Hallo,
ich bin mir unklar über die Einschätzung im Verfahrensfall:
Letzten Monat wurden die Zulaufventile unter der Küchenspüle ausgetauscht (Wasserhahn tropfte, Amatur ist auch undicht, ist aber meine eigene). Nach telefonischer Absprache mit dem Vermieter hatte ich den Termin mit der Sanitärfirma abgemacht, weil er sich mit allem gerne Zeit lässt. Er selbst hatte mir die Firma genannt.
Nun kam erst die Nachricht des Vermieters, dass er für die Rechnung (99,13 €) nicht aufkommt, er verweist auf den Mietvertrag. Hierin ist eine Kostenübernahme für Kleinreparaturen bis 100 € abgemacht. Zu Kleinreparaturen gehören laut Vertrag u.a. Schlösser, Heizkörperventile, also alles Dinge, die häufig benutzt werden. Nicht aber explizit Eckventile, die ja fest installiert werden. - Da ich zusätzlich einen Haupthahn in der Wohnung habe, benutze ich die Ventile unter der Küchenspüle gar nicht.
Zwei Tage später erreicht mich zusätzlich die Rechnung der Sanitärfirma.
Der Mieterbund scheint sich unklar über den Sachverhalt zu sein, es wäre ein "Zweifelsfall", da die Ventile ja grundsätzlich zugänglich sind. Hierbei könnte es vor Gericht gegen mich ausgehen und ich müsste zusätzlich die Anwaltsgebühren übernehmen. Ich sollte besser zahlen.
Meine Haftpflichtkasse lehnt die Übernahme ab und meint, dass es sich um unberechtigte Ansprüche handelt, da mich kein Verschulden trifft. Zumal ich ja bei einem Auszug auf Dauer nichts von dem Gebrauch habe. Ich müsste also nicht zahlen.
Da es mit dem Vermieterverhältnis nicht zum Besten steht ist denen durchaus zuzutrauen, einen Rechtsstreit einzugehen.
Nun bin ich etwas ratlos und wäre für einen Tipp dankbar
Viele Grüße
Heide