Hallo zusammen,
wir haben vor einiger Zeit einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss von 1 Jahr unterschrieben. Leider hat sich nach Einzug der Vermieter als unmöglich erwiesen und wir wollen nur noch weg. Eine Sonderkündigung ist, soweit ich ersehen kann, eher keine Option, da keine Unzumutbarkeit etc. besteht.
Allerdings wurde der Mietvertrag recht schlampig vom Vermieter ausgefüllt, es fehlen verschiedene Hinweise und Eintragungen wie die der mitvermieteten Objekte, auch die Betriebskostenabrechnung ist mit anderem Umlageschlüssel erfolgt (diesbezüglich haben wir bereits um Korrektur der Abrechnung gebeten).
Auch im Abschnitt zum Kündigungsausschluss hat er vergessen, das Datum einzutragen, die Klausel liest sich also wie folgt:
"Die Parteien vereinbaren wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsunterzeichnung, also bis zum _________ (Datum) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt von diesem Verzicht unberührt."
Reicht das für eine Unwirksamkeit der Klausel aufgrund eines Formfehlers?