Guten Abend zusammen,
ich habe von meinem Vermieter eine Rechnung erhalten von der ich denke das sie nicht gerechtfertigt ist, dazu gleich mehr.
Kurz zu meinem Mietvertrag, die Küche war von Anfang an in der Wohnung und ist somit also mit vermietet, und es gibt eine Reparatur Klausel mit 100 € und max 300 / Jahr.
Ich hatte seit ca 1-2 Jahren Probleme mit meinem Wasserhahn in der Küche, irgendwo war es Undicht, kurz nach der Benutzung hatte man immer eine kleine Pfütze rund um die Armatur.
Da ich selbst mal Gas und Wasserinstallateur gelernt habe und Handwerklich ganz geschickt bin schaue ich selbst nach solchen klein Reparaturen.
Habe versucht das ganze mit Silikon zu dichten, was leider nichts brachte weil die undichte Stelle woanders lag. Danach habe ich ihn ausgebaut und geschaut ob ich Dichtungen wechseln kann, leider gab es an der Undichten stelle keine Dichtung.
Habe mich jetzt dann an den Vermieter gewendet da ich davon ausging das alte Verkalkte Armaturen die erneuert werden müssen Vermieter Sache ist.
Der Handwerker kam ein paar Tage später, und da er den Wasserhahn nicht Reparieren konnte wurde ein neuer Installiert.
Jetzt habe ich gestern eine Rechnung von meinem Vermieter bekommen in der ein Schlauch und die Arbeitszeit des Handwerkers aufgelistet ist . Er möchte von mir jetzt 90 € wegen dem Bagatellschaden, der Wasserhahn ist allerdings nicht aufgelistet.
Das ist doch kein Bagatellschaden mehr, oder irre ich mich !?
Jetzt meine Frage an euch , darf er das ?
Ich habe ja schon einiges darüber gegoogelt, und denke auch das ich im Recht bin, aber wäre nicht schlecht wenn mier hier jemand was zu sagen kann.
Danke