Guten Morgen!
Meine Frau und ich ziehen Ende Januar von einer Wohnung ins Eigenheim. Die Wohnung haben wir vor acht Jahren von meiner Mutter unrenoviert übernommen, dies wurde jedoch leider nicht im Übergabeprotokoll vermerkt, da wir damals Angst hatten, dies selbst renovieren zu müssen, da meine Mutter hierfür sowohl finanziell als auch für die Renovierungsarbeiten selbst von uns unterstützt hätte werden müssen.
Nun will jedoch der Vermieter, dass wir in sämtlichen Räumen Wände, Decken, Türen, Tührrahmen und Heizkörper streichen. Zudem sollen Sockelleisten angebracht werden und Tapeten und PVC-Böden entfernt werden. Außerdem soll eine Zimmertür ersetzt werden, bei der das Glas zu der Zeit gesprungen ist, in der meine Mutter noch darin gewohnt hat. Dies wurde leider ebenfalls nicht im Übergabeprotokoll vermerkt. Die Zimmertüren wurde jedoch seit Bau des Wohngebäudes 1969 nie ausgetauscht, sind also damit knapp 50 Jahre alt. Auf Anmerkung gegenüber der Vermieterfirma, dass hier der Zeitwert anzurechnen sei, wurde mir gesagt, ich solle dies stattdessen über meine Haftpflichtversicherung regeln.
Welche Rechte gelten für die vorgenannten Punkte für uns? Müssen in diesem speziellen Fall tatsächlich sämtliche Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?