Hallo liebe Community,
mein Fall ist etwas speziell weil es sich um einen Nachmieter im Selben Haus handelt, deshalb konnte ich keine Antwort finden in den bisherigen Beiträgen dazu.
Bei mir geht es um folgendes:
Ich habe meine Vermieterin schon im Februar informiert, dass mein Partner und ich eine gemeinsame Wohnung suchen und gefragt ob ich einen Nachmieter suchen darf im Falle eines früheren Auszugs. Dies war für sie kein Problem (hat sie mir per Whatsapp geschrieben, ich weiß nun ich hätte es lieber schriftlich per Brief machen sollen). Nun habe ich zum 1.8. eine Wohnung und die Vermieterin unter mir hat mir gesagt sie hätte Interesse an meiner Wohnung und hätte auch schon einen Nachmieter. Nun schreibt mir meine Vermieterin heute (wohlgemerkt auch per Whatsapp), dass meine Kündigung erst zum 1.9. gilt weil der Nachmieter der unteren Wohnung abgesagt hat und sie da jetzt jemanden suchen. Nun frage ich mich folgendes: wenn meine Vermieterin mir das nur per Whatsapp geschrieben hat, ist das dann rechtskräftig oder kann ich trotzdem zum 1.8. ausziehen und keine Miete mehr zahlen?
Ich habe ja schließlich durch die Nachbarin von unten eine Nachmieterin organisiert - dass SIE keinen Nachmieter hat ist doch nicht mein Problem, oder doch?
lG suska