Nach meiner Recherche im Internet reicht das alleine nicht aus , weil mangelhaft begründet , daher glaube ich, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
Na ja, eine Eigenbedarfskündigung wegen den Kindern ist eigentlich doch der Klassiker. Natürlich kann formal was an der Kündigung falsch sein, aber eine Kündigung kann man auch ändern.
Um die Zeit für mich so lange wie möglich auszunutzen dürfte ich ihr ja nichts sagen, dass sie unwirksam gekündigt hat, oder ?
Generell muß man die Gegenseite natürlich nicht auf Fehler hinweisen.
Daher habe ich mich schon mal auf die Suche gemacht und will dann Sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
schadensersatzpflichtig machen, wenn ich eine neue Wohnung finde.
Wenn du da nachweisen kannst. Dann musst du aber eine ganze Menge Zeit und detektive Fähgkeiten mitbingen. Und ob sich das wenigstens finanziell lohnt ist auch noch sehr die Frage.
Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann.
Wie jetzt? Ich dachte du willst nicht ausziehen? Warum willst du dann kündigen?
Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas
Was wilst du beweisen? Wenn du kündigst, dann kündigst du eben. So etwas wie Kündigung unter Vorbehalt wegen einer evtl. drohnden Eigenbedarfsklage gibt es nicht, soweit ich weiß.
Ganz simple Lösung, Aussagen einfach schrifltich geben lassen.
falsche Nebenkostenabrechnungen
erstellt
was laut Aussagen des Mieterbundes wohl eher die Regel als die Ausnahme ist. Ob das aber an grundsätzlich verbrecherischen Vermietern liegt, wage ich mal zu bezweifelen.
den neuen und anderen Mietparteien Dinge zugestanden, die sie mir vorenthalten hat
Andere Mietparteien, anderer Mietvertrag. Keiner ist verpflichtet alle Mietparteien gleich zu behandeln, was faktisch übrigens auch kaum funktionieren dürfte.
diese Geschichte mit der Eigenbedarfskündigung.
Nun ja, das ist meiner Meinung keine Grenzüberschreitung, sondern anwendung der Rechtslage.