Beiträge von AJ1900

    Ich lebe mit meiner Vermieterin in einem Zweifamilienhaus.

    Speziell dann würde ich der Vermieterin nicht zu sehr auf den Keks gehen...........


    vielleicht sogar einen Tipp wie ich mit der Pflanze, der Vermieterin und der Gesamtsituation umgehen kann.

    Na ja, am besten darauf aufpassen das die Kinder keiner Blumen essen? Dürfte grundsätzlich eine gute Idee sein.

    Mag sein das er Geld verliert, ist er aber selbst schuld er macht nix im haus

    Und sehr wahrscheinlich ist das ihr Glück, weswegen Sie noch so preiswert wohne.

    Und mit den ganzen Mängeln hier im haus wehre das kein Problem ihm 35% die Miete zu mindern.

    Kann ich nicht beurteilen ich hab nur versucht zu bedenken zu geben, das es auch noch andere Gesichtspunkte gibt, die über den rein vertraglichen Sachverhalt hinaus gehen, und evtl. viel entscheidender sein können als die Frage wer eine gebrauchte Mikrowelle kauft......

    Also ich meine Mietvertrag ist Mietvertrag, da hat sich der Vermieter dran zu halten

    Klar.........


    Solche Wohnungen sind damals ohne Küche für 180 bis 200 DM vermietet worden kalt plus NK.

    Mag ja sein, aber wir sind inzwischen im Jahr 2020. Ich halte es nicht für ganz unwahrscheinlich das du einer der ersten sein könntest der für eine Mieterhöhungen in Frage kommt.

    Insofern stellt ich sich die Frage ob es sinnvoll ist dem Vermieter einen Anlass zu geben zu bemerken das er sehr wahrscheinlich seid langem Geld mit der Vermietung verliert?

    In meinem Mietvertrag steht die Küche unter Sondervereinbarungen drin, Mit Einbauküche.

    Im Prinzip würde ich davon ausgehen, das du dann funktionierende Geräte verlangen kannst, und solange du die nicht beschädigt hast und die defekte eben durch Verschleiß verursacht sind, müsst das der Vermieter auch ersetzen, denke ich.

    Andererseits stellt sich grundsätzlich die Frage, ob man das bei dieser anscheinend recht geringen Miete auf Streit ankommen lassen sollte?

    Du stehst vor dem selben Problem wie hunderttausende andere auch. Ich würde ja raten dich an an Frau Lompscher zu wenden, aber die ist ja schon nicht mehr im Amt.

    Von daher würde ich eher Rücksprache mit einem Fachanwalt für Mietrecht halten. Übrigens und besonders nicht mit dem Mieterverein. Was die Raten ist schon vorher klar, und kann dich evtl. teuer zu stehen kommen.

    Ansonsten würde ich mir mal die Frage stellen ob du es wirklich für angemessen hälst für eine Wohnung die du für um 10€ angemietet hast nun noch 6,45€ zu zahlen, mal von der angeblichen Gesetzeslage abgesehen.

    Es geht uns gar nicht Mal um den kaputten Laminat es geht uns eher um den Gesamteindruck der Wohnung.

    Wenn du noch eine Meinung willst, kann ich nur sagen, das anhand deiner Bilder so eben oft eine benutzte und unrenovierte Wohnung nach Auszug des Vormieters aussieht.

    Wenn man das nicht will, darf man eben nicht unrenoviert mieten, ehrlich gesagt.

    Natürlich kann man sich, wie Fruggel auch schon geschrieben hat ganz herrlich und teuer über die Frage streiten, was noch untern den Begriff "Abnutzung" und unrenovierter Zustand fällt.

    Ich würde mir auch mal die Frage stellen, ob sich der Zustand der Wohnung nicht evtl. auch in der Miete wiederspiegelt.

    Grundsätzlich und anhand deiner Bilder kann ich dir nur sagen, das dein bemängelter Gesamteindruck der Wohnung, tatsächlich schon dem entspricht was du angemietet hast, nämlich eine unrenovierte Wohnung.

    Was dich andererseits aber auch fröhlich stimmen sollte, denn wenn du alles schön bei Einzug protokollierst, sehe ich bei eurem Auszug keine Schönheitsreparaturen auf euch zu kommen, falls so etwas überhaupt im MV. vereinbarrt ist.

    Wenn du meinst das darin ein Mangel an der Mietsache besteht und z.Bsp. ein Wespennest einen Raum unbewohnbar macht solltest du diesen Mangel auch schriftlich anzeigen und um Behebung des Mangels ersuchen.

    Ob und wie stark da der Befall ist und ob das eine Mietminderung rechtfertigt kann die natürlich keiner von hier aus beantworten.

    Grundsätzlich "Angst" ist keine Mietminderungsgrund. Es muß schon eine nachvollziehbarer und für die Jahreszeit aussergewöhnlicher Befall sein.

    Naja schon - die Mieterin von unten nimmt ja die Wohnung - aber halt zum 1.9. dann falls meine Vermieterin keinen finden sollte für ihre kleinere Wohnung zum 1.8.

    Da komme ich zwar jetzt nicht mehr ganz mit, aber unter dem Strich scheint die Nachmieterin dein Wohnung ja demnach zum 1.9 zu mieten, und deine Kündigungsfrist ist eben auch der 1.9? Da wüsste ich jetzt nicht was es zu beanstanden gibt?

    aber wenn sie sich damit einverstanden erklärt hat

    Das Einverständnis einen Nachmieter zu suchen bedeutet aber nicht auch zwangsläufig an den zu vermieten. Das kann klappen, muß es aber nicht. Das scheint in deinem Fall offenbar nicht geklappt zu haben?

    und es auch in meiner schriftlichen Kündigung so stand -

    und in dem Fall kein schriftlicher Widerspruch kommt

    Deine Schreiben hebeln aber nun mal nicht die Rechtslage aus, auch dann nicht wenn dem nicht widersprochen wird.

    In dieser ist auch ersichtlich, dass es sich um die Bedingungen für das Zustandekommen des Mietvertrages handelt.

    Ich würde jetzt einfach mal fix behaupten, das das nicht so ganz sein kein, ansonsten wäre dieser Punkt ja Bestandteil des Mietvertrages?

    Egal wie das in der Email formuliert ist, die Frage ist einfach, ob man dauerhaft auf eine kostenlose Nutzung bestehen kann, auch wenn das im MV. gar nicht vereinbart ist? Das würde ich persönlich verneinen.

    Hätten die Größenangaben im Mietvertrag stehen müssen.

    Das wäre mir neu. Ich denke nicht das das verpflichtend ist.


    Mein Vermieter beruht sich nunmehr darauf das der Parkplatz zur Wohnung gehört, und ich ihn nicht kündigen kann.

    Wenn der Parkplatz im Mietvertrag der Wohnung mit aufgenommen ist, dann stimmt das so, würde ich sagen.


    So kann ich ihn ja nicht nutzen.

    Doch schon, oder gibt es einen Schaden am Parkplatz der die Nutzbarkeit einschränkt?. Nur eben nicht mir deinem aktuellen Auto.

    1. Stimmt es, dass der Vermieter nur 6 Monate Zeit hat, mir eine Rechnung oder dergleichen vorzulegen, die die Schadenssumme beschreibt und er ansonsten kein Recht darauf hat, die Kaution einzubehalten? Oder reicht es, dass er sich direkt im Januar gemeldet hat, dass ein Schaden vorliegt?

    Die üblich Abrechnungszeit der Kaution sollte ca. 6Monate betrage, kann aber auch länger dauern.


    2. Wer ist hier in der Beweispflicht? Muss der Vermieter unsere Schuld beweisen oder wir unsere Unschuld?

    Der Vermieter muß schon den Nachweis führe. Dafür bedarf es aber nicht einem Photo oder Video das euch zeigt wie ihr mit einem Hammer das Treppenhaus bearbeitet, überspitzt gesagt.

    3. Ist das Treppenhaus ein Bestandteil der Kaution der Mietwohnung?

    Das würde ich so sehen.


    4. Wenn der Schaden bereits beim Einzug entstanden sein soll, ist das Thema dann nicht schon verjährt?

    Nun ja, da es sich hier ja um tatsächlich ziemlich kurze Zeiträume handelt wäre ich mir da nicht so sicher. Es dürfte auch darauf ankommen wann wer was geschrieben und/oder was bestätigt hat.

    Ich habe auch schon mit meinen Untermietern gesprochen

    Im Fall eines Untermietvertrages wäre evtl. noch interessant zu wissen ob dein Vermieter darüber informiert ist und dem ganzen zugestimmt hat.

    Das wäre zwar wahrscheinlich bei der kurzen Zeitspanne eh nicht so wichtig, wäre aber wohl für dich wichtig um zu wissen was und ob man überhaupt für eine Fass darüber aufmachen sollte.

    Ich kenne mich zwar nicht mit den Eigenheiten oder Regelungen der Sozialämter in Frankfurt/Main aus aber ich gehe mal davon aus das Frankfurt/Main so ziemlich der letzte Ort in Deutschland sein dürfte wo man in absehbarer Zeit eine für euch annehmbare Sozialwohnung finden dürfte.

    Evtl. wäre es sinnvoll die Suche in eine Region zu verlagern wo das wahrscheinlicher erscheint.

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