Kaution einbehalten in Ordnung? Wie sind die Fristen zu deuten?

  • Hallo zusammen,

    wir sind am 31.12.2019 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben nach einer sehr harmonischen Zeit mit dem Vermieter anschließend den Vorwurf bekommen, bereits beim Einzug (03.03.2019) das Treppenhaus massiv beschädigt zu haben. Deshalb wurde nun unsere gesamte Kaution einbehalten.

    Bei der Wohnungsbesichtigung vor dem Einzug haben wir allerdings bereits gemeinsam die enormen Gebrauchsspuren im Treppenhaus thematisiert. Natürlich kann es passiert sein, dass einer der Kratzer auch von uns ist, aber wird sind uns sehr sicher, dass die meisten Beschädigungen bereits vor unserem Einzug existierten.

    Nun schreib mir der Vermieter am 08.01.2020, dass die Kaution einbehalten wird. Daraufhin habe ich am 09.01.2020 eine Rechnung, einen Kostenvoranschlag oder etwas anderes gewünscht und meine postalische Adresse mitgeteilt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

    Meine Fragen:

    1. Stimmt es, dass der Vermieter nur 6 Monate Zeit hat, mir eine Rechnung oder dergleichen vorzulegen, die die Schadenssumme beschreibt und er ansonsten kein Recht darauf hat, die Kaution einzubehalten? Oder reicht es, dass er sich direkt im Januar gemeldet hat, dass ein Schaden vorliegt?

    2. Wer ist hier in der Beweispflicht? Muss der Vermieter unsere Schuld beweisen oder wir unsere Unschuld?

    3. Ist das Treppenhaus ein Bestandteil der Kaution der Mietwohnung?

    4. Wenn der Schaden bereits beim Einzug entstanden sein soll, ist das Thema dann nicht schon verjährt?

    Ich freue mich über Hilfe, da wir gerade etwas hilflos sind.

    Vielen Dank und mit den besten Grüßen

  • 1. Stimmt es, dass der Vermieter nur 6 Monate Zeit hat, mir eine Rechnung oder dergleichen vorzulegen, die die Schadenssumme beschreibt und er ansonsten kein Recht darauf hat, die Kaution einzubehalten? Oder reicht es, dass er sich direkt im Januar gemeldet hat, dass ein Schaden vorliegt?

    Die üblich Abrechnungszeit der Kaution sollte ca. 6Monate betrage, kann aber auch länger dauern.


    2. Wer ist hier in der Beweispflicht? Muss der Vermieter unsere Schuld beweisen oder wir unsere Unschuld?

    Der Vermieter muß schon den Nachweis führe. Dafür bedarf es aber nicht einem Photo oder Video das euch zeigt wie ihr mit einem Hammer das Treppenhaus bearbeitet, überspitzt gesagt.

    3. Ist das Treppenhaus ein Bestandteil der Kaution der Mietwohnung?

    Das würde ich so sehen.


    4. Wenn der Schaden bereits beim Einzug entstanden sein soll, ist das Thema dann nicht schon verjährt?

    Nun ja, da es sich hier ja um tatsächlich ziemlich kurze Zeiträume handelt wäre ich mir da nicht so sicher. Es dürfte auch darauf ankommen wann wer was geschrieben und/oder was bestätigt hat.

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