Mietminderung wegen nicht fertiggestelltem Garten und Terasse

  • Hallo, mein Problem sieht so aus:

    Ich bin am 15. Februar in einen Neubau gezogen. Der Mietvertrag weist neben den Zimmern auch 1 Terrasse auf und in der Beschreibung den 150qm großen Garten. Ich wurde vorab informiert, dass der Garten erst fertiggestellt werden kann, wenn der Winter vorbei ist (Rasen ansäen). Um auf die Terrasse und den Garten zu gelangen, muss ich aus der Haustüre gehen und über einen Hang am Haus entlang. Die Treppe dort runter und die Terrasse wurden erst vor Kurzem fertiggestellt. EBenso hab ich ein Recht auf 2 Parkplätze vor dem Haus, den denen einer immer noch nicht nutzbar ist. Sowohl mein Vermieter als auch die anderen Eigentümer haben beim Bauherrn Druck gemacht, dass er die Gärten und alles andere fertigstellt - das Problem war also bekannt und mit meinem Vermieter hatte ich schon einige Male darüber geredet. Ende Mai habe ich ihm dann eine mail geschickt und ihn informiert, dass ich wegen Mietmängeln "nicht Fertigstellung von Terrasse und Garten sowie der Parkplatzsituation" die Miete minder und habe von Mitte April bis Mitte Juni jeweils 20% der Kaltmiete abgezogen.

    Die Antwort des Vermieters lautet : die eMail zu Ihrer Mietkürzung nehme ich zur Kenntnis, möchte dieser allerdings gelichzeitig widersprechen, da wie vor-Ort besprochen im Mietvertrag kein separrater Mietanteil für Garten bzw. Terrasse ausgewiesen ist.

    Nun kann ich mit seiner Antwort gar nichts anfangen: Was meint er damit? Was muss genau im Mietvertrag stehen? Ist er im Recht und ich sollte die Mietekürzung lieber nachzahlen?

  • Mit den 2 Parkplätzen müsste ich nochmal nachschauen. Auf jeden Fall ist das mündlich vereinbart.

    Bei den ZImmern steht 1 Terrasse - ganz sicher und in der Beschreibung ein 150qm Gartenanteil

    Und deshalb verstehe ich seinen Ansatz gar nicht:/

  • Auf jeden Fall ist das mündlich vereinbart.

    Was dann schwer wäre sich darauf zu berufen.

    Bei den ZImmern steht 1 Terrasse - ganz sicher und in der Beschreibung ein 150qm Gartenanteil

    Wurde was vereinbart, wie Terrasse und Garten genau auszusehen haben und wann das fertig sein muß? Das ein Garten nicht angesät ist, bzw. so etwas eben dauern kann bis dann mal was angelegt ist, ist bei einem Neubau nun auch nicht so ungewöhnlich.

    Und wenn die Terrasse nun fertig ist? Ich meine was hast du erwartet? Solche Bauarbeiten dauern eben. Die ca. 3 Monate halte ich jetzt nicht für überzogen, und du bist ja auch so eingezogen, insofern kann es ja keine Überraschung gewesen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (27. Juni 2019 um 15:45)

  • Also der Garten ist natürlich noch lange nicht nutzbar. Das ist mir schon klar. Wobei ich eben denke, dass das Gras schon viel früher ausgesät hätte werden können und dann wäre es jetzt ok. Aber das ist nicht das Problem. Wenn der Vermieter mir sagt, dass der Garten erst im Frühjahr gemacht werden kann - ok. Dass ich die Terrasse aber erst 4 Monate nach Einzug nutzen kann halte ich für überzogen. Zur Fertigstellung hätten 2 Monate gereicht. Zusätzlich habe ich einige Pflanzen mitgebracht, die immer noch nicht eingepflanzt werden können.

    Aber auch das ist nicht meine Frage. Die Frage bezieht sich auf die Antwort vom Vermieter: Was muss im Mietvertrag stehen, damit Terrasse und Garten mit zur Wohnung gehören und die Miete gemindert werden kann? Muss etwas ausgewiesen sein? Wenn ja - wie?

  • Aber auch das ist nicht meine Frage. Die Frage bezieht sich auf die Antwort vom Vermieter: Was muss im Mietvertrag stehen, damit Terrasse und Garten mit zur Wohnung gehören und die Miete gemindert werden kann? Muss etwas ausgewiesen sein? Wenn ja - wie?

    Das kann dir wohl keiner so pauschal beantworten. Klar, wenn so etwas drin stehen würde wie " Garten und Terrasse sind ab 15.März 2019 voll umfänglich nutzbar und haben so und so auszusehen" oder so ähnlich, dann könnte man sich darauf berufen. Ansonsten ist das am Ende immer eine Einzelfallentscheidung.

    Am Ende bist du ja nun mal in dem Zustand eingezogen, und offenbar war dir ja auch klar, das aussen noch nicht alles fertig ist. Insofern würde ich das alles nicht zu hoch hängen.

    Meine Erfahrung mit solchem "Kleinscheiß" ist, wenn es vor Gericht kommt, man trifft sich in der Mitte und jede Partei trägt ihre Kosten. Sorry, aber dafür braucht sich keiner Stress machen, wenn es um zwei Monate Mietminderung geht, und gewinnen kann da keiner was, ausser die Anwälte.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (27. Juni 2019 um 16:05)

  • Okay - vielen Dank. ??

    Ich will nicht vor Gericht / vielleicht ist es eine Einzelfallentscheiding. Allerdings habe ich noch keinen Mietvertrag gesehen, in dem das so detailliert aufgeführt wird. Und im Internet finde ich einiges zu dem Thema Mietminderung. Aber eben nicht zu der Frage, was im Mietvertrag stehen stehen muss.

  • Aber eben nicht zu der Frage, was im Mietvertrag stehen stehen muss.

    Dazu wirst du auch nichts finden. Es gibt keine genauen Vorschriften dazu, wie es im Mietvertrag zu bezeichnen ist.

    Es ist eher anders herum. Theoretisch könnte man alles mögliche in einen Mietvertrag schreiben. Aber ob das dann auch wirksam ist oder gegen Gesetze verstößt, ist eine andere Sache.

    Ich möchte deine Frage nochmal auf den Punkt bringen (was Aj1900 im Prinzip schon beantwortet hat):

    Es wurde dir offenbar eine Terrasse und weitere Dinge vertraglich zugesichert. Aber es wurde dir nicht zugesichert, zu welchem Datum diese fertig ist. Das ist das Problem. Hätte man konkret geschrieben, dass zum Datum X eine bestimmte Sache fertig ist, dann wäre das eine verbindliche Aussage, auf die du den Vermieter festnageln könntest.

    In dem Fall, wenn kein Datum zugesichert ist, muss man Geduld haben. Selbstverständlich muss man nicht über viele Jahre hinweg Geduld haben. Irgend wann ist es unzumutbar, wenn man länger hingehalten wird. Aber wann dieser Punkt erreicht ist, kann man nicht allgemein sagen, sondern es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Wir können und dürfen es hier nicht klären. Aber möglicherweise war deine Mietkürzung tatsächlich verfrüht. Der Vermieter muss sich ja erst mal "im Verzug" befinden mit der Leistung, und es ist fraglich, ob er das zum jetzigen Zeitpunkt bereits ist. Vielleicht möchtest du einen Anwalt befragen, der sich die konkrete Situation für dein Mietverhältnis anschaut. Oder du entscheidest dich, erst mal noch etwas abzuwarten. Je mehr Zeit vergeht, um so besser wird die Lage für dich, dem Vermieter Druck zu machen.

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