Kaputter Spiegel in neuer Wohnung, Eigentümer weigert sich zu handeln

  • Hallo,

    ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung. Im Bad hängt an der Wand ein Spiegel, welcher mit Silikon an die Fließen geklebt ist. Der Spiegel ist in der linken oberen Ecke bereits gesprungen und in der linken unteren Ecke korrodiert. Er ist also alles andere als in einem schönen bzw. akzeptablen Zustand.
    Der Eigentümer will den Spiegel jedoch weder entfernen noch erneuern, da er sich darauf beruft, dass der Spiegel schon bei der Wohnungsbesichtigung in genau diesem Zustand war.
    Habe ich irgendeine Möglichkeit da was zu bewegen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

  • Nein, weil hier meiner Meinung nach gilt, gemietet wie gesehen. Das wäre wohl nur dann anders, wenn z.Bsp. eine Verletzungsgefahr von diesem Spiegel ausgehen würde.
    Warum spricht man so was nicht gleich vor Abschluss des MV. an?

  • Der Eigentümer will den Spiegel jedoch weder entfernen noch erneuern, da er sich darauf beruft, dass der Spiegel schon bei der Wohnungsbesichtigung in genau diesem Zustand war.
    Habe ich irgendeine Möglichkeit da was zu bewegen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?*)


    Tut mir leid, keine Chance. Wenn der neue VM nicht will, kannst Du ihn auch nach Unterzeichnung des MV zu nichts zwingen. Vielleicht könnt Ihr einen Kompromiss schliessen.
    *) Mangels vertraglicher Vereinbarung.

    PS: Das mit der evtl. Verletzungsgefahr sehe ich anders, je nachdem ob versteckt oder nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (29. März 2017 um 16:29)

  • Der Spiegel ist "nur" unschön, aber nicht unbrauchbar. Also nein. Außerdem war/ist dir der Zustand bekannt.

    Du kannst natürlich auf deine Kosten einen intakten Spiegel anbringen lassen. Den mußt aber bei Auszug da lassen oder den Originalen wieder anbringen.

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