Mietminderung wegen Wespennest?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine Frage was Wespen angeht. Ich wohne in einer DG Wohnung und habe seit Mitte April plötzlich ständig tote Wespen in meinem Wohnzimmer. Und das obwohl ich mehrere Tage bei meinem Partner bin zwecks Fernbeziehung und alle Fenster und Türen geschlossen sind - dies habe ich meiner Vermieterin gemeldet. Sie meinte ich soll es beobachten, nachdem es nun 5 neue waren nach 1 Tag Abwesenheit, ich mich als Allergiker (weiß nicht ob auch gegen Wespen, aber gegen diverse andere Dinge) nicht mehr ins Zimmer traue habe ich nochmals um Entfernung gebeten. Doch statt eines Kammerjägers ist meine Vermieterin selbst hin und hat irgendwas "Eingespritzt" laut ihren Worten - könnte gut sein, dass es ein Loch in der Holzdecke gab, das sie meint. Nun zu meiner eigentlichen Frage; Wenn ich nun am Montag zurück komme (bin momentan wieder nicht da) und ich wieder neue Wespen vorfinde, kann ich dann eine Mietminderung deswegen machen? Ich benutze das Wohnzimmer nicht mehr aus Angst und es ist der größte Raum, der zugleich eine Klima hat. Oder müsste ich in dem Fall erst schriftlich (Brief, die bisherige Kommunikation war über Whatsapp) eine Aufforderung zur professionellen Entfernung machen mit einer Frist?

    lG suska

  • Kann man allergisch gegen tote Wespen sein? Wäre mir neu.

    Die leben ja Anfangs wenn sie rein kommen - sie sterben dann nur weil sie nicht rauskommen mehrere Tage. Hatte auch den Fall das schon 1 fliegende drin war.

  • Wenn du meinst das darin ein Mangel an der Mietsache besteht und z.Bsp. ein Wespennest einen Raum unbewohnbar macht solltest du diesen Mangel auch schriftlich anzeigen und um Behebung des Mangels ersuchen.

    Ob und wie stark da der Befall ist und ob das eine Mietminderung rechtfertigt kann die natürlich keiner von hier aus beantworten.

    Grundsätzlich "Angst" ist keine Mietminderungsgrund. Es muß schon eine nachvollziehbarer und für die Jahreszeit aussergewöhnlicher Befall sein.

  • Hallo Suska,

    zunächst mal war es von der Vermieterin ganz falsch, da irgend was einzusprühen. Denn Wespen stehen unter Artenschutz. Da darf man nicht selbst heran, ein Fachmann würde das Wespennest umsiedeln.

    Das Problem bei dir ist aber, dass das Wespennest ja gar nicht gefunden wurde, wenn ich deine Info richtig verstehe. Das wäre aber wichtig für die rechtlichen Überlegungen. Denn es ist so, dass Insekten zur Natur gehören, es ist also völlig natürlich, dass sich welche bei dir verirren können. Dazu muss es noch nicht mal ein Wespennest geben.

    Und selbst wenn es ein Wespennest gibt, kommt es darauf an, wo genau sich dieses befindet. Laut der Rechtsprechung muss sich dieses in unmittelbarer Nähe eines Zugangs in die Wohnung befinden, beispielsweise am Rollokasten. Nur dann ist es ein Mietmangel im Sinne der Gesetzgebung, der ein umgehendes Handeln erforderlich macht.

    Deine Frage kann insofern nicht beantwortet werden. Genauso wenig wie die Frage nach der Mietminderung. Es wird auf die genaueren Umstände ankommen. Dies sollte sich wenn nötig ein Anwalt vor Ort anschauen.

    Du solltest nun erst mal die Vermieterin schriftlich auffordern, einen Fachmann anzufordern, der vielleicht direkt Maßnahmen ergreifen kann. Du selber kannst aber auch etwas tun, indem du an den Fenstern Fliegengitter anbringst. Als Alergiker sollte man das so oder so tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!