Beiträge von Leland Gaunt

    Ehm - nebenbei mal einen Blick in die Bauordnung. In vielen Bereichen ist die Anlage eines Kinderspielplatzes für die Neugenehmigung von MFH verpflichtend. Argumentativ ist der Gesetzgeber also schon mal pro Sandkasten! Irgendwo muss der auch hin, die Gemeinschaftsfläche ist dafür prädestiniert, gerade auch weil von allen nutzbar!

    Du kannst ja mal fragen, ob man den nicht örtlich gegen die Wäschespinne tauschen kann, wenn da die Unterbuxen vom dicken Huber 1. OG links hängen ist dass immer so appetitlich beim Kaffee trinken...

    ...

    Wäre auch komisch, wenn ein nicht fristgerechte Kündigung gültig wäre aber lausige 20 Euro kosten würde. Dann könnte man für 20 Euro morgen ausziehen.
    ...

    ich kann mit wiederum gut vorstellen, dass das Studentenwerk den Mietern durchaus die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung ermöglichen möchte, wenn dadurch kein Mietausfall entsteht, weil durch geeignete Mietkandidaten aus der Warteliste aufgerückt werden kann. Die Bedingung der Vermeidung des Mietausfalles beruht sicher auch zu Überlegungen zur Betreuung fremden Vermögens.
    Die Formulierung geeigneter Auflösungsverträge wäre juristisch sicher vorzuziehen, aber in der Praxis mit einem hohen Anteil rechts- und sprachunkundigen Mietern* nicht ganz trivial sein...

    *nicht falsch verstehen, aber nach meiner Erfahrung werden sehr viele Studentenwohnheime des Studentenwerks vorrangig von Austauschstudenten und sonstigen ausländischen Studenten bewohnt, dass diese sowohl mit der juristischen Vertragssprache, die für viele Muttersprachler schon nicht unproblematisch ist, als auch mit dem hiesigen Mietrecht so ihre Wissenslücken haben ist mehr als nur leicht verständlich.

    Die Mietminderung hilft dir nur wenig bis gar nicht...
    Mangel melden, die Wand ist wieder/immer noch feucht. Du befürchtest erneuten und wiederholten Schaden.
    Die Ursache der Durchfeuchtung der Wand wurde offensichtlich nicht behoben, dies möchte angegangen werden.

    Wie sieht die gegenüberliegende Seite der betroffenen Wand/Stelle aus?


    PS: Wie hast du die Feuchte der Wand festgestellt? Handauflegen? Papiertuch? Messgerät?

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    Ich würde mir hier wohl selbst einen Tischler suchen und einfach mal ein Angebot erstellen lassen. Ob hier das ganze Fenster ausgetauscht werden muss, wage ich zu bezweifeln.

    Ich bilde mir ein auf dem Bild einen teilweise verbrannten Kunststofffensterrahmen zu sehen. Geeignete Reparaturmethoden mittels Flüssigkunststoffen haben den Nachteil nicht farbgleich zu sein, statisch inhomogen und einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich zu bringen, so dass der Austausch durchaus gerechtfertigt erscheint. Je nach Qualität, Art und Größe der Fenster durchaus auch die einzige wirtschaftlich sinnvolle...

    HV=Hausverwaltung, was auch immer das ist, der Eigentümer himself, eine professionelle HV oder ein Schlafzimmerbürobetrieb.
    Das Ordnungsamt hat damit nicht das geringste zu tun.
    Wenn du einen Profi bestellst trägst du die Gefahr ihn selbst bezahlen zu müssen, ob und mit welchem Aufwand du die Kosten von der HV/dem ET erstattet bekommst ist fraglich... eindeutig ein Kostenrisiko.

    Faustformel: für jede Kakerlake die du siehst sind 100 weitere da. In meinen Augen ein Fall für den Profi. Hier ist zum Zwecke der Zugänglichkeit der Räume Urlaub natürlich kontraproduktiv, wenn die HV denn auch gewillt ist diesen einzusetzen. Es ist aber dringend angeraten.

    Danke für den Tipp, Herr Gaunt.


    Bitte. Einfach mal den Namen googeln. ;)

    Aber wie ist denn nun ihr Rat: zahlen oder nicht.


    dies ist in meinen Augen eher eine politische, als eine rechtliche Entscheidung. Einfach weil für letztere die Entscheidungsgrundlage dünn ist. Sprich es wird neben dem konkreten Wortlaut der Kleinreparaturklausel und der Schlüssigkeit der Rechnung darauf ankommen welcher RiAG darüber entscheiden darf und wie er/sie geschlafen hat und was es zum Frühstück gab...


    Und mit welchen Folgen wäre Ihrer Einschätzung nach zu rechnen?


    bei Nichtzahlung zwischen Zähne knirschen und "das merk ich mir" bis hallo werter RA "Pitbull in Nadelstreifen" hier ist die Mieterakte von Heide, fass, ich will Blut sehen!

    Generell kann man davon ausgehen, dass der Mieterverein sehr mieterfreundlich berät. Bei einem solchen relativ kleinen Streitwert ist ein Gerichtsverfahren für beide Seiten in erster Linie überaus lästig. Deshalb die politische Konsequenz verstärkt betrachten. Wie gestaltete sich das Mietverhältnis bisher, wie sieht die Zukunftsprognose aus?
    Also alles eine recht persönliche Entscheidung.

    Hallo

    ich habe ein ganz akutes und dringliches Problem.


    welches ich unkommentiert lasse. Ist eh immer falsch.


    Ist meine aktuelle Mietsituation so überhaupt gültig?


    Ja. Mietverträge können auch mündlich und durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Die Beweissituation über die konkreten Vereinbarungen gestaltet sich regelmäßig schwierig. Es wird praktisch meist soweit möglich die gesetzliche Regelung angewendet.

    Bitte sagt mir dass der Vermieter Mist gebaut hat


    ja, hat er. Und ihr auch. Es hilft dir jetzt nur nicht wirklich.

    und ich diese Wohnung einfach so verlassen kann.


    Das darfst du jederzeit. Der Vermieter kann dich nicht zwingen die gemietete Wohnung auch zu nutzen.

    Wenn nicht - nur ein Antrag auf vorzeitigem Austritt möglich und ....

    genau hier wird es schwierig. Als gemeinsame Mieter könnt ihr nur gemeinsam kündigen. Wenn deine Freunden dies nicht will kannst du auf Zustimmung klagen usw.

    Es ist anzunehmen, dass euer alter Mietvertrag nur unter Abänderung der Mietsache, die konkrete Wohnung, weiterhin Bestand haben sollte. Also den nochmal raussuchen. Wer ist Vertragspartner? Gibt es dort gesonderte Vereinbarungen zu Kündigungen? Wie lauten diese im Wortlaut?(Beurteilung der Gültigkeit)...

    Einfach: du, deine (Ex-)Freundin und der Vermieter kommen zusammen und einigen sich. z.B. ein Auflösungsvertrag ggf. mit Neuabschluss eines fortsetzenden Mietvertrages mit nur einer Person als Mieter.
    Uneinfach, aber wahrscheinlich, weil einer nicht so will: du gehst frühestmöglich zu einem Anwalt und dröselst dass ganze Spiel mit dem auf... - gibt eigentlich nur Verlierer, bis auf den Anwalt und bei dem ist das auch noch nicht sicher. Aber der VM wird nur sehr ungern einen solventen Mieter (Gesamtpartei) geschwächt sehen, oder ggf. gar nicht in der Lage die Vertragspflichten zu erfüllen. Für den VM sind solche Geschichten auch nicht lustiger als für dich...

    Du willst mir jetzt also mangelnde Pflege unterstellen !? Wusste nicht das ich was von äußerlich sichtbaren verkalkungen gesagt habe ,hast du dir halt mal so ausgedacht oder !


    Ich habe auf die 2 häufigsten Schadensbilder betreffend Verkalkung an Armaturen hingewiesen und diese benannt. Welches auf deinen Fall zutrifft beurteile ich erst nach Sichtung der Armatur.


    Lass mich raten ,du bist Vermieter !


    Ja, bin ich auch.


    Du kannst mir viel erzählen ,ich habe mir zusätzlich noch Infos vom Anwalt geholt der mir in der Sache recht gibt.

    Du wolltest es so deutlich !!!:-)

    Ob dieser Anwalt mit seiner Einschätzung richtig liegt, entscheidet sich aus der konkreten Schadensursache, die mir unbekannt ist. Ob und wie gut der Anwalt dies mit deinen Angaben einschätzen kann ist mir ebenfalls nicht bekannt.
    Genau deshalb habe ich mich nicht zu Kostentragungspflichten geäußert, diese entscheiden sich an den (mir) unbekannten Punkten.
    Der Anwalt verliert in keinem Fall.

    ...., benutze ich die Ventile unter der Küchenspüle gar nicht.
    ...

    das änderst du bitte ab sofort. So 2-3 mal im Jahr drehst du die bitte ganz zu, prüfst das sichere Schließen durch kurzes Öffnen des Wasserhahns und drehst dann das Ventil wieder auf. Einmal bis Anschlag und dann wieder ca. anderthalb Umdrehungen in Richtung geschlossen. Alles immer mit mäßigem Krafteinsatz. Wenn fest, dann kaputt = Meldung an Vermieter. So verhinderst du relativ zuverlässig, dass die Ventile festsitzen, wenn sie mal wirklich gebraucht werden, z.B. bei einem Defekt an der Armatur und wirkst so auch entsprechend deiner Schadensminderungspflicht gegenüber den Versicherern. Das sich unbewegte Bauteile mit der Zeit festsetzen ist nun allgemeine Lebenserfahrung.

    Trotz obiger Maßnahme sehe ich die Eckventile nicht im ständigen Gebrauch durch den Mieter, ich übernehme die Kosten für diese und deren Tausch grundsätzlich. Wenn die natürlich offensichtlich gewaltsam beschädigt wurden, z.B. beim Auf-/Abbau von Küchenmöbeln, Geräten usw. oder gar Vorsatz finden wir hier die implizierte Ausnahme.

    Das sehe ich etwas anders ,


    das ist dir unbenommen.

    und wenn es die kartusche gewesen wäre ,wäre eine Reparatur möglich gewesen.


    technisch möglich ja, aber unwirtschaftlich. Die Keramikkartuschen kosten als Reparatureinzelteil zwischen 50 und 75% einer neuen Armatur der für Vermietungsobjekte üblichen Standardarmaturen und benötigen einen höheren Zeitaufwand als das Tauschen der Armatur gegen eine neue, mit der auch wiederum neue Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche gegen den Großhändler und Hersteller begründet werden. Daher ist der Austausch hier die bevorzugte Vorgehensweise, die sich in der Gesamtbetrachtung kostenneutral bis kostengünstiger herausstellt. Zumeist ist der Mieter/Nutzer mit einer neuen Armatur auch zufriedener.

    Und zum verkalkten wasserhahn ! Das sehe ich auch anders !
    ...

    auch hier bleibt dir eine andere Meinung unbenommen. In einer Region mit sehr kalkhaltigem Wasser kann ich nur feststellen, dass Verkalkungsschäden in der Armatur sich massiv auf die Kartuschen niederschlagen, Schadensbild s.o., die Schäden durch Verkalkung am Äußeren der Armatur sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine mangelnde Pflege und Reinigung zurückzuführen...

    Du wolltest es so deutlich.

    Zu der Kostentragung für die jeweiligen Vorgehensweisen habe ich mich ganz bewusst nicht geäußert. Ich handhabe es so wie ich es auch sicher gerichtlich durchgesetzt bekomme. Und heute schon wieder auf den Seiten von 2 Großhändlern Sanitärobjekte geordert....

    ...
    Ich hatte seit ca 1-2 Jahren Probleme mit meinem Wasserhahn in der Küche, irgendwo war es Undicht, kurz nach der Benutzung hatte man immer eine kleine Pfütze rund um die Armatur.
    Da ich selbst mal Gas und Wasserinstallateur gelernt habe und Handwerklich ganz geschickt bin schaue ich selbst nach solchen klein Reparaturen.

    Habe versucht das ganze mit Silikon zu dichten, was leider nichts brachte weil die undichte Stelle woanders lag....

    das mit der fachspezifischen Lehre und dem handwerklichen Geschick solltest du besser verschweigen...
    Zum einen wäre der erste der üblichen Verdächtigen bei einem solchen Schadensbild die Kartusche zum anderen ist eine Verkalkung die für dich ungünstigste Argumentation...

    Gerade eine Strangsanierung und zugehörige Badumbauten hinter mir...

    Der Vermieter muß nicht sanieren, tut es aber bei allen, die ausziehen nach mehr als 20 Jahren.
    Es macht ja keinen Sinn, die T-Böden rauszukratzen, wenn das PVC schon vor 30 Jahren fürchterlich aussah.
    Das darunterliegende PVC muss in jedem Fall raus.

    Genau deshalb willst du mit deinem Vermieter reden! Im für dich besten Fall sagt der zieh aus und ich haue den Bodenbelag komplett raus, kommt eh neuer rein. Im für dich schlimmsten Fall darfst du dann halt den Mietvertrag wortgetreu erfüllen. Was garantiert der Fall ist wenn du dich gar nicht positionierst. Du kannst in dem Gespräch eigentlich nur gewinnen. (so da nicht noch andere Leichen im Keller lauern...)

    Zur Information: Duschtassen setzt man aus diversen Gründen schon von vornherein so flach wie nur irgendwie mit vertretbarem Aufwand möglich, allein irgendwie und irgendwo müssen die Abwässer hin und die meisten Menschen mögen es nicht, wenn der Mieter über ihnen direkt in ihre Wohnung entwässert...

    Und was soll ich ganz speziell für dich schreiben? Es steht doch da, dass das Wasser mit 3 Personen abgerechnet wird.

    Du sollst schreiben, welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Wie dann abgerechnet wird interessiert dann erst in der zweiten Reihe um zu prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
    Ohne die Angabe welcher Abrechnungsmodus im Mietvertrag vereinbart ist, ist eine Beantwortung deiner Frage nicht möglich!
    Der bei euch angewandte Abrechnungsmodus entspricht offensichtlich nicht dem gesetzlichem Regelfall, Abweichungen von gesetzlichen Regelfall sind aber unter Bedingungen zulässig.

    An einfachsten wäre es den entsprechend anonymisierten Mietvertrag auszugsweise hier einzustellen.

    ...Was soll ich tun? Wir haben fest beschloßen dieses Jahr umzuziehen....
    Vielleicht habt ihr mir ja einen guten Rat, ansonsten muss ich wohl einfach weiter standhaft bleiben und mich auf den Tag freuen an dem wir umziehen.

    der sinnvolle Schlachtplan steht doch schon, den forcieren und möglichst schnell durchziehen.

    Nehmt euch euren Mietvertrag und schaut mal welche Nebenkosten ihr übernehmen müsst und vergleicht die Abrechnungen.
    Das gleiche zu den angemieteten Räumen usw.
    Eine Mieterhöhung kann durchaus kommen, die wird natürlich geprüft.
    Die Wohnung ist nur billig weil sie crap ist...
    Mängel an der Wohnung unverzüglich melden, schriftlich und nachweisbar an den Vermieter zustellen.
    Aber denkt bei allem zuerst an euch selbst! Es hilft euch nicht wenn es danach für euch noch schlimmer wird.
    Eine qualifizierte Rechtsberatung ist euch da sehr angeraten.

    Also ist der Vermieter bei Dielenboden nicht für die Instandsetzung verantwortlich?

    Es streiten sich die Gelehrten. Ich sehe hier den Mieter erst in der Verantwortung, wenn die Abnutzung über das normale Maß hinausgeht, also ein Schaden vorliegt. Der Bereich der normalen Abnutzung ist sicher schwammig, aber der ist mit der Miete abgegolten. Aus persönlichen Erfahrungen mit dem handwerklichem Geschick von Mietern lasse ich solche Arbeiten auch lieber von meinen Handwerkern ausführen. Es fängt schon mit der Beurteilung der vorhandenen und der benötigten Dielenstärke an...
    Das sind aber grundsätzlich Arbeiten die man für einen Mieterwechsel plant, im laufenden Mietverhältnis hält sich meine Motivation da sehr in Grenzen.

    Was sagt euer Vermieter dazu?

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