Nasse Wand / Arbeiten im Haus von Mo-So

  • Hallo,

    ich habe eine Frage an die Community, vielleicht kann mir einer von euch einen guten Rat zu meiner aktuellen Situation geben. Ich bedanke mich schon einmal im voraus.

    1. Problem.)
    Seit meinem Einzug am 1.09.2016 bestehen im und außerhalb von meiner Mietwohnung arbeiten.
    Die Fassade bzw. das komplette Haus wurde von außen renoviert, dabei ist leider an einer Wand in meinem Flur aufgrund der kurzzeitigen offenlegung der Außenwand und dem Starken Regen Feuchtigkeit in das Mauerwerk gekommen. Aktuell ist dort ein Wasserfleck von 1mx1m, es schimmelt nicht, ich habe den Fleck ca. 2 Wochen Dokumentiert um zu sehen ob dieser größer wird, aktuell (das ganze war im Dezember) ist nur noch der Fleck dort zu sehen.
    Als ich den Fleck gesehen habe, habe ich sofort meinen Vermieter darauf hingewiesen, dieser sagte mir das soll nun trocknen und wird dann von "uns" / vermieter gestrichen.
    Auch der Hausmeister kam kurz zeit später und hat sich das angeguckt und ebenfalls gesagt dass das trocknen soll und gestrichen wird.
    Das ist aber jetzt über 3 Monate her, ich habe in der Zeit mehrfach versucht meinen Vermieter zu erreichen ~ ohne erfolg, er ruft auch nicht zurück.
    Jetzt habe ich mich mit leihen unterhalten diese sagten mir ich könnte eine Mietminderung fordern?
    Soll ich den Flur einfach selbst streichen?
    Soll ich den Vermieter Schriftlich auffordern?

    2. Problem.)
    Seit dem Umzug wie o.g werden weiterhin bis zum heutigen Tag arbeiten verrichtet.
    Über mir ist das Dachgeschoss, dort werden zwei Wohnungen von Grund aus Kernsaniert inklusive neuem Dach etc.
    Das Problem ist... Die Arbeiter, welche zu 100% nicht legal beschäftigt sind, arbeiten dort von Mo-So. von 7-22Uhr durchgehend, ich frage mich, bis wann muss mir das gefallen lassen?
    In der Woche juckt es mich nicht, aber am Wochenende schon eher da ich ausschlafen möchte, wenn die da aber unendlich viel Krach machen werde ich davon wach.
    Vielleicht hierzu einen Tipp?

  • 1. Mietminderung ist eigentlich nur dann möglich wenn die Nutzung eingeschränkt ist. Ein Wasserfleck schränkt die Nutzung eigentlich nicht ein.
    2. Das würde ich bei Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten schon so sehen. Dafür müsste man dann ein Protokoll erstellen und Art- Umfang und Dauer der Lärmbeeinträchtigung festhalten. Ob das im Ergebniss was bringt steht aber wohl in den Sternen.
    Hinzu kommt die Frage, ob die Arbeiten dir nicht evtl. schon vorher bekannt waren/hätten sein müssen.
    3. Das mit den 100% nicht legal würde ich mit Vorsicht geniessen. Woher weisst du das, legen die dir ihr nicht vorhandenen Arbeitsverträge vor, oder wie? Kurz gesagt, anscheisser sind immer beliebt.

  • Selbstverständlich ist das mit Vorsicht zu genießen.
    Es wirkt nur alles ziemlich komisch.
    Die Arbeitszeiten. Das Schlafen in den neuen Wohnungen oder im Keller (ich bin letzte Woche Mittwoch ca. 23Uhr im Keller gegangen) kam einer der Mitarbeiter aus dem Heizungskeller und hat mich begrüßt ging dort auch wieder rein, am nächsten Tag war die Tür geöffnet, und es sah fast so aus als würde dort jemand schlafen.
    Ich meine klar, können die einen Arbeitsvertrag haben. Ich beschwere mich ja eigentlich auch nicht schließlich geht das ganze auch schon seit dem 1.09 so aber so langsam.. Was mich eigentlich stört ist der Diebstahl vor 2 Wochen von meinem Equipment welches ich im Flur für ca. 2 Stunden stehen lassen habe und nur 3 parteien in dem Haus wohnung und nur die "Mitarbeiter" zugriff hatten.
    Aber keiner etwas gesehen hat..

    Okay, dann denke ich ist das Thema soweit durch wenn quasi rechtlich alles okay ist.
    dennoch vielen vielen dank für deine super schnelle Antwort.


  • Was mich eigentlich stört ist der Diebstahl vor 2 Wochen von meinem Equipment welches ich im Flur für ca. 2 Stunden stehen lassen habe und nur 3 parteien in dem Haus wohnung und nur die "Mitarbeiter" zugriff hatten.
    Aber keiner etwas gesehen hat..

    Was soll ich dazu sagen? Ein Diebsstahl wäre dann wohl ein Fall für die Polizei.


  • Jetzt habe ich mich mit leihen unterhalten diese sagten mir ich könnte eine Mietminderung fordern?


    Was dir leihen (oder richtig: Laien) so erzählen, solltest du auf keinem Fall glauben. Wenn du Halsschmerzen hast, fragst du ja auch nicht die Kassiererin bei Aldi sondern gehst zum Arzt oder Apotheker. Und solltest du auch in Zukunft Mängel an der Mietsache finden, dann teile das deinem Vermieter nur schriftlich (d.h. auf Papier) mit. Und je nach Schwere des Mangels auch per Einwurfeinschreiben.

  • Hallo ciscodancer8,
    da dies ein Forum für Mietrecht ist, werde ich mich zu strafrechtlichen o.ä. Themen nicht äussern.
    Was die beschädigte Wand betrifft, würde ich den Vermieter per Einwurfeinschreiben auffordern, den vertragsgerechten Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen, um Schadenersatzforderungen und evtl. Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

  • Was die beschädigte Wand betrifft, würde ich den Vermieter per Einwurfeinschreiben auffordern, den vertragsgerechten Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen, um Schadenersatzforderungen und evtl. Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Alles klar Berny,
    das ist was dir einfällt, wenn man eine inzwischen trockenen Fleck im Flur hat.
    Schadenersatzforderung für ein Augenleiden durch den furchtbaren Anblick?
    Mietminderung von 0,05%?

    Lächerlich. Ich würde den Fleck mit Schimmel-Ex besprühen, einen Pinsel in Hand nehmen und die Stelle überstreichen. Der Vermieter wird auch nicht den ganzen Flur neu malen.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    also wegen den Arbeitern im Haus und deinen gestohlenen Sachen können wir dir hier keine Hilfe anbieten- das ist Schlicht und einfach Sache der Polizei!
    Ich habe gerade im Internet etwas nachgelesen und grundsätzlich besteht bei Durchfeuchtung eine relativ hohe Chance auf Mietminderung (Quelle: http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/recht…ngstabelle.html). Kommt aber darauf an, wie groß bzw. wie feucht dieser Fleck tatsächlich ist und ob Gefahr zu Schimmel besteht.
    Du musst das aber vorher, wie schon oben erwähnt, deinem Vermieter schriftlich mitteilen und kannst dabei eben auch auf § 535 BGB verweisen.

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