Mündliche zusage

  • Guten Abend 😁
    Ich hab mich im April 2016 von meinem ex freund getrennt, bin mit dem gemeinsamen sohn aus der gemeinsamen wohnung gegangen und hab mit dem vermieter einen mietaufhebungs vertrag gemacht. Im oktober hab ich dann erfahren das gegen meinen ex freund eine räumungsklage läuft. Im juni hab ich bereits (unter zeugen) das Versprechen vom vermieter bekommen das ich wieder in die Wohnung kann (hab mich natürlich nicht drauf verlassen, bin nach wie vor noch auf Wohnungssuche)
    Nun ist es so:
    Der Vermieter der mir das versprechen gab, hat das Haus an seinen Schwager überschrieben, dieser verwaltet nun die zahlungseingänge und kümmert sich um reperaturen etc. Dieser sagte "da sie das Versprechen schon haben, werde ich es so übernehmen". Heute hab ich mit dem Schwager telefoniert dieser meinte dann dass das Urteil durch ist und die Räumung demnächst stattfinden wird. Als ich fragte ob ich dann wieder in die Wohnung kann meinte er das vom Vermieter eine verwandte interesse an der Wohnung hätte. Mein Stiefvater meinte nun das ich ein recht auf die Wohnung hätte da ich das Versprechen bereits seit Juni letzten Jahres hab.
    Kennt sich da jemand aus?
    Würde es sich lohnen sich beim Anwalt zu informieren?

  • danke für die schnelle antwort
    dann kann ich jetzt nur hoffen das der verwandten vom vermieter die wohnung zu groß ist und der vermieter dann doch sagt ich bekomm die wohnung.
    such bereits seit april nach einer geeigneten wohnung für mich und meinen sohn..

  • Hallo yessii,

    wenn du die Zusage vom Vermieter nicht schriftlich hast, sehe ich keine Chance.

    LG (un) glücklich

    Das ist Quatsch, wenn eine Zusage wie erwähnt unter Zeugen stattgefunden hat. Vielmehr sehe ich das Problem, dass es nun nicht mehr der ursprüngliche Besitzer ist und dessen Verprechen nicht unter Zeugen stattgefunden hat.

  • Das ist Quatsch, wenn eine Zusage wie erwähnt unter Zeugen stattgefunden hat. Vielmehr sehe ich das Problem, dass es nun nicht mehr der ursprüngliche Besitzer ist und dessen Verprechen nicht unter Zeugen stattgefunden hat.


    Doch doch, als der jetzige Besitzer mir das versprechen gab, war meine Mutter dabei, er hat sogar eine Liste bekommen welche Möbel in der Wohnung mir gehören da war sie auch dabei.

  • Doch doch, als der jetzige Besitzer mir das versprechen gab, war meine Mutter dabei, er hat sogar eine Liste bekommen welche Möbel in der Wohnung mir gehören da war sie auch dabei.

    Dann ist da immer noch die Beweispflicht, sowi die Glaubwürdigkeit bzw dessen Bewertung. Allgemein gilt, ohne was schriftliches immer Mist, aus eben erwähnten Punkten. Eine mündliche Zusage in der Theorie ist bindend, in der Praxis kann man die eigentlich vergessen!

  • Das ist Quatsch, wenn eine Zusage wie erwähnt unter Zeugen stattgefunden hat. Vielmehr sehe ich das Problem, dass es nun nicht mehr der ursprüngliche Besitzer ist und dessen Verprechen nicht unter Zeugen stattgefunden hat.

    Wenn das so wäre, ist es dann die mündliche Zusage eines Mieters, das er die Wohung anmieten will, ebenso bindend, oder ist gilt das nur bei Vermietern?

  • Wenn das so wäre, ist es dann die mündliche Zusage eines Mieters, das er die Wohung anmieten will, ebenso bindend, oder ist gilt das nur bei Vermietern?

    Eigentlich schon, zu der Beweisbarkeit im Streitfall wurde bereits auch etwas angemerkt......

  • Eigentlich schon, zu der Beweisbarkeit im Streitfall wurde bereits auch etwas angemerkt......

    Ach, beweisbar ist das mit 3-5 Zeugen immer, ich möchte nur mal den Richter sehen, der einen Mieter verurteilt, weil er auf der Besichtigung gesagt hat, das er die Wohnung mieten will?

  • Hallo ihr lieben,
    bevor ich einen neuen Theard eröffne.
    Die Räumung der Wohnung steht kurz bevor, leider sind noch all meine Möbel in der Wohnung, da ich bislang noch keine Wohnung für mich und meinen Sohn bekommen habe. Nun war mit dem Verwalter (dem Schwager des Vermieters) Ausgemacht das ich heute meinen Möbel aus der Wohnung holen möchte, er hat meinem Ex am Montag auch einen Zettel in den Briefkasten geworfen und ihn somit informiert. Gestern hab ich dann wiederwillig mit meinem Ex geschrieben dieser wollte dann eine Liste mit den Personen die mir helfen würden, wenn bestimmte Personen draufstehen diese würde er nicht rein lassen, dann meinte er ob ich unseren gemeinsamen Sohn mitbringen sagte dann "nein, Noah ist während der Zeit untergebracht da er mit seinen 17 Monaten dort nichts zu suchen hat" (er interessiert sich nicht für seinen Sohn, seh also auch keinen Grund das er den kleinen dann da sieht!) dann meinte er das es dann nicht klappt das ich meine möbel hol - lange rede kurzer sinn - er ließ nicht zu das ich meine Möbel hol, er wollte auch Geld für möbel die das amt gezahlt hat. Quittungen liegen zum glück beim Amt vor. Gibt es irgendwie eine möglichkeit doch noch an meine Möbel zu kommen BEVOR die Wohnung geräumt wird und alles aufm Sperrmüll landet ? Der Verwalter meinte das die Räumung schon längst gewesen sein sollte, er dies aber raus zieht damit meine möbel eben nicht aufm sperrmüll landen. Er meinte auch das er Gerichtsvollzieher die Wohnung noch nicht übergeben hat, da ich keine ahnung davon hab weiß ich auch net wirklich was er damit meint. Ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Bin mittlerweile echt verzweifelt. :(

  • Nun ist der Schwager wieder der Verwalter, der ist doch der neue Besitze gewesen......Gerichtsvollzieher, ein Kind und in einem anderen thread gibt es nun aktuelle Probleme mit einer Katze. Das ist mir alles zu konfus!

  • Nun ist der Schwager wieder der Verwalter, der ist doch der neue Besitze gewesen......Gerichtsvollzieher, ein Kind und in einem anderen thread gibt es nun aktuelle Probleme mit einer Katze. Das ist mir alles zu konfus!


    das kind wurde in dem thread auch schon erwähnt. In dem anderem thread mit der katze ist die aktuelle situation mit der nachbarin von unten! Mit geht es jetzt NUR um die sache mit dem gerichtsvollzieher und meinen möbeln. Ich bin Alleinerziehend und kann es mir nicht leisten eine komplette wohnung neu ein zu richten.

  • das kind wurde in dem thread auch schon erwähnt. In dem anderem thread mit der katze ist die aktuelle situation mit der nachbarin von unten! Mit geht es jetzt NUR um die sache mit dem gerichtsvollzieher und meinen möbeln. Ich bin Alleinerziehend und kann es mir nicht leisten eine komplette wohnung neu ein zu richten.

    Ja, die Katze macht Probleme in der anderen Wohnung, mit dem neuen Freund, der alte Freund will Dir die Wohnung nicht öffnen, die Du ja übenehmen wolltest. Gemäß einer mündlichen Absprache mit den alten Vermieter, der aber nun alles an den Schwager überschrieben hat. Aktuell ist dieser aber doch nur Verwalter. Du wolltest doch zurück in die alte Wohnung, darum ging es doch? Anscheinend nicht mehr, jetzt doch nur um Möbel........

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