Hallo,
1. Mietserselbstauskunft ausgefüllt und angegeben dass ich Kornnattern(kleine Schlangen) halten will.
2. Von der Verwaltung gesagt bekommen dass Kornnattern nicht gehen(keine Gründe angegeben). Sowas wie eine Katze oder Fische oder andere Kleintiere wären kein Problem.
3. Nach meiner Aussage am Telefen "Dann muss ich eben die Tiere abgeben" den Mietvertrag & Co. zugeschickt bekommen.
4. Im Mietvertrag steht zu Tierhaltung:
ZitatDer Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters kleinere Tiere (zb. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, und ähnliches) halten, soweit sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält und soweir nach Art der Tiere und Ihrer Unterbringung Belästigung für Nachbarn und Hausbewohner sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache nicht zu erwarten sind.
In der Zusatzvereinbarng steht:
ZitatDem Mieter ist bekannt, dass es in de Objekt nicht gestattet ist, exotische Tiere wie beispielsweise Reptilien (Schlangen, Eidechsen,...) zu halten. Angesichts dessen ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass es in dem Objekt untersagt ist Tiere zu halten und erklärt sich bereit keine Tiere zu halten.
Die Gewährung von Ausnahmen des oben genannten Tierhaltunugsverbotes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Da ich mit meinem schlechten Halbwissen nicht genau weiss was nun für mich gilt meine Fragen:
-Bezieht sich das Verbot zur Tierhaltung nur auf die genannten "Exotischen Tiere" oder nun auf alle?
-Soweit ich gelesen habe darf ein Vermieter nicht die Haltung von Kleintieren verbieten. Wird diese Regelung ausser Kraft gesetzt wenn es nicht im Mietvertrag sondern in der Zusatvereinbarung steht?
-Darf ein Vermieter sollte der lezte Punkt gelten, auch für eben die Kleintiere eine Erlaubnis fordern?
-Gehören Kornnattern zu Kleintieren? (was man so im Netz liest sagt immer dass es Kleintiere sind(weil Käfig, weil Klein, weil nicht laut, weil nicht gefährlich))
Sollte ich nun doch irgendwie vom Gesetz dazu berechtigt sein Kornnattern zu halten, sodass der Vermieter nichts dagegen sagen kann - könnte er mich doch trotzdem mit der Gesetztliches Kündigungsfrist 3(?) Monate kündigen ohne dass ich was dagegen machen kann(somit müsste ich es akzeptieren ob es nun Rechtswiedrig ist oder nicht - Richtig?
mfg
danke im vorraus