Hallo,
meine Miete soll nach aktuellem Mietspiegel erhöht werden. Dabei wurde ein Balkon mit berechnet, den es hier nicht gibt. Mein Vermieter ist nun der Meinung, dass ein sogen. franz. Balkon (bodentiefes Fenster mit einem Geländer davor, das nur minimal aus der Fassade herausragt) hier auch zählt, da der Mietspiegel nicht zwischen normalem Balkon und französischem unterscheidet.
Ich bin anderer Meinung. Wer hat Recht?
Gruß Michael