Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in letzter Zeit etwas Probleme mit meinem Vermieter.
Hier meine Situation:
Ich lebe zusammen mit meiner Freundin im Dachgeschoss eines Altbauhauses. Unser Vermieter wohnt unter uns. In unserem Mietvertrag, unterschrieben vor etwas mehr als einem Jahr, wurde keine Kaution aufgeführt. Meine Freundin hat den Mietvertrag unterzeichnet, ich bin nicht darin aufgeführt.
Der Vermieter meinte "wir regeln das unter uns, wenn etwas zu Bruch geht". Vor einem Monat ist eine Delle (mit Riss im Holzfurnier) in einer Holztür entstanden. Nun meint der Vermieter auf einmal, er will nachträglich eine Kaution in Höhe von vier Monatsmieten. Rechtlich sind maximal drei möglich habe ich gelesen.
Ebenfalls habe ich gelesen, dass nachträglich eine Kaution zu verlangen nicht möglich sei, es müsse ein neuer Mietvertrag unterschreiben werden, welchem der Mieter aber nicht zustimmen müsse. Ist das wahr?
Der Vermieter meint dazu, es wäre im Nachhinein mögliche dies als Absicherung zu verlangen, wenn dem ein massiver Sachschaden vorausgegangen wäre. Der Vermieter bezieht sich dabei auf die Delle in der Türe. Gibt es rechtliche Abstufungen zwischen Schäden?
Es versteht sich, dass ich für den entstandenen Schaden aufkommen werde und die Türe repariere. Der Vermieter verlangt, dass wir die Kaution innerhalb eines Monats auf jeden Fall bezahlen müssen. Dies ist für uns beide momentan nicht möglich und viel zu kurzfristig. Ebenso verlangt er, dass bis zu dieser Frist die Türe repariert ist. Darf er für kosmetische Schäden eine Frist stellen?
Meine Vermutung ist, dass der Vermieter verärgert ist, da meine Schritte, selbst wenn ich ganz normal laufe, durch die Decke zu hören sind. Was ihn, wie er sagt, manchmal vom Schlafen abhalten würde. Kann mir der Vermieter verbieten, ab einer gewissen Zeit in der Wohnung herumzulaufen?
Wir wissen im Moment nicht, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen, bzw. wie wir vorgehen sollen. Klar, wir könnten uns eine andere Wohnung suchen, die meisten sind jedoch sehr Teuer und für uns nur schwer bezahlbar.
Was ist das schlimmste, was uns der Vermieter entgegensetzen kann? Kann er uns einfach rauswerfen? Kann er mich rauswerfen, da ich nicht im Mietvertrag stehe?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Nachträglich Kaution wegen "massivem" Schaden
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MaxMustermann -
29. März 2017 um 18:34 -
Erledigt
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Da am Anfang keine Kaution vereinbart war ist für den Vermieter jetzt der Drops gelutscht, eine nachträgliche Forderung ausgeschlossen. Da der Vermieter anderer Ansicht ist, muss er dir die gesetzliche Grundlage benennen.
Merke. Immer der, der etwas behauptet, muss den Beweis antreten.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist das so richtig wie ich gelesen habe oder?
Eine Sache habe ich noch vergessen zu erwähnen, ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen, dass seine Vorstellungen rechtlich gesehen nicht ganz korrekt sind, darauf hin meinte er, "wenn du mir rechtlich kommst, dann schalt ich einen Anwalt ein", daher möchte mich erkundigen, was dieser schlimmstens machen kann. -
Dieser Anwalt wird das tun, wovür ihn sein Mandant bezahlt: Er wird Drohungen von sich geben und böse Briefe schreiben, denn er wird dafür bezahlt. Zu einer Klage wird es aber nicht kommen, weil er weiß, dass diese aussichtslos ist, bzw. nicht zugelassen wird.
Sollte ein Brief vom Anwalt kommen, dann melde dich bitte hier und wir werden dir helfen.
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ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen, dass seine Vorstellungen rechtlich gesehen nicht ganz korrekt sind, darauf hin meinte er, "wenn du mir rechtlich kommst, dann schalt ich einen Anwalt ein",
Hallo Max,
die Du-Form ist selten hilfreich. Der Vertragspartner des VM ist übrigens die Mieterin.
Meinem Vorproster schliesse ich mich uneingeschränkt an. -
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist das so richtig wie ich gelesen habe oder?
Eine Sache habe ich noch vergessen zu erwähnen, ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen, dass seine Vorstellungen rechtlich gesehen nicht ganz korrekt sind, darauf hin meinte er, "wenn du mir rechtlich kommst, dann schalt ich einen Anwalt ein", daher möchte mich erkundigen, was dieser schlimmstens machen kann.Hallo,
Hunde die bellen, beissen nicht!
Jeder Jurist, der halbwegs bei Verstand ist, weis um die Gesetzeslage, die Forderung des Vermieter ist unter ferner Liefen und der Jurist tut sich selber einen Gefallen, hier kein Faß aufzumachen.
Gruß
BHShuber -
Hallo MaxMustermann,
von wem stammt der Ausdruck "wegen "massivem" Schaden"? -
Zunächst nocheinmal vielen Dank für eure zahlreichen und hilfreichen Antworten.
die Du-Form ist selten hilfreich.
In diesem Fall sind wir per Du, daher ist das in Ordnung.von wem stammt der Ausdruck "wegen "massivem" Schaden"?
Der Ausdruck stammt vom Vermieter selbst.Ich habe gestern noch etwas weiter recherchiert, laut Wikipedia gibt es keine Schadensdefinitionen, das heißt, sie sind Subjectiv (z.B. das im hier verwendete "massiv"). Die einzig rechtlich zugelassene Schadensdefinition ist in der resultierenden Schadenssumme anzugeben. Ist das richtig?
Das Problem an der ganzen Sache ist vielleicht auch, dass der Vermieter zum ersten Mal eine Wohnung vermietet, nämlich das Obergeschoss seines Hauses, deswegen, nehme ich an, weiß er auch nicht ganz genau was überhaupt seine Rechte sind, bzw. die des Mieters.
Daher nochmal kurz die Frage, kann er verlangen, dass die Türe bis zu einem bestimmten Termin repariert/ausgewechselt wird? Ich persönlich würde lieber bis zum Auszug warten. (Falls aus Unachtsamkeit mehr schäden an der Türe entstehen würden, was ich zwar nicht hoffe, aber dann müsste ich die Türe nicht mehrfach austauschen - versteht ihr was ich meine?)
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Ich würde hier mal das Stichwort "erleichterte Kündigung" fallen lassen. Könnte es sein das das in deinem Fall zutrifft?
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Der Ausdruck stammt vom Vermieter selbst.
Ich habe gestern noch etwas weiter recherchiert, laut Wikipedia gibt es keine Schadensdefinitionen, das heißt, sie sind Subjectiv (z.B. das im hier verwendete "massiv"). Die einzig rechtlich zugelassene Schadensdefinition ist in der resultierenden Schadenssumme anzugeben. Ist das richtig?
Ja, ist es.
Diese Übertreibungen sind durchaus gang und gäbe und werden von Juristen kaum z.K. genommen, bestenfalls belächelt, falls noch mehr Phantasie zu erkennen ist...
Die beschädigte Tür muss vom M erst bei Beendigung des MV an den VM instandgesetzt zurückgegeben werden. -
Vielen Dank für die Aufklärung.
Es hat sich gerade etwas neues ergeben: Der Vermieter droht mir, mir Hausverbot zu erteilen, wenn wir ihren Vertrag nicht unterzeichnen. Er nennt darin Fristen, bis zu denen alles repariert sein muss, sowie dass er aus Kulanz seiner Seite aus von 4 auf 3 Monatsmieten Kaution (die erste Hälfte zu zahlen bis in zwei Wochen) runtergehen würde.
Falls der Vertag von meiner Freunding nicht unterzeichnet wird, droht er mir mit Hausverbot.
Als Grund für Hausverbot gibt er an, dass ich zu Später stunde herumtrampeln würde. Die wahrheit ist, dass ich mich wirklich bemühe mich ruhig fortzubewegen, jedoch, da es ein Altbau ist, sind die Decken nicht ausreichend gedämmt, zudem ist es ein alter Dielenboden. Das heist, selbst bei größten bemühungen ist es nicht möglich, sich leise zu bewegen. Kann dass ein Grund sein, mir Hausverbot zu erteilen, bzw. mich aus der Wohnung zu werfen. Nochmal zur Erinnerung, ich stehe nicht im Mietvertrag.Nochmals Danke für die schnelle Hilfe.
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Mal ne allgemeine und grundlegende Frage: Wie ist der Schaden entstanden und warum ist der Vermieter überhaupt in Kenntnis über diesen?
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MaxMustermann:
"Der Vermieter droht mir, mir Hausverbot zu erteilen, wenn wir ihren Vertrag nicht unterzeichnen."
- Halte ich für Versuch der Nötigung."Er nennt darin Fristen, bis zu denen alles repariert sein muss,"
- OK, also bis zum Mietende..."sowie dass er aus Kulanz seiner Seite aus von 4 auf 3 Monatsmieten Kaution (die erste Hälfte zu zahlen bis in zwei Wochen) runtergehen würde."
- Er kann noch nicht mal einen Cent verlangen."Als Grund für Hausverbot gibt er an, dass ich zu Später stunde herumtrampeln würde. Die wahrheit ist, dass ich mich wirklich bemühe mich ruhig fortzubewegen, jedoch, da es ein Altbau ist, sind die Decken nicht ausreichend gedämmt, zudem ist es ein alter Dielenboden. Das heist, selbst bei größten bemühungen ist es nicht möglich, sich leise zu bewegen. Kann dass ein Grund sein, mir Hausverbot zu erteilen,"
- Als Hauseigentümer liegt es an ihm, auf eigene Kosten schalldämpfende Massnahmen zu ergreifen."bzw. mich aus der Wohnung zu werfen. Nochmal zur Erinnerung, ich stehe nicht im Mietvertrag."
- Wie sollte er das (Dir Besucher ggü) ohne Hausfriedensbruch? -
Kurze Zwischenfrage: wie viele Parteien wohnen in dem Haus?
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Vielen Dank für die Aufklärung.
Es hat sich gerade etwas neues ergeben: Der Vermieter droht mir, mir Hausverbot zu erteilen, wenn wir ihren Vertrag nicht unterzeichnen. Er nennt darin Fristen, bis zu denen alles repariert sein muss, sowie dass er aus Kulanz seiner Seite aus von 4 auf 3 Monatsmieten Kaution (die erste Hälfte zu zahlen bis in zwei Wochen) runtergehen würde.
Falls der Vertag von meiner Freunding nicht unterzeichnet wird, droht er mir mit Hausverbot.
Als Grund für Hausverbot gibt er an, dass ich zu Später stunde herumtrampeln würde. Die wahrheit ist, dass ich mich wirklich bemühe mich ruhig fortzubewegen, jedoch, da es ein Altbau ist, sind die Decken nicht ausreichend gedämmt, zudem ist es ein alter Dielenboden. Das heist, selbst bei größten bemühungen ist es nicht möglich, sich leise zu bewegen. Kann dass ein Grund sein, mir Hausverbot zu erteilen, bzw. mich aus der Wohnung zu werfen. Nochmal zur Erinnerung, ich stehe nicht im Mietvertrag.Nochmals Danke für die schnelle Hilfe.
Hallo,
lass ihn doch, beides für dich wirklich gute Munition für eine bevorstehende Mietrechtsauseinandersetzung sowohl Hausverbot als auch eigenhändiger Rauswurf wären eine verbotene Eigenmacht des Vermieters, der Mieter geht ins Hotel sucht sich einen Anwalt der was kann halt und der Vermieter freut sich über nicht geplante und unerwartete Kosten.
Gruß
BHShuber
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