Hallo!
Hat man eigentlich bei einem Zählerwechsel - des Wasserzählers in der Wohnung z. B. - einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation bzw. Bestätigung des Zählerstandes des alten, ausgebauten Zählers durch den Monteur der Ablesefirma?
Oder geht's bei zulässiger Verweigerung dann nur per Zeugen (so vorhanden)?
Gruß,
Ab