Hallo,
befristete Mietverträge dürfen nur in Ausnahmefällen geschlossen werden. Sie gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn Sie sich "nichts verscherzen" wollen, dürfen Sie sich nicht beklagen. Es ist immer das gleiche: Die Mieter wollen ihre Rechte durchsetzen, scheuen jedoch einen möglichen Konflikt. Mit Vollnarkose kann man die Probleme nicht lösen.
Es gibt das Recht der Mietminderung, man kann zusätzlich oder ohne Mietminderung die Beseitigung gers Mangels fordern. Geschieht das nicht, kann man mit der Frist von 3 Monaten (vorliegend wäre eine fristlose Kündigung riskant) kündigen und vom Vermieter die umzugabedingten Kosten als Schadensersatz fordern (z.B. Umzugskosten, Kosten eines neuen Tel./Internetanschlusses, evtl. Maklergebühren, Differenz einer höheren Miete 3 Jahre lang für eine etwa gleichwertige Wohnung). Anwaltliche Beratung, falls der Mangel nicht behoben wird, ist unbedingt zu empfehlen.
Falls Sie den Namen und Verbleib des Vormieters in Erfahrung bringen können, sollten Sie unbedingt nachfragen, weshalb dessen Wohnungswechsel erfolgt ist. Vielleicht wegen desselben Mangels ......
Mhh, also bevor man hier gleich wütende und ungestüm vor Gericht zieht, sollte man sich vieleicht vor Augen halten, das knarzende Dielen in einem Altbau sicher kein singnifikanter Mangel ist, und erst recht keiner der eine Kündigung rechtfertigt.
Es kommt natürlich trotzdem auf den Einzelfall an, aber nach normalem menschlichen ermessen wäre es schon sehr ungewönlich wenn das dermaßen laut ist.
Ansonsten, und wenn es wirklich so ernst ist, wäre wohl erst mal ein Lärmprotokoll der erst Schritt, und sicher nicht gleich eine Schadensersatzklage oder fristlose Kündigung.