Vermieterin antwortet nicht mehr - was tun?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin.

    Wir haben 2 wichtige Dinge zu klären. Einmal geht es um die von mir gepflanzte Ligusterhecke (sie wollte hierzu Rücksprache halten, ob das wegen der Wurzeln OK ist oder ich sie nochmal umpflanzen muss) und einmal fragte ich sie, ob wir eine Wasserchlorung im Haus haben. Dies ist für mich aus gesundheitlichen Gründen wichtig.

    Nun antwortet die Dame mir einfach nicht mehr. Vor einem Monat meinte sie, sie hält Rücksprache und meldet sich, es kam nichts mehr. Auch auf meine Mail zur Erinnerung kam keine Reaktion. Am Anfang unseres Mietverhältnisses hat sie super schnell geantwortet, daraus schließe ich, dass sie die Mails sehr wohl sieht, aber einfach nicht antworten möchte, weil sie mir gegenüber nicht gut gestimmt ist.

    Aber das geht natürlich nicht. Was kann ich denn jetzt tun?

    Ich werde sie am WE natürlich versuchen anzurufen und sonst auch nochmal die Verwaltung kontaktieren.

    Aber im Worst Case, darf meine Vermieterin mich bei Fragen zu Haus und Garten einfach ignorieren?! Bzw. was kann / sollte ich da tun?

    Danke schonmal und Grüße!

  • Ich kenne kein Haus in D, das standardmäßig Trinkwasser chloriert, das ist absolut unüblich. Im Prinzip kann man das aber mit einfachen Pool-Wassertestern aus dem Baumarkt auch prüfen. Für Pools gibt es auch sehr gute digitale Chlortester, die "nur" 100€ kosten und gute Werte geben. Wir nutzen die auch für den Pool, spaßeshalber habe ich auch schon ubs und Leitungswasser getestet, das, wenig überraschend, kein (bzw. nur Spuren) Chlor enthält. Wenn du dem nicht vertraust, kannst du das Wasser auf deine Kosten professionell überprüfen lassen.

    Bzgl des Gartens: was ist denn im Mietvertrag dazu vereinbart? Vielleicht reicht das ja bereits als Auskunft?

  • Es ist zwar nicht besonders nett, wenn ein Vermieter nicht mehr antwortet. Aber es gibt keine Pflicht dazu, man kann ihn nicht zwingen. Sollte man irgend einen Anspruch gegen den Vermieter haben, tut er sich allerdings selbst keinen Gefallen, nicht zu reagieren, denn man könnte den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Das aber nur am Rande erwähnt, hier in dieser Frage gibt es keinen solchen Anspruch.

  • Hallo ihr Lieben,

    vielen Dank für eure netten Antworten! In der Zwischenzeit hat sie mir zum Glück geantwortet. Sie war dann doch sehr nett und wir konnten uns einigen Dennoch waren diese Sorgen für mich sehr lehrreich, da ich gemerkt habe, dass ich mich eigentlich nicht besonders gut mit Mietrecht auskenne bzw. auskannte :-). Auch vielen Dank für den Tipp zur Chlorung.

    Gruß Mocca

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