Ehm - nebenbei mal einen Blick in die Bauordnung. In vielen Bereichen ist die Anlage eines Kinderspielplatzes für die Neugenehmigung von MFH verpflichtend. Argumentativ ist der Gesetzgeber also schon mal pro Sandkasten! Irgendwo muss der auch hin, die Gemeinschaftsfläche ist dafür prädestiniert, gerade auch weil von allen nutzbar!
Du kannst ja mal fragen, ob man den nicht örtlich gegen die Wäschespinne tauschen kann, wenn da die Unterbuxen vom dicken Huber 1. OG links hängen ist dass immer so appetitlich beim Kaffee trinken...