Beiträge von AJ1900

    Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum.

    Mhh, also ich persönlich würde nicht jede Meinung die man so im Netz findet auf die Goldwaage legen. Letztendlich ist das eine Frage der Praxis. Und in der Praxis kann ich mich jedenfalls nicht erinnern das deine Argumentation bezzgl. Glasbruch schon mal in der Art von irgend einer Versicherung real vertreten wurde.

    Wenn das so wäre dürfte es ja so gut wie keine zu regulierenden Schadensfälle in Altbauten geben? Aber ehrlich gesagt ist der Standpunkt der Versicherung hier auch kaum interessant. Schadensverursacher ist ja der Mieter und nicht die Versicherung. Und letztendlich hat der Vermieter mit dem Mieter ein Vertragsverhältnis und nicht mit der Versicherung. Und er Mieter schuldet mit sicherheit die Glastür so zurückzugeben wie er sie übernommen hat.

    Insofern wäre für mich jetzt weniger die Frage nach der Versicherung wichtig, sondern eher, ob seine Kosten mir der Kaution verrrechnen kann.

    Wenn ein Haftpflichtversicherer eine Schadensmeldung bekommt, in der es um eine 50 Jahre alte Tür geht, wird die Versicherung entweder direkt ablehnen weil der Zeitwert 0 ist und daher kein Schaden entstanden ist, oder sie fordert den Vermieter auf Alter und Anschaffungskosten der Tür durch geeignte Nachweise zu belegen.

    Sag mal, meinst du das wirklich ernst? Es geht doch in erster Linie noch nicht mal um die Versicherung. Kann ja auch sein, das er gar keine hat.

    Es geht darum das ein Schaden entstanden ist. Und dieser ist nun einmal zu regulieren. Wie du darauf kommst, das alles was älter als 10 -20 Jahre ist keinen Wert mehr darstellt, wird wohl dein Geheimnis bleiben vermute ich.

    Fakt ist aber trotzdem das der Geschädigte Anspruch auf eine Tür ohne kaputte Scheibe hat. Wenn es darum ginge komplettes Bauteil zu erneuern wird man sich evtl. einen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen, mag sein, aber beim Austausch einer Glasscheibe gegen eine andere? Das ist nun wirklich nichts unübliches.

    Der Vermieter hat von sich aus aufgrund der Aussenanlage für Januar bereits eine Mietminderung von 200€ ausgesprochen.

    Hört sich doch erst mal ganz fair an? Oder nutzt du üblicher weise im Januar die Aussenanlagen ausgiebig und erfreust dich an der üpigen Blumenpracht?

    Selbstverständlich ist bei soviel Pfusch am Bau eine Minderung der Miete die beste und einzig wirksame Reaktion.

    Echt? Welche Einschränkung der Nutzbarkeit ergibt sich aus den genannten Mängeln?

    Mach ein genaues Protokoll zum Einzug und führe dort alle Mängel auf. Lass dir die Mängelliste unterschreiben und mach zusätzlich deutliche Fotos.

    Das würde ich auch sagen. Vorzugsweise zu Mietbeginn.

    1. Unten im Gäste WC haben zwei Fliesen kleinere Risse.. den Vermieter drauf angesprochen, sagt er, dass er den Fliesenbauer für diesen Pfusch schlagen könne.. es aber nun mal so sei und nicht geändert wird. Letztlich sind diese Risse wirklich minimal und in einer Ecke wo man etwas vor stellen kann und es fällt nicht auf. Ich hätte dies so im Übernahmeprotokoll aufgeführt, mir gedacht, in einem Erstbezug sollte so etwas nicht sein und ok.. leider gibt es noch mehr Punkte.

    2. Oben im Badezimmer wurde nun die Tür. inkl Rahmen eingebaut.. dadurch fällt auf, dass die Fliesen über dem Rahmen viel zu klein sind.. ich rede hier nicht von 1mm oder so sondern von 3-4cm.

    3. Eine Ecke der Badewanne, zwischen zwei Fliesen, steht einfach so ca. 0,5cm hervor.

    4. In einem Zimmer in der 2. Etage fehlt ein Stück Laminat von ca. 0,5cmx1cm

    5. Über nahezu jedem Türrahmen ist eine größerer "Ritze" zur Wand.

    Kurz gesagt, alles keine unüblichen Geschichten in einem Neubau und eher eine Anzeichen das irgendwie zum Jahresende Torschlusspanik ausbricht.

    Es muß also noch nachgearbeitet werden. Ich gehe mal davon aus das ihr ab 1.1.2018 gemietet habt? Eine Mietminderung kommt sowieso erst ab dann in betaracht.

    Das kämme wohl vor allem für die fehlende Treppe in betracht, aber wenn die bis Mietbeginn noch eingebaut wird, dann wohl eher nicht.

    Wir haben nun schon mal einen Schlüssel bekommen um einige Sachen rüber zu schleppen und die Wände streichen zu können. Leider gibt es nun diverse Mängel, wo ich nicht weiss, wie ich mich korrekt verhalten soll.

    Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich schon vor Mietbeginn in die Wohnung darf. Insofern würde ich mal noch die Füsse ruhig halten.

    Ansonsten hört sich das alles eher nach Lapalien an.

    Genau Glas ist zeitlos, Darauf 2 Weißbier *kopfschüttel

    Sichern nicht generell, aber es geht hier ja auch nicht um den Austausch kompletter Bauteile, sondern nur um die Reparatur eines alten Bauteils. Die Versicherung muß schon trifftige Gründe haben um ernstahft behaupten zu wollen, das der Austausch einer simplen Glasscheibe eine Wertsteigerung zum Ursprungszustand darsstellt?

    Ich sehe das jedenfalls nicht kommen.

    Und da man die in aller Regel nicht auftreiben kann, bekommt er eine neue Tür (Scheibe).

    Sorry, der geschädigte hat Anspruch darauf, das er so gestellt wird, wie ohne Schadensfall. Es geht hier ja nicht um eine wie auch immer geartete Verbesserung der Sache, sondern nur darum den Ursprungszustand wieder her zu stellen. Und eine Tür mit 1fachverglasung ist auch nach einer Reparatur lediglich eine Tür mit 1fachverglasung.

    Mal ganz davon abgesehen, ist der entscheidende Kostenpunkt hier auch nicht das Glas an sich, sondern die Arbeit drum herum.

    Es geht nur um Balkon oder kein Balkon. Mit Balkon erhöht die Kaltmiete um 13 Cent pro qm.

    Dein Vermieter hat dir die Miete um 13 Cent/qm erhöht? Also entweder ist das eine riesen Wohnung, oder mir wäre da fast das Briefpapier zu schade.

    Na ja, wie auch immer, ich würde in jedem Fall dazu raten wegen solchen Fliegenschi.... nicht vor Gericht zu ziehen. Egal wer da gewinnt wird wohl unweigerlich kräftig draufzahlen. Über sochen Mist freut sich doch jeder Anwalt. Es geht um nichts, ausser um die eigene Rechnung.

    Unterm Strich ganz einfach. Du bist soweit verpflichtet Zutritt zu gewähren, wie das für den Erhalt und/oder Reparatur der Bausubstanz notwendig ist.

    Wie du Zutritt gewährst ist deine Sache. Ob du selbst, der Nachbar oder der Weihnachstmann spielt keine Rolle.

    Tu dir selbst einen Gefallen und lass das Kasperletheater bleiben.

    Letztlich könnten die auch mit einer Leiter von der darunterliegenden Wohnung auf den Balkon...

    Ja, oder Sie springen mit dem Fallschirm ab.:)

    weiß vielleicht noch jemand in welchem Zeitraum der Vermieter auf die Briefe antworten muss?

    Also ich wüsste nicht das es eine Pflicht zu Beantwortung eines Mieterscheibens geben würde? Sicher, 10 Tage sind nett, aber unmittlelbare Konsequenzen aus der später oder selbst nichtbeantwortung eines solchen formlosen Schreibens sind mir nicht bekannt.

    Das könnte höchstens später vor Gericht interessieren.

    Na primär geht's doch darum, dass der Zählerstand des alten Zählers quasi einvernehmlich festgestellt wird.

    Du kannst aber niemanden dazu verpflichten mit dir einvernehmlich zu sein? Vieleicht seid ihr eben nicht einvernehmlich?

    Ich denke aber schon, dass dann die Dokumentation der Firma einen Vorzug erhalten könnte.

    Wie kommst du darauf? Es ist nur eine Frage der Beweislage. Warum sollte der Richter dir weniger glauben, wenn es gut dokumentiert ist, als irgend einem Ableser?

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