Tiefgaragenstellplatz

  • Guten Abend, ich habe eine Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz gemietet. Es ist ein Doppelparker. Leider musste ich feststellen das die Höhe des Parkplatzes nur 1,50m beträgt. Mein Auto ist mit 9 cm zu hoch. Hätten die Größenangaben im Mietvertrag stehen müssen. Mein Vermieter beruht sich nunmehr darauf das der Parkplatz zur Wohnung gehört, und ich ihn nicht kündigen kann. So kann ich ihn ja nicht nutzen. Lg

  • Nein, die Angaben müssen nicht im Mietvertrag stehen. Du hast die Wohnung und den Stellplatz besichtigt, hättest nach den Maßen fragen oder selbst messen können. Da es sich um einen verbundenen Mietvertrag mit der Wohnung handeln dürfte, ist es richtig, dass du den Stellplatz nicht einzeln kündigen kannst.

  • Hätten die Größenangaben im Mietvertrag stehen müssen.

    Das wäre mir neu. Ich denke nicht das das verpflichtend ist.


    Mein Vermieter beruht sich nunmehr darauf das der Parkplatz zur Wohnung gehört, und ich ihn nicht kündigen kann.

    Wenn der Parkplatz im Mietvertrag der Wohnung mit aufgenommen ist, dann stimmt das so, würde ich sagen.


    So kann ich ihn ja nicht nutzen.

    Doch schon, oder gibt es einen Schaden am Parkplatz der die Nutzbarkeit einschränkt?. Nur eben nicht mir deinem aktuellen Auto.

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