Instandhaltung oder Modernisierung

  • Sehr geehrte Damen und Herren

    Folgende Sachlage: Ich Bewohne derzeit eine Mietwohnung bei der seit ca 4 Monaten kein warmes Wasser mehr zur Verfügung steht. Ich Habe den Vermieter bereits darauf angesprochen es war auch ein Installateur hier, welcher einen neuen Durchlauferhitzer angebracht hat, sagte aber gleich das die Rohre zu alt und/oder Wahrscheinlich zu Verkalkt seien das es kein warmes Wasser gibt da der Durchlauferhitzer zuwenig Wasser druck hat und somit nicht "erkennt das Wasser läuft". Da das Bad Komplett gefliest ist müssten dann auch alle Fliesen raus, und bei der Gelegenheit würden dann wohl auch Badewanne sowie Waschbecken und Toilette (Beide schon recht Lediert) ersetzt werden.

    Mein Vermieter hat sich auch einen Kostenvoranschlag geben lassen in dem drin stand das Die kompletten Rohre ausgetauscht werden müssten mit allem drum und dran ( Fliesen abschlagen wand aufreißen Rohre austauschen wand zu und neu Verfliesen) Im gleichen Atemzug sagte er mir das es eine Modernisierung wäre und er die Monatliche Miete um 100-150 Euro erhöhen würde, wenn ich das gemacht haben möchte.

    Meine Frage: Ist es Tatsächliche eine Modernisierung nur weil ich gerne warmes Wasser zum Duschen Hätte? oder wird es erst zur Modernisierung weil er neue Fliesen anbringen möchte? ( 60er Jahre Bad Grüne fliesen gibt es so nicht mehr)

    Da ich noch nicht zugestimmt habe und es in den Sternen steht wann die Arbeiten beginnen würden kann ich die Miete Mindern? wenn ja um wieviel % ca.?

    Vielen dank für die infos im Vorraus.

  • Eine Mietminderung über ein paar Prozentchen hinaus sollte man nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht in Angriff nehmen. Ein Forum, das aus lauter Laien besteht, kann und wird keine Empfehlungen geben.

  • Hallo Colo85,

    da Warmwasser bei Deiner Wohnung zur Serienausstattung gehört (war doch bei Mietbeginn "dabei"?), hast Du Recht auf WW.
    Wie teuer und aufwändig die Wiederherstellung des vertragsgerechten Zustands für den VM ist, hat Dich nicht zu interessieren.
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du grundsätzlich eine Wohnung mit Warmwasser angemietet, so dass die Montage eines neuen Durchlauferhitzers schon mal keine Modernisierung darstellt. Das ist eine klassische Instandsetzung, die der Vermieter zu zahlen hat.

    Sollte hier tatsächlich das gesamte Bad neu gefliest werden, dann könnte das aufgrund der Gebrauchswerterhöhung durchaus eine Modernisierung darstellen.

    Aber: Der Vermieter kann nur 11% der Gesamtkosten als Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen und muss hierbei auch noch einen Instandhaltungsanteil herausrechnen (Die Kosten die anfallen, um die alten grünen Fliesen zu entfernen und nach Erneuerung der Leitungen wieder anzubringen, müssen von der Modernisierungsumlage herausgerechnet werden).

    Wenn die 150 € im Monat also die 11% darstellen sollen, dann müssten die Fliesenlegearbeiten mehr als 16.000 € kosten. Abzüglich des Instandhaltungsanteils müsste der Fliesenleger also Material von ca. 15.000 € verbauen.

    Ich würde den Vermieter also mal fragen, wie er auf die 100-150 € kommt und hier auf den § 559 BGB verweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du grundsätzlich eine Wohnung mit Warmwasser angemietet, so dass die Montage eines neuen Durchlauferhitzers schon mal keine Modernisierung darstellt. Das ist eine klassische Instandsetzung, die der Vermieter zu zahlen hat.

    Sollte hier tatsächlich das gesamte Bad neu gefliest werden, dann könnte das aufgrund der Gebrauchswerterhöhung durchaus eine Modernisierung darstellen.

    Aber: Der Vermieter kann nur 11% der Gesamtkosten als Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen und muss hierbei auch noch einen Instandhaltungsanteil herausrechnen (Die Kosten die anfallen, um die alten grünen Fliesen zu entfernen und nach Erneuerung der Leitungen wieder anzubringen, müssen von der Modernisierungsumlage herausgerechnet werden).

    Wenn die 150 € im Monat also die 11% darstellen sollen, dann müssten die Fliesenlegearbeiten mehr als 16.000 € kosten. Abzüglich des Instandhaltungsanteils müsste der Fliesenleger also Material von ca. 15.000 € verbauen.

    Ich würde den Vermieter also mal fragen, wie er auf die 100-150 € kommt und hier auf den § 559 BGB verweisen.

    Hallo,

    den Ausführungen schließe ich mich vorbehaltslos an!

    Gruß
    BHShuber


  • Wenn die 150 € im Monat also die 11% darstellen sollen, dann müssten die Fliesenlegearbeiten mehr als 16.000 € kosten. Abzüglich des Instandhaltungsanteils müsste der Fliesenleger also Material von ca. 15.000 € verbauen.

    .

    Erschließt sich mir nicht. Warum ist der Materialanteil in diesem Fall 15.000 Euro.

    Grundsätzlich muss lediglich der Reparaturanteil zum erneuern der Rohre rausgerechnet werden. Dafür muss nur ein kleiner Teil der Fliesen getauscht werden. Der Großteil der Fliesenarbeiten, sowie die neuen Sanitäreinbauten wären Modernisierung. Wobei 16000 sicher viel zu viel sind, sogar für ein komplett neues Bad.

    Gruß
    H H

  • Nicht wirklich,
    aber solch teure Bäder sollte man nicht vermieten.

    VG Syker

    oach, als Firma haben wir vor Jahren mal eine alte Fabrikantenvilla renoviert, saniert und modernisiert.
    Das Hauptbad alleine hätte auch für eine ETW in weniger beliebter Lage geeicht. Du kennst die Drückertastatur für die WC-Spülung zu 986,- €/Liste im Sanitärgroßhändlerkatalog? Die waren dort in allen Bädern verbaut. Eigentümer war (ist?) eine Stiftung deren Namen in etwa so bekannt ist wie Herr Gauck oder Herr Gottschalk. Die Bruttomonatsmiete täte mir übers ganze Jahr für den Lebensunterhalt reichen. Mieter sind fast ausschließlich Botschaften und Firmen aus einem sehr einschlägigem Bereich und Kulturkreis. Für Autoliebhaber sehr interessant, nicht wenige der Mieter lassen ihre Autos einfliegen...

  • Erschließt sich mir nicht. Warum ist der Materialanteil in diesem Fall 15.000 Euro.

    Ich habe in diesem Fall nur ein bisschen gesponnen/übertrieben, um den "Irrsinn" der Forderung des Vermieters zu verdeutlichen.


    Zitat

    sowie die neuen Sanitäreinbauten wären Modernisierung

    Warum wären die neuen Sanitäreinbauten eine Modernisierung? Der Vermieter tauscht hier lediglich Badewanne/WC/Waschtisch aus. Die dürften sich weder optisch von den alten Einbauten unterscheiden, noch eine Gebrauchswerterhöhung darstellen (höchstens bei einem Einbau eines Unterputzspülkastens).

    Im Grunde genommen sind hier lediglich die Fliesenlegearbeiten als Modernisierung zu werten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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