Umzug ohne Mietvertrag - kann ich einfach gehen?

  • Hallo

    ich habe ein ganz akutes und dringliches Problem.

    Vor kurzem (01.07) bin ich mit meiner Freundin nach 2 Jahren in der ersten gemeinsamen Wohnung eine Etage höher gezogen.
    Wir haben KEINEN neuen Mietvertrag unterschrieben oder ein Änderungsprotokoll angefertigt. Es wurde einfach der Schlüssel übergeben und ein Tag mündlich festgelegt. Die "alte" Wohnung ist neu vermietet inkl. ordentlichem Vertrag.

    Jetzt meinem vielleicht sehr skurrilen Anliegen:
    Heute Nacht hat mich meine Freundin in der Wohnung betrogen und ich habe sie inflagranti dabei erwischt. Ich habe beide aus der Wohnung geschickt und packe seit dem meine Sachen und bin fest entschlossen diese Wohnung zu verlassen.

    Ist meine aktuelle Mietsituation so überhaupt gültig? Bitte sagt mir dass der Vermieter Mist gebaut hat und ich diese Wohnung einfach so verlassen kann. Wenn nicht - nur ein Antrag auf vorzeitigem Austritt möglich und sie übernimmt alles selbst (mit ihrer unterschrift) oder kann ich zu morgen einen Nachmieter besorgen und sie vor die Wahl stellen diese anzunehmen oder den Mietvertrag zu übernehmen? Das klingt alles sehr unüberlegt ich weiß aber ich suche den schnellsten Weg hier raus.

  • Hallo

    ich habe ein ganz akutes und dringliches Problem.


    welches ich unkommentiert lasse. Ist eh immer falsch.


    Ist meine aktuelle Mietsituation so überhaupt gültig?


    Ja. Mietverträge können auch mündlich und durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Die Beweissituation über die konkreten Vereinbarungen gestaltet sich regelmäßig schwierig. Es wird praktisch meist soweit möglich die gesetzliche Regelung angewendet.

    Bitte sagt mir dass der Vermieter Mist gebaut hat


    ja, hat er. Und ihr auch. Es hilft dir jetzt nur nicht wirklich.

    und ich diese Wohnung einfach so verlassen kann.


    Das darfst du jederzeit. Der Vermieter kann dich nicht zwingen die gemietete Wohnung auch zu nutzen.

    Wenn nicht - nur ein Antrag auf vorzeitigem Austritt möglich und ....

    genau hier wird es schwierig. Als gemeinsame Mieter könnt ihr nur gemeinsam kündigen. Wenn deine Freunden dies nicht will kannst du auf Zustimmung klagen usw.

    Es ist anzunehmen, dass euer alter Mietvertrag nur unter Abänderung der Mietsache, die konkrete Wohnung, weiterhin Bestand haben sollte. Also den nochmal raussuchen. Wer ist Vertragspartner? Gibt es dort gesonderte Vereinbarungen zu Kündigungen? Wie lauten diese im Wortlaut?(Beurteilung der Gültigkeit)...

    Einfach: du, deine (Ex-)Freundin und der Vermieter kommen zusammen und einigen sich. z.B. ein Auflösungsvertrag ggf. mit Neuabschluss eines fortsetzenden Mietvertrages mit nur einer Person als Mieter.
    Uneinfach, aber wahrscheinlich, weil einer nicht so will: du gehst frühestmöglich zu einem Anwalt und dröselst dass ganze Spiel mit dem auf... - gibt eigentlich nur Verlierer, bis auf den Anwalt und bei dem ist das auch noch nicht sicher. Aber der VM wird nur sehr ungern einen solventen Mieter (Gesamtpartei) geschwächt sehen, oder ggf. gar nicht in der Lage die Vertragspflichten zu erfüllen. Für den VM sind solche Geschichten auch nicht lustiger als für dich...

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