Hallo zusammen!
Vorab - dieses Thema passt vermutlich genau so gut in "Instandhaltung und Reparaturen", da der Fokus aber auf der Tatsache der verweigerten Abnahme der Wohnung liegt, habe ich es in "Kündigung" gepackt ![]()
Einer Person A wird die Abnahme der Wohnung beim Abnahmetermin mit dem Vermieter verweigert. Grund dafür ist, dass an den Wänden stellenweise leichte dunkle Schattierungen oder Striche zu sehen sind. Jedoch ohne genaues Hinsehen sind diese bemängelten Stellen mit bloßem Auge bei normalem Licht kaum erkennbar, wenn man nicht danach sucht. A ist Laie und hält die Schattierungen und Striche für gewöhnliche Abnutzung, die in einer Wohnung stattfindet, wenn Menschen darin leben.
Die Schattierungen/Striche sind an den Stellen, wo einmal Möbel standen, die die Wand berührt haben oder irgendwann mal etwas die Wand berührt hat. Damit sind sie überwiegend auf Bodenhöhe. Teilweise ist auch die Wandfarbe neben den Steckdosen und Lichtschaltern nicht mehr glänzend weiß.
Nun wird Person A dazu aufgefordert zu streichen. Es ist wohl nicht ausreichend die entsprechenden Stellen zu überstreichen, da man dann ja wiederum erkennen dürfte, dass nur nachgebessert wurde, also müsste man alles streichen. Die komplette Wohnung aufgrund dieser kleinen Mängel zu streichen hält A jedoch für unverhältnismäßig. A hat in der Wohnung gerade einmal 8 Monate verbracht.
Es handelte sich um einen Erstbezug, bei Einzug waren alle Wände somit frisch gestrichen und neu. Allerdings mussten noch viele Nacharbeiten gemacht werden bzw. wurden nicht durchgeführt. Bspw. fiel regelmäßig das Wasser bzw. Warmwasser aus, ebenso der Strom, lange Zeit fehlte ein Geländer am Treppenaufgang zur Wohnung und am Balkon. Diese und weitere Mängel waren Gründe für die fristgerechte Kündigung.
Die Vermieterin ist unkooperativ und nicht bereit auf einer sachlichen Ebene zu sprechen.
Wie seht ihr die Situation?