Beiträge von AJ1900

    Das ist mir klar, aber das wäre es mir wert, da wie gesagt, mittlerweile der Zustand in vielerlei Punkten eigentlich kaum noch akzeptabel ist und ich eigentlich vom Wohnumfeld und der Lage her ganz gern hier wohne. Meine Vermutung ist ja, dass das Haus bewusst entmietet werden soll. 2 der 6 Wohnungen stehen jetzt seit 1,5 Jahren leer, obwohl auch wir hier mit Wohnungsknappheit zu kämpfen haben.

    Tja, was soll man sagen? Die einen sitzen und der Wohung und braten und hoffen aus Sanierungen, die anderen versuchen gerade alles um Sanierungen und Modernisierungen möglichst zu verhindern( Stichwort Mietendeckel).

    Ich weiß auch nicht recht was man da schlaues raten soll.

    Aber auch das ist nicht meine Frage. Die Frage bezieht sich auf die Antwort vom Vermieter: Was muss im Mietvertrag stehen, damit Terrasse und Garten mit zur Wohnung gehören und die Miete gemindert werden kann? Muss etwas ausgewiesen sein? Wenn ja - wie?

    Das kann dir wohl keiner so pauschal beantworten. Klar, wenn so etwas drin stehen würde wie " Garten und Terrasse sind ab 15.März 2019 voll umfänglich nutzbar und haben so und so auszusehen" oder so ähnlich, dann könnte man sich darauf berufen. Ansonsten ist das am Ende immer eine Einzelfallentscheidung.

    Am Ende bist du ja nun mal in dem Zustand eingezogen, und offenbar war dir ja auch klar, das aussen noch nicht alles fertig ist. Insofern würde ich das alles nicht zu hoch hängen.

    Meine Erfahrung mit solchem "Kleinscheiß" ist, wenn es vor Gericht kommt, man trifft sich in der Mitte und jede Partei trägt ihre Kosten. Sorry, aber dafür braucht sich keiner Stress machen, wenn es um zwei Monate Mietminderung geht, und gewinnen kann da keiner was, ausser die Anwälte.

    Auf jeden Fall ist das mündlich vereinbart.

    Was dann schwer wäre sich darauf zu berufen.

    Bei den ZImmern steht 1 Terrasse - ganz sicher und in der Beschreibung ein 150qm Gartenanteil

    Wurde was vereinbart, wie Terrasse und Garten genau auszusehen haben und wann das fertig sein muß? Das ein Garten nicht angesät ist, bzw. so etwas eben dauern kann bis dann mal was angelegt ist, ist bei einem Neubau nun auch nicht so ungewöhnlich.

    Und wenn die Terrasse nun fertig ist? Ich meine was hast du erwartet? Solche Bauarbeiten dauern eben. Die ca. 3 Monate halte ich jetzt nicht für überzogen, und du bist ja auch so eingezogen, insofern kann es ja keine Überraschung gewesen sein.

    Beim Einzug vor 18 Jahren wurde mir vom Vermieter (kommunale Wohnungsbaugesellschaft) eine baldige Sanierung in Aussicht gestellt. Getan hat sich bisher nichts. In einem Punkt fällt es mittlerweile sehr störend auf: Die fehlende energetische Sanierung.

    Dir ist aber schon klar, das sich solche Sanierungen sehr stark auf die Miete auswirken können? Insofern solltest du vieleicht eher von Glück reden, das du davon bislang verschont wurdest.

    Wie ist eure Einschätzung dazu?

    Das mündliche Zusagen realtiv wenig wert sind.

    Im Prinzip läuft es wohl darauf hinaus, das das was ein Gefahrenpotential darstellt (Nägel, kippende Platten usw.) schon vom Vermieter zu beseitigen sein sollten, wäre meine Meinung.

    Eine wie auch immer geartete Sanierung kannst du wohl eher nicht fordern.

    Wenn es dir ernst ist solltest du auch mindestens mal sachkundigen Rat einholen. Dein Schreiben würde ich so nicht abschicken.

    Falls die Übergabe in der Form eines beidseitig unterschriebenen Protokolls erfolgt ist (was keiner tun muss, ich meine wenn erfolgt), dann hat das sehr wohl gesteigerte Relevanz.

    Korrekt.

    Dieses Protokoll hat dann verbindlichen Charakter.

    Korrekt.

    Das bedeutet, der Vermieter kann hinterher nur noch arglistig vertuschte Schäden geltend machen,

    Korrekt.

    Aber das nur am Rande aufgrund deiner Anmerkung.

    Ja, das war leicht missverständlich formuliert.

    Ganz einfach. Der Vermieter nimmt die Schlüssel beim Termin nicht an und geht wieder.

    Ergo, werfe man den Schlüssel in den Briefkasten ders Vermieters, am besten pünktlich, wenn man meint das die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist? Das Eine Abnahme verweigert wurde, oder ob überhaupt eine erfolgt ist oder in welcher Form auch immer, hat doch grundsätzlich eh für keine der beiden Seiten eine gesteigerte Relevanz. Unterm Strich bleibt halt, das es Unstimmigkeiten über den Zustand gibt.

    Einer Person A wird die Abnahme der Wohnung beim Abnahmetermin mit dem Vermieter verweigert.

    Wie geht das denn? Ein Abnahme, in welcher Form auch immer, ist gar nicht vorgschrieben. Man könnte den Schlüssel auch einfach, am besten nachweisbar, pünktlich zum MV Ende im Briefkasten des Vermieters deponieren. Was dann an Beschädigungen, und/oder Schönheitsreparaturen usw. noch ansteht, müsste man halt zur Not vor Gericht klären.

    Der Vermieter schriftlich mitgeteilt hätte, dass sich der Mieter einem Nachmieter

    suchen kann, müsste es sich doch um eine Aufhebung des Vertrages handeln?

    Nein, wie kommst du darauf? Ob der Vermieter mit den von die vorgeschlagenen Personen einen Vertrag eingehen will, bestimmt er selber.

    Angenommen, der Mieter hat einen Kündigungsausschluss für

    die ersten 12 Monate im Mietvertrag

    Gegenseitiger Kündigungsverzicht?

    Zitat geändert!

    Das eingestellte Thema war nicht allgemein, fiktiv bzw abstrakt gehalten

    und entspricht nicht der geänderten Forenregel 2. Beratung.

    Mich würde interessieren, ob ich auf der Grundlage der ausbleibenden Mietzahlungen sowohl fristlos als auch fristgerecht kündigen könnte. Die fristgerechte Kündigung würde ich mit einbeziehen, da ich grundsätzlich nicht an einer Weiterführung des Mietverhältnisses interessiert bin. Wenn ja, was wären die entsprechenden Paragrafen?


    Könnte ich auch Sachbeschädigung geltend machen?

    Schnell ab zum Fachanwalt und den sobald als möglich kündigen lassen. Lass mich raten, Kaution hast du keine, oder?

    ich habe sehr oft gelesen, dass der Eigenbedarf erklärt werden muss und Eigenbedarf weil die Söhne einziehen wollen , ist für mein Verständnis nicht ausreichend. Das Sie eine neue Kündigung schicken kann, weil Sie diesen Fehler bemerkt , weiss ich . Aber ab da zählt ja auch die Kündigungszeit neu. Oder irre ich !

    Im Prinzip ja, nur wenn es zu einer ernsthaften juritischen Auseinandersetzung kommt, wird das eh ein Rechtsanwalt erledigen, der natürlich sicher erst mal wirksam kündigen wird. Das die Söhne einen eigenen Hausstand bilden wollen dürft da schon ausreichen.

    Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg. Aber was ist wenn nicht ? Ich würde mich zumindest gerne ein wenig in sicheren
    Hafen bewegen , wenn ich ansatzweise wüßte ob eine Unwirksamkeit der Kündigung gegeben wäre. Denn dann wüßte ich , dass ich noch ein wenig Zeit habe
    und evtl. wegen Unwirksamkeit noch mehr Zeit dazu käme. Du verstehst ?

    Diese Frage beantwortet dir sicher gerne ein Fachanwalt. Übrigens ebenso ohne Gewährleistung, aber sicher mit Rechnung.

    Ich habe im Netz gelesen, dass man , wenn man selber kündigt im Kündigungsschreiben erwähnen soll, dass man ausschließlich wegen der Eigenbedarfskündigung kündigt. Denn wohl nur in diesem Fall , wäre ein späterer nachgewiesener vorgetäuschter Eigenbedarf , angehbar.


    Hab ich das ggf. falsch verstanden , oder weiss jemand von Euch mehr ?

    Sorry, aber das halte ich für mumpitz. Wenn ein Eigenbedarf vorgetäuscht ist, dann ist er eben vorgetäuscht. Und wenn du kündigst kündigst du eben. Es gibt für dich auch gar keinen Grund zur Kündigung, nur weil irgendwann mal Eigenbedarf im raum stehen sollte.

    Entweder ist die Kündigung rechtens, dann gibt es ja Kündigungsfristen, oder nicht, dann musst du eben auch nicht ausziehen.

    Auf Verdacht im vorhinein selber kündigen erscheint mir jedenfalls irgendwie kaum zielführend.

    Von welcher Kostenhöhe ist denn hier überhaupt auszugehen ?

    Schwer zu sagen. Hängt ja auch immer vom Ergebniss einer evtl. Gerichtsverahndlung ab. Im besten Falle nichts oder einige hundert im schlechtesten Fall einige tausend Euro, würde ich schätzen.

    Ist das so möglich, dass der Vermieter einfach Männer einziehen lassen darf?

    Männer sind auch Menschen. Ich wäre mir auch gar nicht so sicher, das ein geschlechterspezifischer Vertragspassus überhaupt so ohne weiteres vor Gericht bestand haben würde. Stell dir doch mal vor, so etwas steht da drin, und dann darfst du deshalb nicht mit deinem Freund oder bekannten zusammen ziehen?

    Schon, in der Vergangenheit haben sich leider die Vermieter sobald sie was von negativer Schufa gelesen haben distanziert. Meine Schulden sind geregelt, aber leider noch 2,5 Jahre in der Schufa vermerkt und anderen Karteien. In unserer Stadt ist der Studentenanteil sehr hoch, weswegen eher Studenten mit Bürgschaft genommen werden.

    Ich denke mal, das wird vor allem auch daran liegen, das die Nachfrage vieleicht recht hoch ist, und gar nicht mal so nur an der Schufa.

    Letztendlich muß das Familieneinkommen eben passen für die Wohung die man gerne haben möchte. Alles andere ist oft einfach auch vom Zufall und von der persönlichen Symphatie abhängig.

    Und fast die Hälfte des Einkommens als Miete anzugeben, dürfte eure Chancen kaum steigern, eher senken. Da fragt sich doch jeder, warum will einen Einzelperson so eine ziemlich teure Wohnung mieten?

    Mein Tipp wäre alles ehrllich ansprechen und erklären, und nicht schon zu Mietbeginn den Vermieter anlügen.

    Die Wohnung kostet 900 Euro Warm, Verdienst liegt bei 2000 Euro Netto bei meiner Freundin, dass "Haushaltsgesamteinkommen" läge bei 3000 Netto. Leider bin ich Schufa vorbelastet, was ein weiterer Grund ist, die Wohnung durch meine Freundin anzumieten.

    Ich wüsste keinen Grund warum ihr da nicht mit offenen Karten spielen solltet. Natürlich wäre es möglich, aber 3000€ Hausahlsteinkommen sind eigentlich schon besser als 2000€ allein für eine Wohung die dann 900€ kostet. Ist mindestens meine Meinung.

    Nach meiner Recherche im Internet reicht das alleine nicht aus , weil mangelhaft begründet , daher glaube ich, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.

    Na ja, eine Eigenbedarfskündigung wegen den Kindern ist eigentlich doch der Klassiker. Natürlich kann formal was an der Kündigung falsch sein, aber eine Kündigung kann man auch ändern.

    Um die Zeit für mich so lange wie möglich auszunutzen dürfte ich ihr ja nichts sagen, dass sie unwirksam gekündigt hat, oder ?

    Generell muß man die Gegenseite natürlich nicht auf Fehler hinweisen.

    Daher habe ich mich schon mal auf die Suche gemacht und will dann Sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
    schadensersatzpflichtig machen, wenn ich eine neue Wohnung finde.

    Wenn du da nachweisen kannst. Dann musst du aber eine ganze Menge Zeit und detektive Fähgkeiten mitbingen. Und ob sich das wenigstens finanziell lohnt ist auch noch sehr die Frage.

    Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann.

    Wie jetzt? Ich dachte du willst nicht ausziehen? Warum willst du dann kündigen?

    Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas

    Was wilst du beweisen? Wenn du kündigst, dann kündigst du eben. So etwas wie Kündigung unter Vorbehalt wegen einer evtl. drohnden Eigenbedarfsklage gibt es nicht, soweit ich weiß.

    Hat Aussagen bestritten

    Ganz simple Lösung, Aussagen einfach schrifltich geben lassen.

    falsche Nebenkostenabrechnungen
    erstellt

    was laut Aussagen des Mieterbundes wohl eher die Regel als die Ausnahme ist. Ob das aber an grundsätzlich verbrecherischen Vermietern liegt, wage ich mal zu bezweifelen.

    den neuen und anderen Mietparteien Dinge zugestanden, die sie mir vorenthalten hat

    Andere Mietparteien, anderer Mietvertrag. Keiner ist verpflichtet alle Mietparteien gleich zu behandeln, was faktisch übrigens auch kaum funktionieren dürfte.

    diese Geschichte mit der Eigenbedarfskündigung.

    Nun ja, das ist meiner Meinung keine Grenzüberschreitung, sondern anwendung der Rechtslage.

    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter so eine gravierende Änderung überhaupt in den Vertrag nehmen darf, so kurz vor Unterzeichung. Wir haben die mündliche Zusage ja unter anderen Bedingungen bekommen und auch gegeben. Wir haben sogar den Vertragsentwurf schon zu Hause liegen gehabt.

    Ja, die Frage ist bestimmt interessant wenn man darüber einen juristischen Vortrag halten möchte. In der Praxis wird es alles nichts nützen. Der Vermieter wird wohl nur einen Vertrag unterschreiben dem er auch zustimmt, und du ja sicher auch. Was würde dir also die Erkenntniss bringen? Und erst mal unterschreiben und dann anfechten halte ich für recht aussichtslos. Davon abgesehen ist eine Eigenbedarfskündigung für die Tochter ja eigentlich immer möglich, auch wenn es nicht im Vertrag stehen würde.

    Aber heisst es nicht. Gemietet wie gesehen? Hab jetzt einen 18kw Boiler und dusche mit steifen Nippeln, weil das ding nicht heiss wird.

    Die Miete mindern weil das Wasser nicht warm wird, ist sicher möglich, aber wahrscheinlich kaum wegen einem anderen DLH. Ist der Unterschied zwischen 18KW und 24KW wirklich so groß, oder dauert es vieleicht nur länger bis das Wasser warm wird?

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