Reparaturen bei Auszug nach Übernahme der Wohnung der Mutter

  • Guten Morgen!

    Meine Frau und ich ziehen Ende Januar von einer Wohnung ins Eigenheim. Die Wohnung haben wir vor acht Jahren von meiner Mutter unrenoviert übernommen, dies wurde jedoch leider nicht im Übergabeprotokoll vermerkt, da wir damals Angst hatten, dies selbst renovieren zu müssen, da meine Mutter hierfür sowohl finanziell als auch für die Renovierungsarbeiten selbst von uns unterstützt hätte werden müssen.

    Nun will jedoch der Vermieter, dass wir in sämtlichen Räumen Wände, Decken, Türen, Tührrahmen und Heizkörper streichen. Zudem sollen Sockelleisten angebracht werden und Tapeten und PVC-Böden entfernt werden. Außerdem soll eine Zimmertür ersetzt werden, bei der das Glas zu der Zeit gesprungen ist, in der meine Mutter noch darin gewohnt hat. Dies wurde leider ebenfalls nicht im Übergabeprotokoll vermerkt. Die Zimmertüren wurde jedoch seit Bau des Wohngebäudes 1969 nie ausgetauscht, sind also damit knapp 50 Jahre alt. Auf Anmerkung gegenüber der Vermieterfirma, dass hier der Zeitwert anzurechnen sei, wurde mir gesagt, ich solle dies stattdessen über meine Haftpflichtversicherung regeln.

    Welche Rechte gelten für die vorgenannten Punkte für uns? Müssen in diesem speziellen Fall tatsächlich sämtliche Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?

  • Hallo,

    das ist ja allerliebst. Ihr zieht in die Wohnung eurer Mutter ein und macht wegen des Zustandes kein Aufhebens, damit deine Mutter nichts bezahlen muss. Jetzt wo ihr auszieht, war aber alles schon. Unmöglich! Ich habe für so ein Verhalten kein Verständnis.

    Ob ihr wirklich alle Schönheitsrenovierungen machen müsst sagt euch der Mietvertrag (wenn die Klauseln gültig sind). Den Schaden mit der Zimmertür werdet ihr auf jeden Fall ersetzen müssen. Wo ist denn bei einer Scheibe eurer Meinung nach der Zeitwert?

    Gruß

    H H

  • Müssen in diesem speziellen Fall tatsächlich sämtliche Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?

    Wenn das im MV. so vereinbarrt wurde hört es sich schwer danach an. Eine Kaputte Scheibe hat auch nichts mit dem Zeitwert oder Schönheitsreparatur zu tun, das ist schlicht eine Beschädigung.

  • Wenn das im MV. so vereinbarrt wurde hört es sich schwer danach an. Eine Kaputte Scheibe hat auch nichts mit dem Zeitwert oder Schönheitsreparatur zu tun, das ist schlicht eine Beschädigung.

    Unfassbarer Unfug. Wenn dir einer in deine 15 Jahre alten Kadett ranzt, willst du auch einen nagelneuen Mercedes ?

  • Sind denn die Schönheitsreparaturklausel in eurem Mietvertrag generell gültig? Dann müsstest ihr natürlcih renovieren, wenn ihr den Zustand unrenoviert bei Übergabe nicht beweisen könnt.

  • Unfassbarer Unfug. Wenn dir einer in deine 15 Jahre alten Kadett ranzt, willst du auch einen nagelneuen Mercedes ?

    ????? Es geht hier um die Beschädigung eine Glasscheibe. Es ist doch selbst verständlich das das der Verursacher zu reparieren hat? Was hat das mit irgendwelchen Zeitwerten zu tun? Es geht doch nur darum den alten Zustand wieder herzustellen.

  • ????? Es geht hier um die Beschädigung eine Glasscheibe. Es ist doch selbst verständlich das das der Verursacher zu reparieren hat? Was hat das mit irgendwelchen Zeitwerten zu tun? Es geht doch nur darum den alten Zustand wieder herzustellen.

    AJ, wenn eine 50 Jahre alte Glatür beschädigt wird durch den Mieter, hat der Vermieter Ansruch auf eine unbeschädigte 50 Jahre alte Glastür. Und da man die in aller Regel nicht auftreiben kann, bekommt er eine neue Tür (Scheibe). Und weil er dann besser gestellt ist als vorher, wird ein Abzug neu für alt vorgenommen.

  • Und da man die in aller Regel nicht auftreiben kann, bekommt er eine neue Tür (Scheibe).

    Sorry, der geschädigte hat Anspruch darauf, das er so gestellt wird, wie ohne Schadensfall. Es geht hier ja nicht um eine wie auch immer geartete Verbesserung der Sache, sondern nur darum den Ursprungszustand wieder her zu stellen. Und eine Tür mit 1fachverglasung ist auch nach einer Reparatur lediglich eine Tür mit 1fachverglasung.

    Mal ganz davon abgesehen, ist der entscheidende Kostenpunkt hier auch nicht das Glas an sich, sondern die Arbeit drum herum.

  • Genau Glas ist zeitlos, Darauf 2 Weißbier *kopfschüttel

    Sichern nicht generell, aber es geht hier ja auch nicht um den Austausch kompletter Bauteile, sondern nur um die Reparatur eines alten Bauteils. Die Versicherung muß schon trifftige Gründe haben um ernstahft behaupten zu wollen, das der Austausch einer simplen Glasscheibe eine Wertsteigerung zum Ursprungszustand darsstellt?

    Ich sehe das jedenfalls nicht kommen.

  • Sichern nicht generell, aber es geht hier ja auch nicht um den Austausch kompletter Bauteile, sondern nur um die Reparatur eines alten Bauteils. Die Versicherung muß schon trifftige Gründe haben um ernstahft behaupten zu wollen, das der Austausch einer simplen Glasscheibe eine Wertsteigerung zum Ursprungszustand darsstellt?

    Ich sehe das jedenfalls nicht kommen.

    Wenn ein Haftpflichtversicherer eine Schadensmeldung bekommt, in der es um eine 50 Jahre alte Tür geht, wird die Versicherung entweder direkt ablehnen weil der Zeitwert 0 ist und daher kein Schaden entstanden ist, oder sie fordert den Vermieter auf Alter und Anschaffungskosten der Tür durch geeignte Nachweise zu belegen.

  • Hallo,

    dir fällt nichts besseres ein, schade das konntest du mal besser.

    Gruß

    BHShuber

    Im moderierten Nachbarforum schreibst du ja auch nicht so'n Blödsinn. Natürlich ist bei Schadensersatz ein Abzug Alt für Neu zu berücksichtigen.

    Und bei einer 50Jahre alten Scheibe ist einfach kein Restwert mehr da,

  • Natürlich ist bei Schadensersatz ein Abzug Alt für Neu zu berücksichtigen.


    Und bei einer 50Jahre alten Scheibe ist einfach kein Restwert mehr da,

    Bleiben wir doch mal auf dem Teppich! Deiner Meinung nach kann der ausziehende Mieter sagen, dass die Scheibe schon 50 Jahre alt ist und keinen Restwert mehr hat, darum bleibt die Tür jetzt ohne Glasscheibe. Glaubst du wirklich, dass sich der Mieter die Argumente seiner Versicherung zu eigen machen kann?

  • Wenn ein Haftpflichtversicherer eine Schadensmeldung bekommt, in der es um eine 50 Jahre alte Tür geht, wird die Versicherung entweder direkt ablehnen weil der Zeitwert 0 ist und daher kein Schaden entstanden ist, oder sie fordert den Vermieter auf Alter und Anschaffungskosten der Tür durch geeignte Nachweise zu belegen.

    Hallo,

    so ein Schwachsinn, merkst du es nicht selbst?

    Dein Kadettvergleich ist doch einfach. Wenn du bei einem 50 Jahre alten Kadett die Scheibe kaputt machst, mußt du die neue Scheibe bezahlen. Es bleibt ja trotzdem ein 50 Jahre alter Kadett.

    Gleiches gilt für die Tür. Es bleibt eine 50 Jahre alte Tür mit einer Scheibe.

    Aber du willst dich scheinbar hier lächerlich machen, mit deiner merkwürdigen Auffassung.

    Gruß

    H H

  • Wenn ein Haftpflichtversicherer eine Schadensmeldung bekommt, in der es um eine 50 Jahre alte Tür geht, wird die Versicherung entweder direkt ablehnen weil der Zeitwert 0 ist und daher kein Schaden entstanden ist, oder sie fordert den Vermieter auf Alter und Anschaffungskosten der Tür durch geeignte Nachweise zu belegen.

    Sag mal, meinst du das wirklich ernst? Es geht doch in erster Linie noch nicht mal um die Versicherung. Kann ja auch sein, das er gar keine hat.

    Es geht darum das ein Schaden entstanden ist. Und dieser ist nun einmal zu regulieren. Wie du darauf kommst, das alles was älter als 10 -20 Jahre ist keinen Wert mehr darstellt, wird wohl dein Geheimnis bleiben vermute ich.

    Fakt ist aber trotzdem das der Geschädigte Anspruch auf eine Tür ohne kaputte Scheibe hat. Wenn es darum ginge komplettes Bauteil zu erneuern wird man sich evtl. einen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen, mag sein, aber beim Austausch einer Glasscheibe gegen eine andere? Das ist nun wirklich nichts unübliches.

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