Befristeter Mietvertrag - Härtefallregelung?

  • Hallo,

    Ich habe einen befristeten Mietvertrag und gelesen, dass es nur bei einem Härtefall möglich sei, vorzeitig zu kündigen.

    Bin Hartz4 und muss monatlich 60 € Miete selbst bezahlen, weil die Kaltmiete zu hoch ist. Zählt das als Härtefall, wenn ich wegen einer billigeren Wohnung kündigen wollte? 60 € sind bei Hartz4 verdammt viel Geld, wenn die fehlen.

    Hab mich vor einem Jahr bei der örtlichen Wohnbaugesellschaft eintragen lassen und wenn ich von denen eine Wohnung angeboten bekomme, dann muss ich zugreifen.

    Gruß

  • Bin Hartz4 und muss monatlich 60 € Miete selbst bezahlen,


    Hallo, das mag zwar hart für Dich sein, jedoch liegt hier m.E. mietrechtlich kein Härtefall vor.

  • Hallo,

    Ich habe einen befristeten Mietvertrag und gelesen, dass es nur bei einem Härtefall möglich sei, vorzeitig zu kündigen.

    Bin Hartz4 und muss monatlich 60 € Miete selbst bezahlen, weil die Kaltmiete zu hoch ist. Zählt das als Härtefall, wenn ich wegen einer billigeren Wohnung kündigen wollte? 60 € sind bei Hartz4 verdammt viel Geld, wenn die fehlen.

    Hab mich vor einem Jahr bei der örtlichen Wohnbaugesellschaft eintragen lassen und wenn ich von denen eine Wohnung angeboten bekomme, dann muss ich zugreifen.

    Gruß

    Hallo,

    das hätte man vorher überlegen müssen und nicht während des Mietverhältnisses eine Möglichkeit suchen sich wieder aus dem geschlossenem Vertrag herauszuschleichen.

    Zudem kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an die wir hier nicht kennen.

    Gruß
    BHShuber

  • Was wäre dann aber, wenn ich eine Aufforderung vom Jobcenter bekommen würde, dass ich mir eine billigere Wohnung suchen muss?


    Denke doch mal nach, wenn "billigere Wohnung suchen" ein Härtefall wäre, bräuchte man wohl keine Kündigungsfristen mehr, denn das gilt wohl immer und im Zweifel für jeden, oder?

  • Mein erster Mietvertrag war auf 1 Jahr befristet und da war ich zu dem Zeitpunkt einverstanden. Als der Vertrag ausgelaufen ist, hat mir mein Vermieter den nächsten befristeten Vertrag hingelegt, mit der Begründung, dass er nur befristete Verträge machen würde. Was hätte ich in dem Moment tun sollen? Ausziehen und auf der Parkbank schlafen?

  • Mein erster Mietvertrag war auf 1 Jahr befristet und da war ich zu dem Zeitpunkt einverstanden. Als der Vertrag ausgelaufen ist, hat mir mein Vermieter den nächsten befristeten Vertrag hingelegt, mit der Begründung, dass er nur befristete Verträge machen würde. Was hätte ich in dem Moment tun sollen?


    Kommt auf den Wortlaut der Befristung an (ob Du überhaupt hättest ausziehen müssen.).

  • Mein erster Mietvertrag war auf 1 Jahr befristet und da war ich zu dem Zeitpunkt einverstanden. Als der Vertrag ausgelaufen ist, hat mir mein Vermieter den nächsten befristeten Vertrag hingelegt, mit der Begründung, dass er nur befristete Verträge machen würde. Was hätte ich in dem Moment tun sollen? Ausziehen und auf der Parkbank schlafen?

    Sich vergegenwärtigen, das nicht für jedes Problem Vater Staat sofort eine Lösung parat hat. Es gibt auch noch so etwas wie Vertragsfreiheit, im Mietrecht zwar bereits sehr stark eingeschränkt, aber immerhin.
    Noch dazu sind befristete MV. nicht so unproblematisch zu machen, kommt auf den Grund an.

  • Schon, aber mein Vermieter sagt, entweder befristeter Vertrag oder gar keiner und ausziehen, was soll ich dann machen?

    Sich zum Ende der Befristung eine andere Wohnung suchen?

  • Kommt auf den Wortlaut der Befristung an (ob Du überhaupt hättest ausziehen müssen.).

    Auf was kommt es da an? Als Grund für die Befristung steht eine evtl. Selbständigkeit. Ich halte den Grund für nur vorgeschoben, da er meiner Meinung nach nicht vorhat sich selbständig zu machen. Er arbeitet auswärts und hat einen Job den niemand freiwillig aufgibt. Der Macht sich garantiert nicht selbständig.

  • Wie oft wurde nun in den beiden vom TE erstellten Themen von verschiedenen Usern gefragt was genau in dem Mietvertrag steht? Aber auf eigentlich jede Rückfrage kommt keine Antwort, nur eine weiter Frage. Wie soll es somit zu einer Einschätzung bzw Beurteilung der Sachlage kommen?

  • Zitat

    Wie oft wurde nun in den beiden vom TE erstellten Themen von verschiedenen Usern gefragt was genau in dem Mietvertrag steht? Aber auf eigentlich jede Rückfrage kommt keine Antwort, nur eine weiter Frage. Wie soll es somit zu einer Einschätzung bzw Beurteilung der Sachlage kommen?

    Vollste Zustimmung! Da bekommt man manchmal den Eindruck, dass die TE gar keine Hilfe wollen

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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