Hallo, mein Problem sieht so aus:
Ich bin am 15. Februar in einen Neubau gezogen. Der Mietvertrag weist neben den Zimmern auch 1 Terrasse auf und in der Beschreibung den 150qm großen Garten. Ich wurde vorab informiert, dass der Garten erst fertiggestellt werden kann, wenn der Winter vorbei ist (Rasen ansäen). Um auf die Terrasse und den Garten zu gelangen, muss ich aus der Haustüre gehen und über einen Hang am Haus entlang. Die Treppe dort runter und die Terrasse wurden erst vor Kurzem fertiggestellt. EBenso hab ich ein Recht auf 2 Parkplätze vor dem Haus, den denen einer immer noch nicht nutzbar ist. Sowohl mein Vermieter als auch die anderen Eigentümer haben beim Bauherrn Druck gemacht, dass er die Gärten und alles andere fertigstellt - das Problem war also bekannt und mit meinem Vermieter hatte ich schon einige Male darüber geredet. Ende Mai habe ich ihm dann eine mail geschickt und ihn informiert, dass ich wegen Mietmängeln "nicht Fertigstellung von Terrasse und Garten sowie der Parkplatzsituation" die Miete minder und habe von Mitte April bis Mitte Juni jeweils 20% der Kaltmiete abgezogen.
Die Antwort des Vermieters lautet : die eMail zu Ihrer Mietkürzung nehme ich zur Kenntnis, möchte dieser allerdings gelichzeitig widersprechen, da wie vor-Ort besprochen im Mietvertrag kein separrater Mietanteil für Garten bzw. Terrasse ausgewiesen ist.
Nun kann ich mit seiner Antwort gar nichts anfangen: Was meint er damit? Was muss genau im Mietvertrag stehen? Ist er im Recht und ich sollte die Mietekürzung lieber nachzahlen?