Nachmieter akzeptiert - weil dieser keinen findet soll ich einen Monat weiter zahlen

  • Hallo liebe Community,

    mein Fall ist etwas speziell weil es sich um einen Nachmieter im Selben Haus handelt, deshalb konnte ich keine Antwort finden in den bisherigen Beiträgen dazu.

    Bei mir geht es um folgendes:

    Ich habe meine Vermieterin schon im Februar informiert, dass mein Partner und ich eine gemeinsame Wohnung suchen und gefragt ob ich einen Nachmieter suchen darf im Falle eines früheren Auszugs. Dies war für sie kein Problem (hat sie mir per Whatsapp geschrieben, ich weiß nun ich hätte es lieber schriftlich per Brief machen sollen). Nun habe ich zum 1.8. eine Wohnung und die Vermieterin unter mir hat mir gesagt sie hätte Interesse an meiner Wohnung und hätte auch schon einen Nachmieter. Nun schreibt mir meine Vermieterin heute (wohlgemerkt auch per Whatsapp), dass meine Kündigung erst zum 1.9. gilt weil der Nachmieter der unteren Wohnung abgesagt hat und sie da jetzt jemanden suchen. Nun frage ich mich folgendes: wenn meine Vermieterin mir das nur per Whatsapp geschrieben hat, ist das dann rechtskräftig oder kann ich trotzdem zum 1.8. ausziehen und keine Miete mehr zahlen?

    Ich habe ja schließlich durch die Nachbarin von unten eine Nachmieterin organisiert - dass SIE keinen Nachmieter hat ist doch nicht mein Problem, oder doch?

    lG suska

  • Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Nachmietersuche ist kein Recht auf das du bestehen kannst , es sei denn es ist dazu was anderes konkretes im MV. vereinbart, was aber ziemlich ungewöhnlich wäre.

  • Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Nachmietersuche ist kein Recht auf das du bestehen kannst , es sei denn es ist dazu was anderes konkretes im MV. vereinbart, was aber ziemlich ungewöhnlich wäre.

    Das ist mir schon klar - aber wenn sie sich damit einverstanden erklärt hat und es auch in meiner schriftlichen Kündigung so stand - und in dem Fall kein schriftlicher Widerspruch kommt von ihr dann trotzdem? lG

  • aber wenn sie sich damit einverstanden erklärt hat

    Das Einverständnis einen Nachmieter zu suchen bedeutet aber nicht auch zwangsläufig an den zu vermieten. Das kann klappen, muß es aber nicht. Das scheint in deinem Fall offenbar nicht geklappt zu haben?

    und es auch in meiner schriftlichen Kündigung so stand -

    und in dem Fall kein schriftlicher Widerspruch kommt

    Deine Schreiben hebeln aber nun mal nicht die Rechtslage aus, auch dann nicht wenn dem nicht widersprochen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (27. Mai 2020 um 15:32)

  • Das scheint in deinem Fall offenbar nicht geklappt zu haben?

    Naja schon - die Mieterin von unten nimmt ja die Wohnung - aber halt zum 1.9. dann falls meine Vermieterin keinen finden sollte für ihre kleinere Wohnung zum 1.8.

  • Naja schon - die Mieterin von unten nimmt ja die Wohnung - aber halt zum 1.9. dann falls meine Vermieterin keinen finden sollte für ihre kleinere Wohnung zum 1.8.

    Da komme ich zwar jetzt nicht mehr ganz mit, aber unter dem Strich scheint die Nachmieterin dein Wohnung ja demnach zum 1.9 zu mieten, und deine Kündigungsfrist ist eben auch der 1.9? Da wüsste ich jetzt nicht was es zu beanstanden gibt?

  • Hallo,

    was stand in deiner schriftlichen Kündigung?

    Dir wurde das Recht eingeräumt einen Nachmieter zu stellen, im Ergebnis gibt es aber keinen Nachmieter. Soweit der Grund nicht aus der Sphäre des Vermieters kommt, ist er irrelevant. Es gibt einfach keinen Nachmieter.

    Daher sieht es wirklich schlecht aus, selbst wenn man hier einen bereits vereinbarten und erfüllten Aufhebungsvertrag annehmen könnte, so wäre das Prozessrisiko sehr hoch.

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