Beiträge von Leland Gaunt

    ...Die Tiere sind ja völlig ungefährlich, kein bisschen laut, und immer im Terarrium....

    zur Schlangenhaltung zählt aber nicht nur die Schlange alleine, sondern auch die Futtertiere. Pelletiertes Fertigfutter für Schlangen ist mir unbekannt. Des Weiteren möchten sehr viele Schlangen eine relativ hohe Luftfeuchte, was nicht im Sinne der Gebäudephysik und der menschlichen Bedürfnisse ist.

    Insgesamt habe ich mit Reptilienhaltern als Mietern bisher durchweg positive Erfahrungen. Gab auch nie Probleme, Fragen wie die Futtertiere untergebracht werden und ein entfleuchen von diesen verhindert wird, wurden immer nachvollziehbar beantwortet. Gewisse Grillen, Heimchen, Kakerlaken usw. wie auch Mäuse, Ratten usw. insbesondere in größeren Mengen wirken auf die meisten Nachbarn nicht so anheimelnd. Die Schlange im Terrarium ist grundsätzlich das kleinste Problem.

    hm - Stopp!
    David steht nach seiner Darstellung unter Betreuung. Früher nannte man das Vormundschaft. So ohne Weiteres kann er weder alleine Mietverträge schließen noch aufkündigen, da ist je nach Betreuungsbeschluss die Zustimmung des Betreuers erforderlich. Wenn aber genau diese Betreuung nicht entsprechend dem Wunschbild bei Erstellung der einschlägigen Regelungen vonstatten geht gibt es Probleme, zumeist zum Nachteil des Betreuten.

    Nach der Art des Beitrages gestehe ich David zu, dass die Betreuung nicht ohne Grund besteht, diese aber so wie es sich für mich darstellt nicht optimal erfüllt wird. Hier wäre das Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) als Kontrollinstitution mit einzubeziehen. ggf. mit dem Ziel den Betreuer aus seiner Position zu entlassen und eine geeignetere Person zu bestellen.

    Ich habe selbst einen Mieter der unter Betreuung steht, selbst sehr pflegeleicht und gutmütig ist, aber leider leicht von außen beeinflussbar. Seine Betreuerin ist auch in einigen Punkten sehr nachlässig gewesen. Nachdem sie mir als sein Vermieter ein klärendes Gespräch verweigerte, hatte ich binnen 2h einen Termin als ich beim Familiengericht (örtliches Amtsgericht) vorstellig wurde...
    Die drohende Wohnungslosigkeit des Betreuten allein aus Nachlässigkeit der Betreuerin fand man da wenig lustig.

    Nicht wirklich,
    aber solch teure Bäder sollte man nicht vermieten.

    VG Syker

    oach, als Firma haben wir vor Jahren mal eine alte Fabrikantenvilla renoviert, saniert und modernisiert.
    Das Hauptbad alleine hätte auch für eine ETW in weniger beliebter Lage geeicht. Du kennst die Drückertastatur für die WC-Spülung zu 986,- €/Liste im Sanitärgroßhändlerkatalog? Die waren dort in allen Bädern verbaut. Eigentümer war (ist?) eine Stiftung deren Namen in etwa so bekannt ist wie Herr Gauck oder Herr Gottschalk. Die Bruttomonatsmiete täte mir übers ganze Jahr für den Lebensunterhalt reichen. Mieter sind fast ausschließlich Botschaften und Firmen aus einem sehr einschlägigem Bereich und Kulturkreis. Für Autoliebhaber sehr interessant, nicht wenige der Mieter lassen ihre Autos einfliegen...

    Aber darf der Vermieter das? Es muss sich doch an die Gesetzlichen Grundlagen halten oder?

    genau um das zu prüfen, hilft es dir diese Grundlagen zu kennen und dazu ist es echt hilfreich diese zu lesen. In Bezug auf die Nebenkosten wurde dir die wesentliche einschlägige Rechtsquelle genannt.

    Auch sog. fixe Kosten können sich ändern und tun dies regelmäßig, z.B. erhöht die Stadt die Grundsteuer, politisch sehr einfach, der gemeine Mieter denkt ja nicht daran, dass er diese Erhöhung zahlt und denkt sich es seien eh nur "reiche Hausbesitzer" betroffen, der Mieter lernt dies erst über ein Jahr später in der NK-Abrechnung und meckert dann über den ach so raffgierigen Vermieter, der die Erhöhung bis dahin schon 2 mal vorgestreckt hat...
    Ein weiteres gängiges Beispiel ist die Müllabfuhr, bei mir vom Landkreis organisiert, die auch regelmäßig alle 2-3 Jahre merklich teurer wird.

    ...
    [LIST]
    [*]Das Baujahr ist mir unbekannt. ... Ich weiß nur, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Mein Freund und ich würden es bei den Baujahren zwischen 1919 und 1945 einordnen, wissen es jedoch nicht genau, was schonmal ein Problem dastellt.
    ...

    google mal eure Adresse in Zusammenhang mit Denkmalliste und/oder Denkmal, sowohl auf Wiki wie auch bei Öffentlichen Stellen werden Denkmallisten geführt, zumeist mit ziemlich detaillierten Angaben, Architekt, Baujahr(e), Inhalt des Denkmalschutzes usw. zu vielen Objekten auch interessante geschichtliche Hintergrundinformationen.

    Deine Beschreibung impliziert übrigens, dass die Einschätzung der Lage zutreffend ist, das Plattenbaugebiet ist genau in Abgrenzung die einfache Lage, ihr daneben schon die gehobene mittlere...

    Die Ausstattungsklasse solltet ihr mal mit einer nicht emotional involvierten Person durchgehen. Diese Ausstattungsklasse hat nichts mit Mängeln zu tun, die ihr auch beschrieben habt und ggf. eurem Vermieter melden solltet so noch nicht geschehen. Bzgl. Mängeln/Schäden gilt für Mieter: "Melden macht frei" und eröffnet wenn in nachweisbarer Form geschehen ggf. weitere Möglichkeiten. Eine Aufrechnung von Merkmalen der Ausstattungsklassen gegenüber Mängeln/Schäden ist nicht statthaft, dass sind 2 unterschiedliche Sachen.

    Bei abzusehen zeitlicher Befristung sollte man auch genauer überlegen, was einem 60€ im Monat an Aufwand, und emotionalem Stress wert sind. Andererseits schadet es auch nicht den Vermieter einfach anzuschreiben, besser noch das sachlich-freundliche persönliche Gespräch zu suchen, er möge dir deine einzelnen Fragen zu diesem Mieterhöhungsverlangen beantworten. Vielleicht kommt man sich da schon deutlich näher.

    OT: es werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Hasen sein. Die Haltung von Hasen ist sehr aufwendig und für Privatleute kaum zu leisten. Was häufiger in privater Hand gehalten wird sind Kaninchen, im Hobbybereich zumeist diverse Varianten von Zwergkaninchen. Zwei grob ähnliche aber vollkommen unterschiedliche Arten, die sich auch nicht Kreuzen. Hasen buddeln übrigens auch nicht ;)


    Zum Fall: Nach deiner Beschreibung bildet das Haus wohl eine WEG. Mit 2 (nahezu) gleichberechtigten Eigentümern.
    Ein Eigentumsanteil daran wurde dir wohl vermietet, inkl. Mitnutzung des Gartens.
    Nun wäre ein Blick in die Teilungserklärung interessant. Hat dein Vermieter dir etwas vermietet, dass er gar nicht so ohne weiteres vermieten kann? Überschreitet der selbstnutzende ET seinen Nutzungsbereich? Ggf. müssten sich die beiden ET in der WEG einigen bzw. steitig auseinandersetzen (Gerichtsverfahren). Gerade letzteres wird man(dein VM) nicht wollen.
    Als Mieter hast du aber nur deinen VM als Ansprechpartner, er möge seinen Mietvertrag erfüllen...
    Ansonsten bleibt dir bei Nachbarn in aller Regel das freundliche, konstruktive Gespräch - dazu gehören in der Regel mindestens 2 Parteien mit entsprechendem Willen und Potential...

    Jetzt bin ich aber verwirrt. Wie kann denn mit einer ungültigen Kündigung eine Räumungsklage bewirkt werden?

    ...

    indem einfach Klage auf Räumung beim örtlichen Amtsgericht eingelegt wird.
    Erst im Rahmen dieses Prozesses wird geklärt ob die Kündigung als Grundlage des Räumungsbegehrens rechtlich haltbar und wirksam ist. Ein Spiel auf Nerven, Zeit und Geld für beide Seiten - nur den Vermieter kostet es im Zweifel "nur" (viel) Geld, den Mieter Geld und Wohnung. Je nach Professionalität ist das etwas alltägliches oder was für schlaflose Nächte...

    Also ich habe nochmal nachgedacht, das ein Teil von der Kaution einbehalten werden darf zwecks nebenkosten Abrechnung, muss doch vertraglich geregelt sein oder nicht?. Meiner Meinung ist die Kaution nur da Fall Schäden entstehen oder wenn man keine Miete zahlt. Das kann doch nicht sein das sie das einfach so machen darf nach Beendigung der Miet zeit, muss sie mir doch das Geld wieder geben, immerhin ist es doch mein Geld.

    Das Geld ist zur Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietvertragsverhältnis. Dazu gehören auch Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung, die erst nach Beendigung der Mietzeit abgerechnet werden können. Des Weiteren sind auch Ansprüche aus verdeckten Mängeln bis zu 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses damit abgesichert. Das heißt, dass die Kaution erst 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet und ggf. anteilig ausbezahlt werden muss, abzüglich des Anteils der noch für eventuelle Ansprüche aus der NK-Abrechnung (s.o.) zurückbehalten werden darf.

    Ja, bis nach Beendigung des Mietverhältnisses so alles abgerechnet und ausgeglichen ist dauert es je nach Zeitpunkt des Mietendes und der Abrechnungsintervalle durchaus mal gute anderthalb Jahre.* Dieses ergibt sich aus ziemlich konstanter Rechtsprechung des BGH. Übrigens bis zur Abrechnung bleibt das Geld der Kaution genau wie bisher auch ganz richtig dein Geld, einen durchsetzbaren Anspruch auf Auszahlung hast du aber erst nach Abrechnung. Im Gegenzug ist der Vermieter zur Abrechnung nach spätestens den entsprechenden Fristen verpflichtet. Und genau dann musst du auch den Geld zurückbekommen. Der Traum vieler Mieter die Kaution der einen (neuen) Mietsache mit der Kaution aus der anderen (alten) Mietsache bezahlen zu können geht so also nicht auf. Maximal in der langfristigen Gesamtbetrachtung. Siehe die Kaution richtigerweise also als eine Art Sparguthaben an das du erst mit entsprechender Frist wieder herankommst.


    *zur praktischen Verdeutlichung: eine meiner Mieterinnen die zum Ende Feb. 2015 ausgezogen ist, hat letzten Donnerstag oder Freitag ihre (End-)Nebenkostenabrechnung erhalten, für diese mache ich nachher die letzte Auszahlung/Überweisung ihres verbliebenen Guthabens aus einbehaltender Summe auf die Nebenkosten abzüglich der tatsächlich angefallenen Nachzahlung fertig. Rein rechtlich wäre die Abrechnung der Nebenkosten auch zu Weihnachten noch ausreichend pünktlich und früh genug. Für mich ist es rechtlich in Vorteil die Abrechnung so früh wie möglich zu machen, finanziell auch, nur leider habe ich oft von den Versorgern nicht früher die entsprechenden (Ab-)Rechnungen.

    Hallo,

    ja es ist einfach, vorher aber bitte mittels FI-Schalter den Strom abschalten, sodass es nicht in den Fingern britzelt!

    Gruß
    BHShuber

    ich habe nur die Befürchtung, dass es zu dieser Steckdose gar keinen FI gibt...
    und schon ist da gar nichts mehr so einfach. Deine Zeiteinschätzung vorhergehenden Post teile ich auch nicht. Die Fahrt zum Baumarkt und vorbereitende und abschließende Arbeiten, z.B. Werkzeug holen, gehören auch mit dazu und schon sind wir bei einer guten Stunde...

    Bevor da eine Schadenshöhe einzuschätzen ist, sollte ein fachmännischer Blick auf die Anlage (und möglichst auch den Föhn) geworfen werden. Ursache des Kurzschlusses ist da schon richtig interessant. Das kann so einfach sein wie von BHShuber beschrieben, kann aber auch etwas mehr tendieren nach einmal Hammer, Meißel, Schlitzfräse, Kabelziehen, neue Kästen, .....

    ....
    Mein alter Vermieter begründet nun den kompletten Austausch des Fußbodens damit, dass er keine Laminatdielen und auch kein PVC mehr da hat, von der Art, welches damals eingebaut wurde.
    Die Frage die sich mir da nun rechtlich stellt...ist das mein Problem? Oder seins?

    Das Problem stellt sich gar nicht. Auch wenn der Vermieter noch 5 Laminatplanken im Keller zu liegen hat und einen halben m² vom PVC-Belag sieht eine fachmännische Reparatur so aus, im ganzen Zimmer den Belag auszutauschen. Da diese Materialien sich unter Lichteinfluss unterschiedlich verfärben ist ein ausflicken zwar technisch möglich, stellt aber keine Behebung des Schadens dar, sondern gibt dem gleichen Schaden nur ein anderes Erscheinungsbild. Der Boden ist damit immer noch nicht mangelfrei oder in vertragsgemäßen Zustand. Beim Laminat ist übrigens auch zum Austausch einer einzigen Planke der gesamte Boden von der (richtigen) Wand bis zum Schadenspunkt aufzunehmen. Je nach Verlegerichtung und Verortung des Schadens kann das durchaus 99% des Fußbodens sein...

    Zu deinen Gunsten könnte man ggf. einen Neu für Alt-Abzug beim Material geltend machen.

    Du bist übrigens so ein Fall warum ich grundsätzlich kein Laminat mehr verlege(n lasse). Weder Privat noch in Vermietungsobjekten.

    Hallo .......


    Hallo.

    Ist der Ablauf so Rechtskonform ?


    da kommen wir später drauf... ;)


    Bestimmung eines Gesetzlichen Vertreters so möglich ?


    Nein. Ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) wird per Gesetz zugeordnet. In der Regel durch Beschluss eines Familiengerichtes, früher als Vormundschaftsgericht bekannt. Wenn deine Mutter also nicht "entmündigt" ist/werden soll ist dass alles etwas hoch gegriffen.
    So deine Mutter voll geschäftsfähig ist, wovon ich mal ausgehe, reicht für eure Zwecke eine einfache Vollmacht vollkommen aus.


    Video Aufnahme erlaubt / Rechtsverbindlich, wenn der Vermieter zustimmt ?


    Der Vermieter kann sich und seine Wohnung filmen lassen so viel und so wenig wie er möchte, soweit keine Rechte anderer Beteiligter dagegen stehen. z.B. die des Mieters. Bei mir wäre hier die Abnahme für dich beendet. Du/der Mieter erhält postalisch eine Kopie meines Abnahmeprotokolls, mit Bildern festgestellter Mängel und von Zählerständen. Kannst auch gerne auf das Video verzichten dann macht man das gemeinsam.


    Kann der Vermieter da drauf bestehen, die Abnahme nur mit meiner Mutter zu machen ?


    Eine Abnahme ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, allein die Zurückgabe der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zum Mietende. Das ganze Abnahmeprozedere dient einzig und allein letzteres festzustellen und ggf. Abweichungen davon festzuhalten. Zumeist wird sich auch über die Modalitäten zur Erlangung eines vertragsgemäßen Zustandes bei Abweichungen unterhalten. Der Beweiswert des Protokolls reduziert sich damit auf eine Ergänzung zur Zeugenaussage im Streitfalle, Unterschriften der Gegenseite erhöhen damit den "Wert" in der Beweiswürdigung.
    Mangels Vorschrift zur Abnahme und deren Ablauf hat sich die Frage der Rechtskonformität erledigt. Es gelten hier die ganz normalen alltäglichen Gesetze, im Wesentlichen hier das BGB.


    Danke für Sachdienlichen Auskünfte / Hilfen von

    Bert

    mal unter Betschwestern: vergiss den Kram mit dem Video, die wenigsten lassen sich gerne filmen. Papier, Fotos. Alle Zählerstände, Allgemeineindruck, die üblichen Verdächtigen. Wenn der Mieter auf kleine Schäden die ihm aufgefallen sind hinweist, z.B. Flankenabrisse an der Silikonnaht im Sanitärbereich oder ein sich langsam aufrippelndes Rolladenband, nützt er sich mehr als er schadet. Der Vermieter sieht so einen umsichtigen Mieter, der auf die Sache achtet, diese Schäden fallen unter die allgemein übliche Abnutzung und sind mit der Miete abgegolten. - Wenn ich den Eindruck gewinne der Mieter möchte mir Schäden verheimlichen werde ich sehr genau und habe auf einmal unendlich viel Zeit.

    Viele (alle?) (Landes-)Bauordnungen sehen im Neubau die Anlage von Kinderspielplätzen verpflichtend vor für Mietshäuser mit mehr als 2-3 Parteien, auch wenn in diesen nur kinderlose End50er wohnen... - Das da also ein Kinderspielplatz mit zum Neubau gehört dürfte schon seit einiger Zeit bekannt sein, die genaue Platzierung ist eigentlich auch eine Geschichte der Planung, ohne Plan mit Kinderspielplatz gibt's keine Baugenehmigung - dass man versucht hat, dies teure und eher wenig bis gar nicht nachgefragte und genutzte Teil entfallen zu lassen ist denkbar. Gerade da die Spielplätze wen überhaupt erfahrungsgemäß eher zweckentfremdend genutzt werden...

    Man könnte durchaus versuchen den Mietvertrag anzufechten, weil sich die Geschäftsgrundlage verändert hat - schwammig. Eher kann ein Auflösungsvertrag helfen. Kündigen in der gesetzlichen bzw. vereinbarten Frist ist auf jeden Fall möglich, gerne auch mit Angabe des konkreten Kündigungsgrundes (brauchen Vermieterverbände auch mal für die politische Diskussion!).

    Ihr seid aber optimistisch. Zwischen Notartermin, dem ganzen bürokratischem Kram dazwischen und Eigentumsübergang können locker 3, wenn nicht noch mehr, Monate vergehen.
    ....

    wobei hier der ET-Übergang gar nicht so wichtig ist, vielmehr interessiert der Besitzübergang. Der kann z.B. im Notartermin erfolgen, z.B. durch Übergabe der Schlüssel. Aus abrechnungstechnischen Gründen bevorzuge ich einen Nutzen-Lasten-Übergang ggf. gemeinsam mit dem Besitzübergang zum auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monatswechsel. Wäre hier aber knirsch auf knapp.

    Es hilft hier in erster Linie das Gespräch mit Verkäufer und Notar und eine entsprechende Gestaltung des Notarvertrages. Rein rechtlich wäre auch ein Besitzübergang vor dem Notartermin möglich, also z.B. jetzt. Man muss nur entsprechendes vereinbaren, ggf. gegen entsprechende Gegenleistung z.B. in Geld.

    Aus der Erfahrung dauert in meinem Gerichtssprengel der Eigentumsübergang zwischen Notartermin und der grundbuchlichen Eintragung ziemlich genau 4 Monate, wenn man die Grunderwerbssteuer gleich nach Erhalt des Bescheides bezahlt und nicht bis Ultimo wartet, wer wartet verzögert die Eintragung um ziemlich genau diese Frist.

    Warum kümmert ihr euch erst jetzt um das Problem? Das sollte doch schon etwas länger bekannt sein.

    Ja, wenn du früher raus möchtest, dann wäre die eigene Kündigung eine der Optionen. Die andere, du sprichst mit deinem Vermieter, ob nicht ein Auflösungsvertrag möglich ist, der euch beiden die Möglichkeit bietet früher das Mietverhältnis zu beenden. Wenn der Eigenbedarf tatsächlich so besteht, dürfte diese Lösung in beider Seiten Interesse liegen. Dann kann es auch noch deutlich schneller gehen.

    Mit welcher Begründung? Warum soll ich mich denn als Kapitalanleger selbst noch um Mieter kümmern. Das kostet Zeit und Geld, bzw. besteht die Gefahr, dass ich gar keinen Mieter finde.

    Ich würde lieber leere Wohnungen kaufen als welche mit Mieter, leider finde ich derzeit nur welche mit Mieter zum Kauf. Der mir unbekannte Mieter und die alten Mietverträge bilden oft ein nur schwer kalkulierbares Risiko. Wenn ich mir den Mieter aussuche ist das mein Bier auch sind die erzielbaren Mieten in der Neuvermietung merklich höher, gerade wenn ich noch investieren will (neues Bad) ist auch der Leerstand sehr vorteilhaft.

    Als Kapitalanleger ist ein vorhandenes Mietverhältnis nur vorteilhaft, wenn es extrem vorteilhaft geschlossen ist und der Mieter entsprechend leistungsfähig und willig ist und sehr pflegeleicht ist. Viel zu viele wenns.

    Einen viel größeren Gefallen als zu kündigen kann ein mitgekaufter Mieter mir also kaum machen.

    Nein das ist das übliche Leben miteinander, mein Hund bellt nie und beißt niemanden.
    Aber die Nachbarin hat eben eine Antipathie gegen meine Maus.

    Was den nun? Der Hund ist nett und friedlich und die Maus marodiert durch die Nachbarwohnung und zwickt die Nachbarin?
    :p

    Übrigens: Mäuse sind als Kleintiere grundsätzlich nicht zu untersagen, so von ihnen keine Belästigungen für die Nachbarn oder Beschädigungen an der Mietsache ausgehen. Also immer schön im Gehege lassen und das entsprechend reinigen. Gleiche Grundsätze an die Tierhaltung wie beim Hund.

    ...
    Ich kenne den Wohnungsmarkt von Hamburg nicht, ...


    Gerüchten zufolge von Leuten die in HH eine Wohnung suchen, haben sie es schon ernsthaft erwogen ihre Traumwohnung mittels eines Mordes wieder dem Mietmarkt zur Verfügung zu stellen, allein die Zwischenunterbringung in SantaFu wurde dann doch nicht als so erstrebenswerter Wohnraum angesehen...

    Tut mir Leid, aber ich verstehe nur Bahnhof bei deinem Geschreibsel. Woher soll hier jemand wissen zu welchen Konditionen/Bedingungen du diese Bruchbude angemietet hast?

    Der Klassiker für Streitigkeiten rund ums vermietete EFH schlecht hin. Mieter bekommt ein günstige Miete und kümmert sich selbst ums Haus...

    Hier noch in der Steigerungsform eines offensichtlich sanierungs- und umbaubedürftigen ehemaligen Gewerbeobjektes...

    Was genau wurde wann mit wem nachweisbar vereinbart. Der hat da mal was von gesagt fällt nicht darunter! Papier(Vertragsurkunde) ist super.

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