Mängel bei Erstbezug

  • Moin,

    ich beziehe zum 01.01.2018 mit meiner Freundin ein Endreihenhaus - Neubau und Erstbezug. 120qm, 4 Zimmer, 2 Etagen + ungedämmter Dachboden. Wir hatten den Mietvertrag bereits vor 3 Monaten unterschrieben wo noch alles im Bau war.. es war mir damals schon unangenehm für etwas zu unterschreiben, was ich nicht fertig sehe. Aktuell fehlt noch die Treppe, die wird allerdings noch am 27.12 eingebaut. Wetterbedingt ist die Aussenanlage (Garten und Parkfläche vor dem Haus) leider nicht fertig geworden. Der Vermieter hat von sich aus aufgrund der Aussenanlage für Januar bereits eine Mietminderung von 200€ ausgesprochen. Wir haben nun schon mal einen Schlüssel bekommen um einige Sachen rüber zu schleppen und die Wände streichen zu können. Leider gibt es nun diverse Mängel, wo ich nicht weiss, wie ich mich korrekt verhalten soll.

    1. Unten im Gäste WC haben zwei Fliesen kleinere Risse.. den Vermieter drauf angesprochen, sagt er, dass er den Fliesenbauer für diesen Pfusch schlagen könne.. es aber nun mal so sei und nicht geändert wird. Letztlich sind diese Risse wirklich minimal und in einer Ecke wo man etwas vor stellen kann und es fällt nicht auf. Ich hätte dies so im Übernahmeprotokoll aufgeführt, mir gedacht, in einem Erstbezug sollte so etwas nicht sein und ok.. leider gibt es noch mehr Punkte.

    2. Oben im Badezimmer wurde nun die Tür. inkl Rahmen eingebaut.. dadurch fällt auf, dass die Fliesen über dem Rahmen viel zu klein sind.. ich rede hier nicht von 1mm oder so sondern von 3-4cm.

    3. Eine Ecke der Badewanne, zwischen zwei Fliesen, steht einfach so ca. 0,5cm hervor.

    4. In einem Zimmer in der 2. Etage fehlt ein Stück Laminat von ca. 0,5cmx1cm

    5. Über nahezu jedem Türrahmen ist eine größerer "Ritze" zur Wand.

    Ich möchte nochmal erwähnen, dass es Neubau + Erstbezug ist.

    Dem Vermieter müssen diese Mängel auch schon vorher bekannt gewesen sein, da diese offensichtlich sind. Ich frage mich, warum er diese Fehler( letztlich ja in seinem Haus) so toleriert und nicht bereits hat nachbessern lassen.

    Der Vermieter sagte nun gestern auf jeden Fall dazu, das nachgebessert wird, was nachgebessert werden kann. Meiner Meinung nach müssten die Fliesen im Badezimmer über der Tür jedoch komplett neu gemacht werden und wie man den Fehler der Badewanne nachbessern möchte ist mir nicht klar.

    Hätte ich diesen Zustand vor der Vertragsunterzeichnung gesehen, so hätte ich diesen Vertrag auf jeden Fall nicht unterschrieben. Jetzt ist es dafür zu spät.. eine direkte Kündigung fällt leider flach. Wir müssen da nun (erstmal) rein und eine gemeinsame Lösung finden.

    Ich benötige also Rat wie ich mich verhalten soll, sollten diese Mängel zum Übergabetermin noch vorhanden sein. Ich würde alles mit Datum fotografieren und genaustens im Übergabeprotokoll notieren. Eine Mietminderung dürfte, soweit ich mich per google informiert habe, nicht möglich sein, da keiner dieser Mängel das Wohnen unmöglich macht.

    Sollte ich z.b. drauf eingehen, wenn er von sich aus eine einmalige Mietminderung anbietet, dafür, dass wir die Fliesen selbst neu verlegen?

    Der 6. Punkt ist ein per Mietvertrag zugesicherter Side by Side Kühlschrank, der nicht vorhanden ist.. allerdings finde ich den aktuellen Kühlschrank dort auch ok und ein größerer würde dort auch kaum passen.. von daher ist mir das relativ egal.. trotzdem fragwürdig.

  • Mach ein genaues Protokoll zum Einzug und führe dort alle Mängel auf. Lass dir die Mängelliste unterschreiben und mach zusätzlich deutliche Fotos. Dann verlange vom Vermieter eine klare Ansage, wann diese Dinge behoben sind. Selbstverständlich ist bei soviel Pfusch am Bau eine Minderung der Miete die beste und einzig wirksame Reaktion. Dazu solltet ihr aber mit einem Anwalt für Mietrecht reden.

    Und bitte, macht keine der notwendigen Arbeiten an Fliesen & Co. in eigener Regie. Das ist einzig Aufgabe der Handwerker, die den Murks verbrochen haben und das ist dann vom Vermieter zu erledigen.

  • Selbstverständlich ist bei soviel Pfusch am Bau eine Minderung der Miete die beste und einzig wirksame Reaktion.

    Echt? Welche Einschränkung der Nutzbarkeit ergibt sich aus den genannten Mängeln?

    Mach ein genaues Protokoll zum Einzug und führe dort alle Mängel auf. Lass dir die Mängelliste unterschreiben und mach zusätzlich deutliche Fotos.

    Das würde ich auch sagen. Vorzugsweise zu Mietbeginn.

    1. Unten im Gäste WC haben zwei Fliesen kleinere Risse.. den Vermieter drauf angesprochen, sagt er, dass er den Fliesenbauer für diesen Pfusch schlagen könne.. es aber nun mal so sei und nicht geändert wird. Letztlich sind diese Risse wirklich minimal und in einer Ecke wo man etwas vor stellen kann und es fällt nicht auf. Ich hätte dies so im Übernahmeprotokoll aufgeführt, mir gedacht, in einem Erstbezug sollte so etwas nicht sein und ok.. leider gibt es noch mehr Punkte.

    2. Oben im Badezimmer wurde nun die Tür. inkl Rahmen eingebaut.. dadurch fällt auf, dass die Fliesen über dem Rahmen viel zu klein sind.. ich rede hier nicht von 1mm oder so sondern von 3-4cm.

    3. Eine Ecke der Badewanne, zwischen zwei Fliesen, steht einfach so ca. 0,5cm hervor.

    4. In einem Zimmer in der 2. Etage fehlt ein Stück Laminat von ca. 0,5cmx1cm

    5. Über nahezu jedem Türrahmen ist eine größerer "Ritze" zur Wand.

    Kurz gesagt, alles keine unüblichen Geschichten in einem Neubau und eher eine Anzeichen das irgendwie zum Jahresende Torschlusspanik ausbricht.

    Es muß also noch nachgearbeitet werden. Ich gehe mal davon aus das ihr ab 1.1.2018 gemietet habt? Eine Mietminderung kommt sowieso erst ab dann in betaracht.

    Das kämme wohl vor allem für die fehlende Treppe in betracht, aber wenn die bis Mietbeginn noch eingebaut wird, dann wohl eher nicht.

    Wir haben nun schon mal einen Schlüssel bekommen um einige Sachen rüber zu schleppen und die Wände streichen zu können. Leider gibt es nun diverse Mängel, wo ich nicht weiss, wie ich mich korrekt verhalten soll.

    Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich schon vor Mietbeginn in die Wohnung darf. Insofern würde ich mal noch die Füsse ruhig halten.

    Ansonsten hört sich das alles eher nach Lapalien an.

  • Der Vermieter hat von sich aus aufgrund der Aussenanlage für Januar bereits eine Mietminderung von 200€ ausgesprochen.

    Hört sich doch erst mal ganz fair an? Oder nutzt du üblicher weise im Januar die Aussenanlagen ausgiebig und erfreust dich an der üpigen Blumenpracht?

  • Echt? Welche Einschränkung der Nutzbarkeit ergibt sich aus den genannten Mängeln?

    Wenn nach dem Einzug noch regelmäßig Handwerker die Fehler beseitigen, die sie verursacht haben. Ich möchte mein neues Heim einrichten und nicht über Handwerker klettern müssen.

  • 1. Unten im Gäste WC haben zwei Fliesen kleinere Risse.. den Vermieter drauf angesprochen, sagt er, dass er den Fliesenbauer für diesen Pfusch schlagen könne.. es aber nun mal so sei und nicht geändert wird. Letztlich sind diese Risse wirklich minimal und in einer Ecke wo man etwas vor stellen kann und es fällt nicht auf. Ich hätte dies so im Übernahmeprotokoll aufgeführt, mir gedacht, in einem Erstbezug sollte so etwas nicht sein und ok.. leider gibt es noch mehr Punkte.

    Wenn es Wandfliesen sein sollten, kann man im Baumarkt recht ansehnliche Deko-Fliesen bekommen. Problem behoben.

    2. Oben im Badezimmer wurde nun die Tür. inkl Rahmen eingebaut.. dadurch fällt auf, dass die Fliesen über dem Rahmen viel zu klein sind.. ich rede hier nicht von 1mm oder so sondern von 3-4cm.

    Die Fliesen über dem Rahmen sind zu klein. Da fehlt mir die Vorstellungskraft wie das aussieht, oder besser, wie es aussehen sollte, wenn die Fliesen nicht zu klein wären.

    3. Eine Ecke der Badewanne, zwischen zwei Fliesen, steht einfach so ca. 0,5cm hervor.

    4. In einem Zimmer in der 2. Etage fehlt ein Stück Laminat von ca. 0,5cmx1cm

    Da wurde ganz offensichtlich schlampig gearbeitet. Es sind allerdings nur Schönheitsfehler und reichen für eine Mietminderung nicht.

    5. Über nahezu jedem Türrahmen ist eine größerer "Ritze" zur Wand.

    Was ist eine "Ritze"? Kommt dies einem Loch gleich oder wie kann man sich das vorstellen. Wäre natürlich schön wenn man das alles sehen könnte.

    Der VM ist Euch ja finanziell schon entgegengekommen. Ich meine mit weiteren Minderungen wird es schwer, außer es gibt bei Einzug keine Treppe.

    Ich sehe das so, nicht übertragbar auf die gesamte Welt.

  • Hört sich doch erst mal ganz fair an? Oder nutzt du üblicher weise im Januar die Aussenanlagen ausgiebig und erfreust dich an der üpigen Blumenpracht?

    Es ist in der Tat nett.. ich wollte damit auch zeigen, dass der Vermieter offensichtlich kein abzockender Idiot ist. Und in der Tat nutzt ich auch im Januar die lt. Mietvertrag vereinbarten Parkplätze, die dazu gehören und nicht fertig sind. Von mir aus wäre eine Mietminderung in diesem Fall nicht mal nötig gewesen.

    Ich sehe erst jetzt, dass man hier Fotos uploaden kann.. ich werde dies heute Nacht nachholen.. bin aktuell auf der Arbeit.

  • Was ist denn im Mietvertrag zum Zustand der Wohnung vereinbart. Ist da nichts vereinbart bzw. keine Mangelfreiheit garantiert, sieht das rabenschwarz aus. Die Mängel sind ja optischer Natur, bei Einzug vorhanden und werden bei Einzug so im Übergabeprotokoll Eingang finden.

  • Was ist denn im Mietvertrag zum Zustand der Wohnung vereinbart. Ist da nichts vereinbart bzw. keine Mangelfreiheit garantiert, sieht das rabenschwarz aus.

    Hallo,

    echt jetzt bist du wirklich der Überzeugung, dass im Mietvertrag eine Mangelfreiheit garantiert werden muss?

    Oder ist es nicht eher so, dass der Mieter gerade bei Erstbezug Neubau von einer mangelfreien Übernahme der Wohnung, bzw. Wohnräume ausgehen kann.

    Die Mängel sind ja optischer Natur

    Was soll das nun bedeuten, dass aufgrund dessen der Mieter diese hinnehmen soll oder muss oder wie?

    Dann lies mal hier:

    http://www.mietemindern.de/dossiers/46

    bei Einzug vorhanden und werden bei Einzug so im Übergabeprotokoll Eingang finden.

    Und weil der Vermieter das so hineinschreibt soll der Mieter das so akzeptieren, ganz offen begehen wir jetzt eine weitere Ähra nach Bananenmietrecht, jetzt auch noch das Akkarinmietrecht??


    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Huber,

    was schuldet der VM deiner Meinung nach denn? Und woraus leitest du Ansprüche ab? Der Vermieter schuldet die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand.

    Aus dem Mietvertrag wird sich wohl kaum ergeben, dass die vom TE aufgeführte Liste zu Ansprüchen führt. Das wäre nur der Fall, wenn da Eigenschaften garantiert würden.

    Du kannst natürlich dem Mieter helfen und ihm 25% Minderung für diese Mängel empfehlen, dann braucht er sich nicht sehr lange über die Wohnung zu ärgern.

    Mietminderungen sind nur möglich wenn der Mangel nicht unerheblich ist und die Tauglichkeit gemindert /aufgehoben ist. Das ist hier nur der Fall. Entspricht etwa dem von dir verlinkten Beispiel. Und wenn die erstmal ihm Übergabeprotokoll als Bekannt stehen ohne dass dort eine Verpflichtung zur Behebung vereinbart ist, ist essig mit Mindern und fordern, s. 536b BGB

  • Wenn nach dem Einzug noch regelmäßig Handwerker die Fehler beseitigen, die sie verursacht haben. Ich möchte mein neues Heim einrichten und nicht über Handwerker klettern müssen.

    Also aktuell, ist noch nicht einmal der Beginn des Mietverhältnisses. Das ist noch 2 Wochen hin. Wenn es denn so kommen sollte, das tatsächlich nach Mietbeginn größer Bauarbeiten anstehen, kann man sich ja über eine Mietminderung gedanken machen.

    Von vornherein wegen ein paar optischer Mängel aber Terror zu schieben halte ich nicht für sehr sinnvoll.

  • Ich gehe in der Tat bei Erstbezug davon aus, dass alles weitestgehend in Ordnung ist - natürlich zu Mietbeginn, nicht vorher. Es erwartet auch jeder dass der Neuwagen keine Lackfehler und vier Reifen hat. Allerdings habe ich das dumme Gefühl, dass da eventuell nicht mehr viel verändert wird. Genau dafür wollte ich bereits jetzt einige Verhaltenstipps bekommen. Immerhin hat er schon jetzt gesagt, dass die Fliesen im Gäste WC ja nicht erneuert werden trotz kleiner Risse. Wie oben gesagt, diese Risse sind unten in der Ecke.. stören nicht, aber trotzdem. Ich bin auch nicht auf eine Mietminderung aus, sondern, ich möchte wenn ich auf Klo sitze, nicht ständig diese Riesenfuge sehen müssen.

    http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1513691038.jpg

    Die Wanne

    http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b1bf99-1513691503.jpg

    Laminat

    http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1513691396.jpg

    Finde das massivsten Pfusch

  • Im Mietvertrag steht Übergabe frisch renoviert und -Erstbezug-

    Hallo,

    renoviert und Erstbezug nach Renovierung sagt nichts über den Zustand aus, auch ist -renoviert- kein klar definierter Begriff, doch was auf den Bildern zu sehen ist, sind in jedem Fall optische Beeinträchtigungen, die der Mieter nicht hinnehmen muss, so entweder ihr einigt euch noch bei Übernahme der Wohnung oder du dokumentierst das bei Einzug mit Bildmaterial und einer Liste der beanstandeten Mängel an der Mietsache, sofern der Vermieter das so lassen möchte.

    Nächster Schritt, Jurist oder Mieterverein

    Gruß

    BHShuber

  • Es erwartet auch jeder dass der Neuwagen keine Lackfehler und vier Reifen hat.

    Vergiss nicht, du mietest. du kaufst nicht. Du hast als miete eben nich die gleichen Rechte wie als Käufer.

    sind in jedem Fall optische Beeinträchtigungen, die der Mieter nicht hinnehmen muss,

    Mhh, in jedem Fall sind das Beeinträchtigungen die der Bauherr wohl nicht hinnehmen muß. Ob un in wieweit solche optischen Mängel den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen bin ich mir persönlich unschlüssig. Ich denke aber nicht das das über marginale Beträge hinaus gehen würde.


    Letztendlich kann ich auch nur raten das zu dokumentieren und die Sache am besten im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter zu regeln.

  • Öhm das ist in der Tat befremdlich. Bei der Wanne seh ich leider nicht das Bild nicht.

    Als Bauherr würde ich das nicht abnehmen, bzw. Nachbesserung verlangen. Als Mieter wüßte aber ich nicht wo deine Rechte herkommen sollen.

    Es ist frisch renoviert ist und Erstbezug ist es auch und es wird bei Einzug vorhanden sein.

  • Als Bauherr würde ich das nicht abnehmen, bzw. Nachbesserung verlangen. Als Mieter wüßte aber ich nicht wo deine Rechte herkommen sollen.

    Hoppla, da sind wir und ja gar nicht mal so uneinig? Das macht mich jetzt aber Misstrauisch?:):):):)

  • Vergiss nicht, du mietest. du kaufst nicht. Du hast als miete eben nich die gleichen Rechte wie als Käufer.

    Mhh, in jedem Fall sind das Beeinträchtigungen die der Bauherr wohl nicht hinnehmen muß. Ob un in wieweit solche optischen Mängel den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen bin ich mir persönlich unschlüssig. Ich denke aber nicht das das über marginale Beträge hinaus gehen würde.


    Letztendlich kann ich auch nur raten das zu dokumentieren und die Sache am besten im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter zu regeln.

    Hallo,

    es handelt sich hierbei in der Tat um optische Mängel in Hinsicht auf den Gebrauch der Mietsache dennoch sind es Mängel, wie bei den einige Beiträge weiter oben verlinkt, der Mieter als Mangel anzeigen kann und eine Mietminderung durchsetzen kann, über die Höhe lasse ich mich nicht aus, dass soll ein Jurist beurteilen, schlichtweg wüsste ich es auch nicht.

    Am Ende werden Mieter und Vermieter sich wohl auf einen Zustand einigen müssen, manchmal liegt es in der Tat nicht am Willen des Vermieters wohl aber wie du schon sagst, am Unvermögen so manchen Handwerkers, die Fliesenlegerei jedenfalls ist eine Schau, hahahaaa

    Gruß

    BHShuber

  • die Fliesenlegerei jedenfalls ist eine Schau, hahahaaa

    Da wurde mit sicherheit ein falsches Rahmenmaß angegeben, oder die Tür wurde zu kurz gemessen. Das ist aber immer so. Entweder man legt den Rahmen auf die Fliesen, oder man wartet mit der verfliesen bis der Rahmen drin ist. Ansonsten passt das fast nie.

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