Minusgrade hat. Wir haben ja im Moment noch keinen Winter, unsere Heizung ist nicht einmal an.

    Wenn das schon länger beschloss wurde, habt ihr es im letzten Winter gar nicht bemerkt? Üblicherweise programmiert man die Abschaltung auch in Abhängigkeit von der Außentemperatur, z.B. bis 5 Grad abschalten, bis -5 Grad absenken, darunter Durchheizen. Heutige Steuerungen erlauben das problemlos und sind zur Vorbeugung von Frostschäden und Schimmel auch sinnvoll.

    Energetisch ist das durchaus sinnvoll, nachts abzuschalten statt nur abzusenken. Von 20 auf 18 Grad abzusenken, spart kaum etwas, dazu ist die Differenz zu klein. Durch die Abschaltung kann auch der Strom für die Pumpen eingespart werden, der Kessel geht nicht so oft an und aus, was sehr auf die Effizienz geht...

    Gegen den Vermieter kannst du Ansprüche geltend machen, wenn die vereinbarten oder üblichen Mindesttemperaturen nicht erreicht werden. Für nur eine Partei nachts die Heizung laufen lassen wird der Vermieter gegen die Gemeinschaft nicht durchsetzen können. Wenn ihr nichts abweichend vereinbart habt, werden aber 16 bis 17 Grad in der Nacht als ausreichend angesehen und einen Anspruch auf 20 Grad habt ihr nicht.

    Ein so höher Kostenanteil Betriebsstrom ist kaum glaubhaft, auch nicht als gesamter Allgemeinstrom, außer der Vermieter hätte völlig überteuert Strom eingekauft. Ich würde als ersten Schritt eine Belegeinsicht einfordern und mir die Stromrechnung ansehen. Vielleicht ist ja nur ein Tippfehler passiert und eine Zahl zu viel.

    Wenn die Rechnungssumme mit der Abrechnung übereinstimmt, muss man weiter nach dem Großverbraucher suchen. 1500€ Stromkosten sind zu viel für üblichen Allgemeinstrom + Heizung. Gibt es einen Aufzug?

    Allerdings fehlt mir hier die Einsicht über die produzierte Strommenge und unseren Verbrauch davon.

    Das steht doch auf der Abrechnung. Es dürfte demnach einen Erzeugungs- und einen Einspeisezähler (sofern die Zählerstände wirklich vom Verteilnetzbetreiber kommen) geben, die Differenz ist logischerweise euer Verbrauch. Ggf. kannst du zukünftig gemeinsam mit dem Vermieter die Zählerstände ablesen, um die Transparenz zu erhöhen.

    Was würdest du dir sonst noch wünschen? Es gibt keine Möglichkeit, mit einem geeichten Stromzähler den eigenen Verbrauch zu erfassen. Das können nur ungeeichte Home Manager des Wechselrichters (die haben alte Anlagen i.d.R. nicht), sodass das rechtlich eine schlechtere Möglichkeit ist als die Differenz der beiden, vom Netzbetreiber gestellten Stromzähler.

    . Ohne das Haus von außen trocken zu legen ist da wohl kaum was zu machen.

    Wer ist zu dieser Einschätzung gekommen?

    Dass die Feuchtigkeit ausgerechnet im August /Sommer kommt, spricht nämlich nicht unbedingt für eindringende Feuchtigkeit von außen. Gerade im Sommer ist die Bodenfeuchtigkeit am geringsten, dafür holt man sich mit falschem Lüftverhalten die Feuchtigkeit in einen Keller. Kellerwände sind üblicherweise vergleichsweise kalt, wenn sie nicht von außen gedämmt sind. Wenn man dann von außen oder aus den Wohnräumen Feuchtigkeit in den Keller lässt, dann läuft das Wasser förmlich die Wände runter, obwohl die Wand von außen völlig in Ordnung sein kann.

    Ich kann daher auch nur raten, das mit einem Anwalt abzusprechen, auch bzgl Dokumention bei Übergabe usw. noch mal abzusprechen.

    Das kommt sehr auf die individuelle Vertragsgestaltung an. Üblicherweise muss ein Mieter die Wohnung nicht besser zurückgeben, als er sie bekommen hat. Unrenovierte Wohnungen werden unrenoviert zurückgegeben, auf mehr hat der Vermieter normalerweise keinen Anspruch.

    Allerdings scheint ihr hier ja eine andere Vereinbarung treffen zu wollen - nämlich die Renovierung durch den Mieter gegen eine finanzielle Entschädigung. Wenn diese angemessen hoch ist, dann kann es durchaus so gelten, dass du die Wohnung renoviert bekommen hast und auch so zurückgeben musst. Dazu müsste man nun den Wert der Möbel (kann ja von Sperrmüll bis mehrere tausend Euro alles bedeuten) und die Dauer der mietfreien Zeit kennen, um das besser einschätzen zu können.

    Kannst du den Vermieter fragen, ob er dir vorher den Vertrag zur Durchsicht zukommen lassen kann? Dann muss man zwar vor Ort noch mal lesen, dass nichts verändert wurde, aber man kann sich bzgl mancher Klauseln schon informieren oder beraten lassen. Vor Ort das erste Mal sehen und direkt unterschreiben, womöglich unter Zeitdruck, finde ich sehr ungünstig und würde das auf jeden Fall vermeiden wollen.

    die Montage darf nur von einem, durch den Vermieter ausgesuchten Monteur erfolgen usw.

    Wo willst du das Balkonkraftwerk denn installieren? Auf deinem Balkon kann dir der Vermieter nichts vorschreiben. Willst du es dagegen außen an die Brüstung hängen, sieht die Sache schon anders aus.

    Zur Installation benötigst du nach aktueller Norm eine Elektrofachkraft, die eine Einspeisesteckdose setzt oder einen festen Anschluss herstellt. Bei vielen Netzbetreibern kann man auch ein BKW auch nur mit der Unterschrift eines Elektrikers, dass diese Steckdose gesetzt wurde, anmelden. Schuko-Stecker ist nicht erlaubt und wenn man sich den letzten Link von Grace anschaut, sollte man sich daran auch halten. Schon aus eigenen Interesse heraus solltest du prüfen, ob ein zweiadriges mit klassischer Nullung vorliegt, weil dann das ganze entsprechend angeschlossen werden muss, um es sicher betreiben zu können. Ggf. muss man einen neuen Stromkreis vom Zählerschrank ziehen, damit man das ganze sicher anschließen kann. Das ist keinesfalls etwas für Laien. Was auch geklärt werden sollte, ob im Zählerschank ein moderner bzw. rücklaufgesperrter Zähler vorhanden ist oder installiert werden kann bzw. was passieren soll, wenn dies nicht möglich ist. Unser alter Zählerschrank aus den 70igern hätte es nicht ermöglicht, dort eine moderne Messeinrichtung zu installieren.

    Die Regelungen sollen nicht "Mietern erschweren, solche Kraftwerke zu bauen", sondern dienen dem Schutz aller Bewohner. Ein BKW zu betreiben an einer veralteten elektrischen Anlage ohne entsprechende Absicherungen bzw. fehlerhafter Installation kann Brände oder Stromschläge verursachen, ggf. auch über die eigene Wohnung hinaus. Und das für ein paar Euro Ersparnis im Jahr. Als Vermieter würde ich da auch auf Nummer sicher gehen, denn am Ende lässt sich das vermutlich nicht zweifelsfrei nachweisen und als Vermieter ist man der Dumme, der dann haftet.

    Darf der Vermieter eine Schönheitsreparatur durchführen

    Eine Dachsanierung hat mit einer Schönheitsreparatur (=Malern, Streichen) nichts zu tun. Dabei dürfte die Dämmung und vermutlich auch Luftdichtigkeit erheblich verbessert werden. Eine gute Dachdämmung bringt in der Regel eine vergleichsweise große Energieeinsparung und auch wesentlich mehr Wohnkomfort im Dachgeschoss.

    Die Mieterhöhung darf sich allerdings nur auf den Modernisierungsanteil beschränken, nicht auf den Instandhaltungsanteil. Bei der Summe kommt auch das vereinfachte Verfahren nicht in Frage. Wie groß ist denn das Haus, dass das Dach so teuer ist? Oder müssen da auch Dachfenster erneuert werden? Hier würde ich hier auf eine formale Modernisierungsmieterhöhung bestehen (was man dem Vermieter nicht sagen muss, sondern eben genau darauf einfach warten) und nicht einfach irgendeiner Erhöhung zustimmen. Da muss der wie der Vermieter errechnen, wie er auf die Mieterhöhung kommt bzw. warum das Dach so teuer ist. Wenn ich unsere Kosten aus dem letzten Jahr annehme, dann wären das gut 200-250 m² Dach und das ist dann kein

    kleinen Fertigteilhaus

    sondern wie bei uns das Dach eines größeren Hauses.

    Ich werde vielleicht 150 € im Jahr sparen aber sicher keine 1800,00€.

    An der Stelle möchte ich noch anmerken, dass es darum nicht geht. Eine Modernisierung muss sich für den Mieter nicht rechnen. Zum einen weil der Wohnkomfort steigt, zum anderen weil man die Energieeinsparung und den Klimaschutz als Gemeinschaftswohl über die Interessen der einzelnen gestellt hat. Es gibt allerdings §559 BGB, nach dem Mieter gegen Modernisierungen vorgehen kann, wenn sie eine unzumutbare Härte für ihn darstellen. Zum anderen sind die Mieterhöhungen ja auch begrenzt, auf 2 bzw. 3 €/m² und dürfen nur 8 % des Modernisierungsanteils betragen.

    Ich sehe das wie Fruggel. Das sieht nach Feuchtigkeitsschäden aus, ob noch aktuell oder früher lässt sich von den Fotos nicht sagen. An den Wänden scheint es ja auch einige Schimmelstellen zu geben, dass hier vermutlich einiges an Feuchtigkeit im Spiel ist.

    In welchem Stockwerk liegt die Wohnung? Erdgeschoss?

    Nachweise anfordern ist sicherlich nicht verkehrt. Allerdings kann ich dir sagen, dass ich die Steigerungen durchaus für realistisch halte. Bei uns wurde jetzt auch die Grundsteuer zum 01.01. um fast 30% angepasst, die Wohngebäudeversicherung ebenfalls im letzten Jahr um 30%. Ggf wurde noch ein Zusatzbaustein neu reingenommen, der Wert angepasst o.ä., dann sind auch 50% nicht unrealistisch. Das lässt sich auch in verschiedenen Medien nachlesen. Grund sind die massiv gestiegenen Baukosten, die die Versicherungen im Leistungsfall bezahlen müssen.

    . Bedeutet ordentliche Kündigung "zum Ablauf des o.g. Zeitraums" nun, ...kann ich bereits Ende August kündigen und dann Ende November ausziehen?

    Zum Ablauf bedeutet, dass du zu Ende November kündigen kannst (kannst du auch jetzt schon, nur spätestens bis zum 3. Werktag im September).Die andere Formulierung wäre "nach Ablauf des Zeitraums", dann könntest du erst im November zu Ende Februar kündigen.

    Ich kenne kein Haus in D, das standardmäßig Trinkwasser chloriert, das ist absolut unüblich. Im Prinzip kann man das aber mit einfachen Pool-Wassertestern aus dem Baumarkt auch prüfen. Für Pools gibt es auch sehr gute digitale Chlortester, die "nur" 100€ kosten und gute Werte geben. Wir nutzen die auch für den Pool, spaßeshalber habe ich auch schon ubs und Leitungswasser getestet, das, wenig überraschend, kein (bzw. nur Spuren) Chlor enthält. Wenn du dem nicht vertraust, kannst du das Wasser auf deine Kosten professionell überprüfen lassen.

    Bzgl des Gartens: was ist denn im Mietvertrag dazu vereinbart? Vielleicht reicht das ja bereits als Auskunft?

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