Beiträge von AJ1900

    Eigentlich schon, zu der Beweisbarkeit im Streitfall wurde bereits auch etwas angemerkt......

    Ach, beweisbar ist das mit 3-5 Zeugen immer, ich möchte nur mal den Richter sehen, der einen Mieter verurteilt, weil er auf der Besichtigung gesagt hat, das er die Wohnung mieten will?

    Das ist Quatsch, wenn eine Zusage wie erwähnt unter Zeugen stattgefunden hat. Vielmehr sehe ich das Problem, dass es nun nicht mehr der ursprüngliche Besitzer ist und dessen Verprechen nicht unter Zeugen stattgefunden hat.

    Wenn das so wäre, ist es dann die mündliche Zusage eines Mieters, das er die Wohung anmieten will, ebenso bindend, oder ist gilt das nur bei Vermietern?

    Mein erster Mietvertrag war auf 1 Jahr befristet und da war ich zu dem Zeitpunkt einverstanden. Als der Vertrag ausgelaufen ist, hat mir mein Vermieter den nächsten befristeten Vertrag hingelegt, mit der Begründung, dass er nur befristete Verträge machen würde. Was hätte ich in dem Moment tun sollen? Ausziehen und auf der Parkbank schlafen?

    Sich vergegenwärtigen, das nicht für jedes Problem Vater Staat sofort eine Lösung parat hat. Es gibt auch noch so etwas wie Vertragsfreiheit, im Mietrecht zwar bereits sehr stark eingeschränkt, aber immerhin.
    Noch dazu sind befristete MV. nicht so unproblematisch zu machen, kommt auf den Grund an.

    Was wäre dann aber, wenn ich eine Aufforderung vom Jobcenter bekommen würde, dass ich mir eine billigere Wohnung suchen muss?


    Denke doch mal nach, wenn "billigere Wohnung suchen" ein Härtefall wäre, bräuchte man wohl keine Kündigungsfristen mehr, denn das gilt wohl immer und im Zweifel für jeden, oder?

    Ich bin zwar jetzt kein ausgesprochener Experte was den Dresdener Mietspiegel angeht, aber für mich klingt die grundsätzliche Miethöhe halbwegs logisch, erhrlich gesagt. Ob und wer da welche Positionen zu- oder abgerechnet hat, ist in teilen wohl auch einfach Ansichtssache, bzw. gibt es in vielen dieser Mietspiegel immer Punkte worüber man sich streiten kann.
    Kurz gesagt, ein gewisser Spielraum ist in solchen Abfragen gar nicht so selten.

    Doppelt hält besser, ist in diesem Fall aber wohl kaum zulässig, denke ich, wenn es denn so ist, was ich evtl. noch mal hinterfragen würde, weil so eine Mietspiegelabfrage evtl. auch einiges beinhaltet, worüber man sich streiten kann.

    Also das mit der Abstellfläche ist ein gesondertes Problem. Wenn das im MV. vereinbart wurde, hast du mindestens Anspruch auch eine Ersatzfläche.
    Ansonsten, und wenn es sich dann nun um neuen Wohnraum handelt müsste wohl die gesamte Wohnfläche als Bemessungsgrundlage dienen, denke ich. Mag aber durchaus sein, das da ein Denkfehler vorliegt, ganz sicher bin ich mir in dem Punkt auch nicht.
    Selbst wenn der Verbrauch steigen sollte, was wohl kaum denkbar ist, hat das meiner Meinung nach keinen Einfluss auch die Mieterhöhung. Aber das ein Gebäude nach Dämmung mehr verbrauch als vorher, halte ich für reichlich abwegig. Außerdem liegt der Verbrauch ja auch nicht nur an der Dämmung oder nicht Dämmung sondern auch am sonstigen Heizverhalten, und Witterung usw.

    Na ja, was soll man da tun? Normale Werkzeiten sind nun einmal von 7.00-16.00 Uhr, bzw. sogar länger. Und dem Vermieter verbieten Arbeiten in der Nachbarwohnung durchzuführen dürfte schwierig werden. Im grunde hilft nur reden und auf Rücksicht hoffen, wobei der Vermieter wohl auch nicht nur zum Spaß die Wohung umbaut, denke ich mal.

    Hallo,

    Umlagefähig sind tatsächlich nur die Kosten der Dämmung (abzgl. des Instandhaltungsanteils). Ob hier das Gerüst und die Eindeckung anteilig umgelegt werden darf, würde ich mal vorsichtig bezweifeln.

    Ich würde sagen, das hängt von der Art der Dämmung und den dafür notwendigen Arbeiten ab. Dämmwolle reinschmeissen geht natürlich von innen, eine Aufdachdämmung sicher nicht.
    Bei der Dachdeckung würd ich aber auch mal ein Fragezeichen setzen, obwohl das dann evtl. auch eine Frage des Dämmsystems sein könnte? Die Abgrenzung ist da mitunter nicht so einfach.

    Hi,
    vielen Dank schon mal für die schnellen Reaktionen
    Die Rechnung enthält folgende Punkte:
    Dacheindeckung : 80.000€ - 50% für Instandsetzung
    Dachdämmung: 10.000€
    Gerüststellung: 10.000€ - 50% für Instandsetzung
    11% der Kosten pro Jahr....

    An sich klingen die Rechnungsposten plausibel, wenn es sich um eine reine Dachdämmung handelt und damit Energiekosten eingespart werden können.
    Aber in meinem Fall hat vorher noch kein Mieter auf dem Dachboden gewohnt. Somit bezweifle ich, dass dadurch Energie eingespart wird. Denn jetzt wohnen neue Mieter direkt unter dem Dach und damit könnte auch ein Wärmeverlust durch die Gauben und die großen Aussenflächen des Daches entstehen, den es vorher nicht gegeben hatte.
    Außerdem ist nur durch die Dachisolierung eine Neuvermietung unter dem Dach möglich. Warum soll ich das für den Vermieter bezahlen? Des Weiteren habe ich auch keinen Stellplatz auf dem Boden mehr, der in meinem Mietvertrag ausgewiesen war.
    VG Paul


    Es geht nicht um Sinn oder Unsinn einer Dämmung, darüber brauchst du dir eigentlich gar keine Gedanken machen, den unterm Strich sind Dachdämmungen nun mal umlegbar. Das jeder Mieter des Hauses davon zwangsläufig profitiert sollte klar sein. Was der Vermieter sonst noch so umbaut, ist auch nicht dein Bier, das wird ja auch nicht umgelegt, ergo brauchst du dir auch darüber keine Gedanken machen.

    Hallo,

    du hast sehr viel Glück und der Vermieter wird sich in den Hinter beissen, denn eine Modernisierungserhöhung wird er jetzt im Nachhinein nicht mehr durchsetzen können.

    Dies hätte er mindestens 3 Monate vor Beginn der Isolierarbeiten ankündigen müssen, mit eben dargestellter Berechnung und Mieterhöhungsbegehren, da er das erst im Nachhinein fordert, kann er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge blicken!

    Hier kucken:

    https://www.mietrecht.de/mieterhoehung-nach-modernisierung/

    Gruß
    BHShuber

    Ich geb dir zwar recht, aber in unserem Fall führte eine Nichtankündigung nicht dazu das die Moderniesierung nicht umgelegt werden konnte, sonder nur dazu, das sie im Ergebniss erst später umgelegt werden konnte.
    Was übrigens durchaus kalkuliert und unter Regie eines Anwalts erfolgte, da ansonsten klar gewesen wäre das bei einer Ankündigung der Mieter uns nicht in die Wohung gelassen hätte.


    Was mich eigentlich stört ist der Diebstahl vor 2 Wochen von meinem Equipment welches ich im Flur für ca. 2 Stunden stehen lassen habe und nur 3 parteien in dem Haus wohnung und nur die "Mitarbeiter" zugriff hatten.
    Aber keiner etwas gesehen hat..

    Was soll ich dazu sagen? Ein Diebsstahl wäre dann wohl ein Fall für die Polizei.

    Hallo,
    befristete Mietverträge dürfen nur in Ausnahmefällen geschlossen werden. Sie gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn Sie sich "nichts verscherzen" wollen, dürfen Sie sich nicht beklagen. Es ist immer das gleiche: Die Mieter wollen ihre Rechte durchsetzen, scheuen jedoch einen möglichen Konflikt. Mit Vollnarkose kann man die Probleme nicht lösen.
    Es gibt das Recht der Mietminderung, man kann zusätzlich oder ohne Mietminderung die Beseitigung gers Mangels fordern. Geschieht das nicht, kann man mit der Frist von 3 Monaten (vorliegend wäre eine fristlose Kündigung riskant) kündigen und vom Vermieter die umzugabedingten Kosten als Schadensersatz fordern (z.B. Umzugskosten, Kosten eines neuen Tel./Internetanschlusses, evtl. Maklergebühren, Differenz einer höheren Miete 3 Jahre lang für eine etwa gleichwertige Wohnung). Anwaltliche Beratung, falls der Mangel nicht behoben wird, ist unbedingt zu empfehlen.
    Falls Sie den Namen und Verbleib des Vormieters in Erfahrung bringen können, sollten Sie unbedingt nachfragen, weshalb dessen Wohnungswechsel erfolgt ist. Vielleicht wegen desselben Mangels ......

    Mhh, also bevor man hier gleich wütende und ungestüm vor Gericht zieht, sollte man sich vieleicht vor Augen halten, das knarzende Dielen in einem Altbau sicher kein singnifikanter Mangel ist, und erst recht keiner der eine Kündigung rechtfertigt.
    Es kommt natürlich trotzdem auf den Einzelfall an, aber nach normalem menschlichen ermessen wäre es schon sehr ungewönlich wenn das dermaßen laut ist.
    Ansonsten, und wenn es wirklich so ernst ist, wäre wohl erst mal ein Lärmprotokoll der erst Schritt, und sicher nicht gleich eine Schadensersatzklage oder fristlose Kündigung.

    1. Mietminderung ist eigentlich nur dann möglich wenn die Nutzung eingeschränkt ist. Ein Wasserfleck schränkt die Nutzung eigentlich nicht ein.
    2. Das würde ich bei Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten schon so sehen. Dafür müsste man dann ein Protokoll erstellen und Art- Umfang und Dauer der Lärmbeeinträchtigung festhalten. Ob das im Ergebniss was bringt steht aber wohl in den Sternen.
    Hinzu kommt die Frage, ob die Arbeiten dir nicht evtl. schon vorher bekannt waren/hätten sein müssen.
    3. Das mit den 100% nicht legal würde ich mit Vorsicht geniessen. Woher weisst du das, legen die dir ihr nicht vorhandenen Arbeitsverträge vor, oder wie? Kurz gesagt, anscheisser sind immer beliebt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!