Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum.
Mhh, also ich persönlich würde nicht jede Meinung die man so im Netz findet auf die Goldwaage legen. Letztendlich ist das eine Frage der Praxis. Und in der Praxis kann ich mich jedenfalls nicht erinnern das deine Argumentation bezzgl. Glasbruch schon mal in der Art von irgend einer Versicherung real vertreten wurde.
Wenn das so wäre dürfte es ja so gut wie keine zu regulierenden Schadensfälle in Altbauten geben? Aber ehrlich gesagt ist der Standpunkt der Versicherung hier auch kaum interessant. Schadensverursacher ist ja der Mieter und nicht die Versicherung. Und letztendlich hat der Vermieter mit dem Mieter ein Vertragsverhältnis und nicht mit der Versicherung. Und er Mieter schuldet mit sicherheit die Glastür so zurückzugeben wie er sie übernommen hat.
Insofern wäre für mich jetzt weniger die Frage nach der Versicherung wichtig, sondern eher, ob seine Kosten mir der Kaution verrrechnen kann.